Hamburg  So können Eltern ihre Rente um mehr als 100 Euro erhöhen

Kirsten Stünkel
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Von Kirsten Stünkel
| 31.01.2024 12:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Wer Kinder erzogen hat, der kann mehr Rente bekommen. Dafür ist allerdings ein Antrag bei der Rentenversicherung notwendig. Foto: Imago Images/Pond5 Images
Wer Kinder erzogen hat, der kann mehr Rente bekommen. Dafür ist allerdings ein Antrag bei der Rentenversicherung notwendig. Foto: Imago Images/Pond5 Images
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Wer Kinder erzogen hat, kann mehr Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Das geht allerdings nur, wenn man einen Antrag stellt. Lesen Sie hier, welche Bedingungen erfüllt sein müssen.

Laut Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung (DRV) lag die durchschnittliche Brutto-Rente nach mindestens 35 Jahre im vergangenen Jahr bei 1550 Euro. Häufig erhalten Frauen eine deutlich geringere Rente als Männer. Mit einem Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung haben Eltern allerdings die Möglichkeit, ihre Rente zu steigern. Ihnen werden nämlich Kindererziehungszeiten anerkannt. Von selbst zahlt die Rentenversicherung das Geld allerdings nicht. Dafür muss man einen Antrag stellen.

Hierbei kommt es zunächst darauf an, wer das Kind oder die Kinder hauptsächlich erzogen hat. Von der Erziehungszeit kann laut DRV immer nur ein Elternteil profitieren. Auch Pflegeeltern und Adoptiv-Eltern können den Antrag stellen. Bei gleichgeschlechtlichen Eltern erhält zunächst der leibliche Elternteil den Vorrang. Auch Selbstständigen stehen die Kindererziehungszeiten zu.

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Eltern geben im Antrag an, wer sich wann hauptsächlich um das Kind gekümmert hat. War es die Mutter im ersten Jahr und der Vater in den zwei darauffolgenden Jahren, dann wird die Kindererziehungszeit beiden nacheinander anteilig berechnet.

Eltern können die Erziehungs­zeit aber auch anders aufteilen – also demjenigen anrechnen lassen, der sich nicht hauptsächlich um die Erziehung gekümmert hat. Das geht aber nur, wenn sie dies gemeinsam gegenüber der Rentenversicherung erklären. Und das ist auch nur zwei Monate rückwirkend möglich. Also entscheiden Eltern das möglichst schon vor der Geburt des Kindes.

Wie viel Erziehungszeit Eltern gutgeschrieben wird, hängt davon ab, wann die Kinder geboren wurden. Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, werden zwei Jahre und sechs Monate an Erziehungszeit gutgeschrieben. Bei Kindern, die 1992 oder danach geboren sind, beträgt die Gutschrift laut DRV drei Jahre.

Damit diese Erziehungszeiten bei der Rente berücksichtigt werden, muss ein Antrag gestellt werden. Das Formular heißt V0800, Sie finden es hier.

Mit der Beantragung können Sie sich theoretisch bis zur Rente Zeit lassen. Um die eigene Alters­vorsorge richtig einschätzen zu können, ist es allerdings sinn­voll, den Antrag früher zu stellen.

Die DRV berechnet die Kindererziehung so, als wären auch in dieser Zeit Rentenbeiträge des Elternteils eingegangen, oder wie die DRV schreibt: „als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt.“

Eltern, die während der Kinder­erziehungs­zeit arbeiten, erhalten Renten­punkte zusätzlich zu den Ansprüchen aus ihrem Job – allerdings nur bis zu einer Höchst­grenze. Für jedes weitere Kind werden auch nochmal Erziehungszeiten berücksichtigt.

Pro Jahr Kindererziehung gibt es knapp einen Rentenpunkt. Bei zweieinhalb Jahren für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, also 2,5 Entgeltpunkte, für jüngere Kinder 3 Entgeltpunkte. Derzeit entspricht ein Rentenentgeltpunkt 37,60 Euro.

Wer also ein Kind erzogen hat, das vor 1992 geboren wurde, der kann auf Antrag 94 Euro mehr Rente pro Monat bekommen. Ist das Kind nach 1992 geboren, sind sogar rund 112 Euro mehr Rente drin. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Rentenbetrag noch.

Ein Beispiel: Ein Kind ist 1990 geboren, das zweite 1995. Einer der Elternteile kann eine um 206 Euro höhere Rente pro Monat erhalten.

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