Hamburg Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln: Wer jetzt sparen kann
Nach dem Auslaufen der Energiepreisbremse kann sich ein Wechsel des Strom- und Gasversorgers jetzt lohnen. Allein bei Gas liegt das Einsparpotential bei knapp 1000 Euro im Jahr. Wie der Anbieterwechsel funktioniert und was man beim Preisvergleich beachten sollte.
Die Energiepreisbremse ist Ende 2023 ausgelaufen, die ab einer bestimmten Höhe den Preis für einen Großteil des Verbrauchs deckelte. Bei Strom sind zudem die Netzentgelte deutlich angestiegen. Die CO₂-Abgabe hat Gas zum Jahresbeginn verteuert. Zudem fällt bei Gas und Fernwärme am 1. März die Mehrwertsteuerermäßigung weg. Beides wird anstatt mit sieben dann wieder mit 19 Prozent besteuert.
Für einen gewissen Ausgleich sorgen aber die gesunkenen Großhandelspreise für Strom und Gas. Viele Anbieter haben zum Jahreswechsel Preissenkungen angekündigt. Laut dem Vergleichsportal Check24 sind die Preise für Strom und Gas im Januar auch tatsächlich gesunken. Für die nächsten Wochen rechnet das Portal allerdings insbesondere bei den Grundversorgern mit einer Preisanpassungswelle. Deshalb sollten Verbraucher jetzt prüfen, ob sich ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters finanziell lohnt – und möglichst einen Tarif mit Preisgarantie abschließen.
Im Zuge der Energiekrise 2022 haben sich viele Haushalte für den Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers entschieden, da diese Tarifgruppe für kurze Zeit die niedrigsten Preise aufwies. Inzwischen sind die örtlichen Grundversorgungstarife jedoch wieder die teuerste Art, Strom und Gas zu beziehen.
Die mögliche Einsparung durch einen Wechsel des Strom- und Gasanbieters ist aktuell höher als je zuvor. Das ist das Ergebnis einer Auswertung von Energiepreisdaten der vergangenen zehn Jahre durch das Vergleichsportal Verivox.
Für Strom liegt der durchschnittliche Preisunterschied zwischen dem örtlichen Grundversorgungstarif und dem günstigsten Neukundenangebot für einen Musterhaushalt aktuell bei 730 Euro im Jahr. Bei Erdgas liegt die Differenz bei 997 Euro.
In der Grundversorgung gibt es keine Mindestlaufzeiten. Der Wechsel ist jederzeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich. Bei anderen Tarifen muss man vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen beachten. Allerdings gilt ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung oder Änderungen der geltenden Fristen im Vertrag.
Schickt der Versorger eine Preiserhöhung, ohne auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, ist diese zudem unwirksam. Ist im ursprünglichen Vertrag eine Preisgarantie enthalten, dürfte die Erhöhung ebenfalls unwirksam sein.
Zunächst sollte der eigene Strom- oder Gasverbrauch ermittelt werden, er findet sich auf der letzten Jahresabrechnung des Haushalts. Wichtig ist auch, wie hoch der Arbeitspreis pro Kilowattstunde ist. Den Arbeitspreis können Verbraucher dann über ein Vergleichsportal wie Verivox oder Check24 mit den Kosten bei anderen Anbietern vergleichen. Laut Verivox kostet eine Kilowattstunde Strom derzeit im Mittel 26,8 Cent für Neukunden. Für Gas liegt der Preis bei 7,5 Cent (Stand 25.1.2024).
Über die Portale kann man auch direkt den Anbieter wechseln. Sie zeigen aber auch Tarife, die nur auf der Internetseite des Versorgers abschließbar sind. Wer sich für einen solchen Tarif entscheidet, sollte vor Vertragsabschluss den Grundpreis und den Kilowattstundenpreis, der im Portal angezeigt wird, mit den Preisen auf der Internetseite vergleichen.
Die zweite wichtige Kennzahl ist der Grundpreis, der für den Anschluss fällig wird. Er kann für diejenigen interessant sein, die schon viel Energie sparen. Wer wenig Energie verbraucht, für den ist ein hoher Grundpreis am nachteiligsten.
Wer mit seinem aktuellen Anbieter zufrieden ist, kann sich auch dort nach anderen Tarifen erkundigen und gegebenenfalls in einen günstigeren Tarif wechseln.
Bundesnetzagentur und Verbraucherschützer raten weiterhin zu kürzeren Vertragslaufzeiten von zwölf Monaten. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen.
Eine Preisgarantie verhindert, dass kurz nach Vertragsabschluss eine Preiserhöhung ins Haus flattert. Sie ist vor allem bei Verträgen mit längerer Laufzeit wichtig.
Bei Bonustarifen sollten Verbraucher schauen, unter welchen Bedingungen der Bonus ausgezahlt wird. Solche Verträge sind auch oft nur im ersten Jahr am günstigsten. Sie eignen sich vor allem für alle, die bereit sind, regelmäßig ihren Anbieter zu wechseln.
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Um nicht an einen unseriösen Anbieter zu geraten, sollte man Angebote mit extrem niedrigen Strompreisen meiden. Diese sind möglicherweise nicht kostendeckend kalkuliert. Vorsicht ist auch bei Festpreisangeboten geboten. Verbraucherschützer warnen auch davor, Vorauszahlungen zu leisten, da man im Fall einer Insolvenz damit Geld verlieren könnte.
Haushalte könnten etwa mit einer Internetrecherche herausfinden, ob es in der Vergangenheit Probleme mit einem Anbieter gab.
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