Hamburg  Unfälle an Karneval: Wann gibt es Anspruch auf Schadensersatz?

Karolin Nemitz
|
Von Karolin Nemitz
| 07.02.2024 14:46 Uhr | 0 Kommentare
Bei Karnevalsumzüge kann es mitunter zu kleineren Unfällen kommen. Foto: dpa/Thomas Frey
Bei Karnevalsumzüge kann es mitunter zu kleineren Unfällen kommen. Foto: dpa/Thomas Frey
Artikel teilen:

Am Donnerstag beginnt die Karnevalswoche mit der Weiberfastnacht um 11.11 Uhr. Die traditionellen Karnevalsumzüge starten ihre Fahrt, es wird gefeiert und getanzt. Da bleiben kleinere Unfälle nicht aus.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
  • Voller Zugriff auf www.oz-online.de
  • 700+ neue Artikel pro Woche
  • OZ-App inklusive
PayPal Logo
SEPA Logo
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein OZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle