Beziehungsdrama in Großefehn  Freundin eingesperrt – 39-Jähriger muss ins Gefängnis

| | 05.02.2024 14:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Eine 22-Jährige ist von ihrem Freund geschlagen und eingesperrt worden. Dafür wurde der Mann aus Großefehn nun zu einer Haftstrafe verurteilt. Symbolfoto: pixabay
Eine 22-Jährige ist von ihrem Freund geschlagen und eingesperrt worden. Dafür wurde der Mann aus Großefehn nun zu einer Haftstrafe verurteilt. Symbolfoto: pixabay
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Ein 39-Jähriger aus Großefehn wurde im Streit mit seiner 17 Jahre jüngeren Freundin handgreiflich und sperrte sie in der Wohnung ein. Nun muss er ins Gefängnis.

Aurich/Großefehn - Nach einem Streit schlug er seine Freundin und sperrte sie in der gemeinsamen Wohnung ein. Als die Beziehung endgültig gescheitert war und die 22-Jährige sich von ihm getrennt hatte, bombardierte er sie weiterhin mit Whatsapp-Nachrichten und E-Mails. Nun muss ein 39-jähriger Mann aus Großefehn ins Gefängnis. Das Amtsgericht Aurich hat ihn am Montag, 5. Februar 2024, wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Der verhängnisvolle Streit entzündete sich an einem Sonnabend Ende Februar 2023 daran, dass die 22-Jährige bei einem Treffen mit Freunden wortkarg gewesen war und sich kaum am Gespräch beteiligt hatte. „Ich war müde“, sagte sie am Montag als Zeugin vor Gericht. In der Wohnung des Mannes, in der die Frau seinerzeit ebenfalls lebte, kam es zu einer Rangelei.

„Er wollte mich nicht gehen lassen“

Der Mann hielt laut Anklageschrift die Wohnzimmertür zu, schubste die Frau mehrmals zu Boden und gegen das Sofa, wobei sie sich einen schmerzhaften Bluterguss am Oberschenkel zuzog. „Er wollte mich nicht gehen lassen“, sagte die Zeugin, die zu ihren Eltern flüchten wollte. In ihrer Not schlug sie dem Mann schließlich ins Gesicht, was er umgehend mit gleicher Münze heimzahlte. Damit sie nicht über die Terrasse entkommen konnte, ließ er die Rollläden herunter. Er habe sie im Nacken gepackt und hochgezogen, sagte die 22-Jährige. „Ich hatte totale Angst.“

Am nächsten Tag erzählte die Frau ihrer Mutter von dem Vorfall und zeigte ihr den Bluterguss. Gemeinsam beschlossen die beiden Frauen, am darauffolgenden Montag heimlich in Abwesenheit des Angeklagten die Sachen der Frau aus der Wohnung zu holen. Die Mutter sagte als Zeugin aus. Der Angeklagte habe sie ebenfalls bedroht und sie zugeparkt, um sie zur Rede zu stellen, sagte die 49-Jährige. „Das ist seine Art.“

Am Arbeitsplatz aufgelauert

Nach dem Vorfall raufte sich das Paar zunächst zusammen. Sie fuhren sogar gemeinsam in Urlaub. „Ich habe lange gebraucht, um zu verstehen, dass das nicht nur ein Ausraster war, sondern dass er nicht der Mensch ist, für den ich ihn gehalten habe“, sagte die 22-Jährige im Zeugenstand. Ende März habe sie sich endgültig von ihm getrennt. Danach habe er ihr weiter nachgestellt und sie mit unzähligen E-Mails und Chatnachrichten verfolgt. Er sei außerdem mehrfach an ihrem Arbeitsplatz, bei ihren Eltern und nach ihrer Reitstunde vor der Reithalle aufgetaucht.

Verteidiger Olaf Aden wies im Namen seines Mandanten alle Vorwürfe zurück. Die Trennung habe den 39-Jährigen sehr belastet. Er habe unter Liebeskummer gelitten und versucht, die Ex-Freundin umzustimmen. Das habe nichts mit Nachstellung zu tun. Es handele sich um eine „etwas unglückliche Liebesbeziehung mit einem erheblichen Altersunterschied“. Sein Mandant habe sehr viel Geld in diese Beziehung gesteckt.

„Hätte jederzeit gehen können“

Auch die Freiheitsberaubung und die Körperverletzung stritt der Jurist ab. Sein Mandant habe die Freundin „möglicherweise im Vorbeigehen angerempelt, aber nicht, um sie zu verletzen“. Geschlagen habe er sie zur Verteidigung, nachdem sie ihn angegriffen habe. „Ich hatte nie die Absicht, ihr wehzutun“, bekräftigte der Angeklagte. „Auf keinen Fall hat er sie in irgendeiner Form eingesperrt“, sagte der Rechtsanwalt. „Sie hätte die Wohnung jederzeit verlassen können.“

Auf Nachfrage von Richter Meyer räumte die Geschädigte ein, dass sie die Wohnung theoretisch durch das Badezimmerfenster hätte verlassen können. Auf diese Idee sei sie aber gar nicht gekommen. Sie habe jedem weiteren Streit aus dem Weg gehen wollen und sich damit abgefunden, dass sie bleiben muss. Am nächsten Tag sei man gemeinsam zu ihren Eltern gefahren.

Er stand unter Bewährung

Ursprünglich war der 39-Jährige auch wegen Nachstellung angeklagt. In diesem Punkt kamen Richter und Staatsanwalt jedoch überein, das Verfahren einzustellen. Zu ambivalent war das Verhalten der 22-Jährigen. Sie hatte ihrerseits mehrfach auf Nachrichten des Angeklagten geantwortet und sich auch gezielt mit ihm verabredet – angeblich nur, um ihre Sachen zurückzubekommen, wie sie im Zeugenstand erklärte.

Was die Freiheitsberaubung und die Körperverletzung betraf, sah der Staatsanwalt die Vorwürfe als erwiesen an und beantragte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Da der Angeklagte mehrfach und teilweise einschlägig vorbestraft ist und zur Tatzeit unter laufender Bewährung stand, sah er keine Möglichkeit, die Freiheitsstrafe noch zur Bewährung auszusetzen. Der Verteidiger hingegen beantragte einen Freispruch.

Schärfere Strafe als beantragt

Richter Meyer ging in seinem Urteil (ein Jahr Haft) noch über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. Für den Angeklagten spreche lediglich die Tatsache, dass er die Tat spontan aus einem Beziehungsstreit heraus begangen habe. Gegen ihn sprächen die vielen Vorstrafen und die laufende Bewährung. Staatsanwalt und Richter bezeichneten die Aussagen der Zeugin als detailliert, konstant und damit glaubhaft.

Der Angeklagte muss nun nicht sofort ins Gefängnis. Gegen das Urteil kann der 39-Jährige Rechtsmittel einlegen. Sollte das Landgericht Aurich in zweiter Instanz das Urteil bestätigen, kommt er um einen Aufenthalt hinter Gittern nicht herum.

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