Online oder persönlich Osterfeuer im Kreis Leer anmelden – so geht’s
Wer im Landkreis Leer heiß auf ein Osterfeuer ist, kann es ab sofort anmelden. Hier kommt eine Übersicht, wie das geht und welche Regeln beachtet werden müssen.
Landkreis Leer - Es ist noch ein bisschen hin: Ostersonntag ist in diesem Jahr am 31. März 2024. Trotzdem können im Landkreis Leer ab sofort schon Osterfeuer für das Wochenende angemeldet werden. Dabei gibt es einiges zu beachten. Denn: Die Anmeldung unterscheidet sich in den Gemeinden teilweise.
In der Samtgemeinde Hesel beispielsweise haben die Bürgerinnen und Bürger ab sofort die Möglichkeit, das diesjährige Osterfeuer online anzumelden. Dafür müssen die Veranstalter lediglich ein Formular auf der Webseite ausfüllen, teilt die Samtgemeinde mit.
Wie sieht es in anderen Gemeinden aus?
Auch Uplengen setzt auf ein Online-Formular für Osterfeuer. Es ist abrufbar auf der Homepage der Gemeinde. In Uplengen können die Veranstaltungen allerdings zusätzlich persönlich im Bürgerbüro des Rathauses in Remels, telefonisch unter 04956/9117-0 und per Mail an buergerbuero@uplengen.de, angemeldet werden, schreibt Wilfried Diener vom Ordnungsamt auf Nachfrage dieser Zeitung. „Für die Anmeldung gibt es keine Fristen“, so Diener.
In Moormerland können Osterfeuer „persönlich im Ordnungsamt, telefonisch unter 04954/801172 oder per Email an ordnungsamt@moormerland.de angemeldet werden“, heißt es von Marc Prygoda aus dem Ordnungsamt der Gemeinde. Spätestens zwei Wochen vor dem Osterfeuer sollten dort die entsprechenden Anträge eingegangen sein.
Und im Rheiderland?
Im Rheiderland können Osterfeuer ebenfalls bereits angemeldet werden. In Bunde ist das online möglich. Wie die Gemeinde veröffentlichte, können Bürgerinnen und Bürger ihre Anmeldung bis zum 23. März abgeben. Dafür gibt es ein Formular auf der Internetseite der Gemeinde.
In Jemgum konnte man das Osterfeuer ab Mitte Januar „schon telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich anmelden“, schreibt Christine Dorenbos von der Gemeinde Jemgum. Zum Beispiel unter der Rufnummer 04958/9181-0 ist die Gemeinde erreichbar. Inzwischen ist auch die Online-Anmeldung auf der Jemgumer Homepage freigeschaltet.
Bei der Stadt Weener können beim Ordnungsamt ebenfalls bereits Osterfeuer angemeldet werden, schreibt Sprecherin Kerstin Beier. „Es liegen auch schon einige Anmeldungen vor.“ Wie genau, führt sie nicht aus. Aber weist darauf hin, dass die Anmeldung, „da Kontrollen erfolgen“, bis spätestens zwei Wochen vor Ostern eingegangen sein müssen.
Was muss beachtet werden?
Wer ein Osterfeuer durchführen möchte, muss sich an Regeln halten, betont die Gemeinde Uplengen auf ihrer Webseite. Daher wurde dort ein Flyer vom Landkreis Leer hochgeladen mit Infos, was zu bedenken ist. Hier kommen einige der Hinweise:
- Beim Feuer werden verschiedene giftige Gase freigesetzt. Das könne besonders bei kranken Menschen Beschwerden verursachen, schreibt der Landkreis.
- Wird das Holz schon lange vor dem eigentlichen Feuer geschichtet, werde das vermeintlich sichere Versteck für „zahlreiche Tierarten oft zur tödlichen Falle“, so der Kreis. Sind die Osterfeuerstapel erst zur Brut- oder Wohnstätte geworden, dürfen sie nicht mehr angezündet werden. „Damit das Osterfeuer nicht ins Wasser fällt, macht es Sinn, das Brenngut erst am Tag vor dem Abbrennen aufzuschichten“, rät der Landkreis.
- Nicht überall darf ein Osterfeuer gezündet werden. Dazu gehören unter anderem Naturschutzgebiete, in der Nähe von Naturdenkmälern oder in Wäldern, Heiden und Mooren.
- Es sind Mindestabstände zu beachten. Ein Osterfeuer muss mindestens 50 Meter Abstand zu Gebäuden haben. 100 Meter entfernt müssen „öffentliche Verkehrsflächen, soweit diese nicht ausschließlich land- oder forstwirtschaftlichem Verkehr dienen, Zeltplätze und andere Erholungseinrichtungen“ sein, schreibt der Kreis. Auch beispielsweise Tankstellen dürfen nicht näher als 100 Meter am Osterfeuer gelegen sein. Zu Baumbeständen muss mindestens ein Abstand von 50 Metern eingehalten werden.
- Sicherheit geht vor. Daher weist der Landkreis darauf hin, dass Müll entfernt werden muss, bevor das Osterfeuer angezündet wird. Mindestens eine „arbeitsfähige Person“ muss es beaufsichtigen. Feuer und Glut müssen erloschen sein, wenn die Feuerstelle wieder verlassen wird und Reste des Osterfeuers innerhalb einer Woche ordnungsgemäß entsorgt werden, schreibt der Landkreis.
Wer sich daran nicht hält, muss im Zweifel zahlen, betont der Landkreis. Heißt: Bei Ordnungswidrigkeiten rund um das Osterfeuer sind Geldbußen bis zu 100.000 Euro möglich. Weitere Infos zu den Regeln gibt es unter anderem auf der Homepage der Gemeinde Uplengen