Halterin vor Gericht  Ausgesetzter Hund nur durch Zufall lebend gefunden

Karin Böhmer
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Von Karin Böhmer
| 08.02.2024 08:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
Eine Hündin – hier ein Symbolbild – musste bei Temperaturen um null Grad 17 Tage im Berumerfehner Wald auf ihre Rettung warten. Foto: DPA
Eine Hündin – hier ein Symbolbild – musste bei Temperaturen um null Grad 17 Tage im Berumerfehner Wald auf ihre Rettung warten. Foto: DPA
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Im November wurde bei eisigen Temperaturen eine Hündin angebunden im Berumerfehner Wald entdeckt. Zeugen rekonstruierten nun vor Gericht die Abläufe. Besonders eine Sache wurde der Halterin verübelt.

Großheide/Norden - Die Angeklagte aus Südbrookmerland war am Mittwoch nicht vor dem Amtsgericht Norden erschienen. Ihre Anwältin sprach für die 23-Jährige, der zur Last gelegt wurde, im vergangenen November im Berumerfehner Wald ihre Hündin an schwer zugänglicher Stelle ausgesetzt zu haben. Das Tier wurde erst nach 17 Tagen durch Zufall gefunden, verstarb aber später im Tierheim Hage an einer Kette von epileptischen Anfällen. Der Fall löste großes mediales Interesse aus, da das Tier bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und feuchter Witterung angebunden zurückgelassen worden war.

Ihrer Mandantin tue es unendlich leid, was sie dem Hund angetan habe, sagte die Verteidigerin. Die junge Frau habe sich im vergangenen Jahr den Hund angeschafft, weil sie sich davon Linderung für ihre seelischen Leiden erhofft habe. Die Frau sei seit knapp einem Jahr in psychotherapeutischer Behandlung, leide an Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung.

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Hund erwies sich als krank

Der Hund, in den ihre Mandantin sich beim ersten Anblick verliebt habe, habe nach etwa einem Monat allerdings epileptische Anfälle bekommen, bis zu sechs am Tag. Das habe die 23-Jährige kaum ertragen können, habe selbst gesundheitlich darunter gelitten, so die Verteidigerin. Sie habe sich deshalb entschlossen, den Hund abzugeben.

Zuerst habe sie versucht, ihn auf Ebay-Kleinanzeigen weiterzuverkaufen. Später habe sie im Tierheim Hage angerufen, dort aber eine Absage bekommen. Als sie die Hündin in Pflege gegeben habe, aber auch das nach einem Tag wegen der Anfälle gescheitert sei, sei die Mandantin als Kurzschlusshandlung in einem Wald gefahren und habe das Tier an geschützter Stelle zurückgelassen, so die Anwältin.

Freundin identifiziert Hund im Tierheim

Eine frühere Freundin sagte als Zeugin aus. Der Kontakt sei nach dem Auffinden des Hundes abgebrochen, berichtete die 25-Jährige. Sie bestätigte, dass die Hundehalterin gesundheitlich sehr angeschlagen gewesen sei. Und sie habe sehr gelitten, als sich die Krankheit des jungen Hundes zeigte. Die Besuche beim Tierarzt und vor allem die teuren Medikamente habe sie sich nicht leisten können, da sie wegen ihrer Erkrankung arbeitslos gewesen sei. Mehrere Versuche, das Tier abzugeben, seien gescheitert.

Dann habe ihre Freundin allerdings erzählt, dass sie die Hündin nach Nordrhein-Westfalen verkauft habe, an eine Familie, die sich mit Epilepsie bei Hunden auskenne. Als dann das Tierheim den Halter eines aufgefundenen Hundes gesucht habe, habe sie ihre Freundin zweimal darauf angesprochen. Diese habe bestritten, dass das ihre Hündin sei. „Ich konnte das aber nicht glauben“, berichtete die Zeugin.

Sie sei daraufhin selbst ins Tierheim gefahren. Anhand von Handy-Fotos von der Hündin und der Leine sei die Sache dann aber eindeutig gewesen, so die Zeugin.

Zeuge: Fundort extrem abgelegen von den Fußwegen

Außerdem sagte ein Forstwirt aus, der den Hund eher durch Zufall bei der Jagd entdeckt hatte. Er habe ein Wärmebildgerät dabeigehabt und damit etwa 25 Meter von seinem Hochsitz etwas im Gebüsch sitzen sehen. Zuerst habe er es für Damwild gehalten. Als es sich aber auch nach Stunden – und nach dem Abschuss zweier anderer Stücke Damwild – nicht gerührt hatte, sei er näher herangegangen und habe den Hund entdeckt.

Weil er im Dunkeln nicht gewusst habe, wie er den Hund gefahrlos aus seiner Lage befreien könnte, habe er am nächsten Morgen die Gemeinde Großheide angerufen, die zwei Mitarbeiter des Bauhofs geschickt habe. Zu dritt hätten sie zwei Bündel Eichenzweige entfernt und gesehen, dass der Hund angeleint und abgemagert gewesen sei, so der Zeuge.

Hund saß im Wasser und konnte sich nicht hinlegen

Die Leine habe sich mehrfach um einen Eichenstamm geschlungen gehabt, dem Hund seien nur rund 20 Zentimeter Leine geblieben, schilderte der Zeuge. Er habe sich nicht mehr hinlegen können. In der Kuhle, wo das Tier gesessen habe, habe etwas Wasser gestanden. Er habe Fotos gemacht, wo Graupel zu sehen seien, es habe in der Nacht gefroren.

Der Zeuge schilderte, wie abgelegen der Anbindeplatz im Unterholz lag. Passanten wären dort nie vorbeigekommen. Unter den Zweigen sei das Tier zudem so gut verborgen gewesen, dass es wenige Tage zuvor bei einer Drückjagd niemandem aufgefallen sei. Der Zeuge beschrieb den Hund als nass, verdreckt, mager und sehr verängstigt. An der Auffindestelle sei deutlich zu sehen gewesen, dass der Hund gegen seine Situation angekämpft habe, aber keine Chance hatte.

Eine ähnliche Schilderung gab auch ein Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Großheide ab: Passanten hätten den Hund an der Stelle und dann noch unter dem Reisighaufen nie entdeckt. Ohne das Wärmebildgerät des Jägers „wäre der Hund da verendet“.

Tierheim: Ablieferung von Tieren kostet Geld

Der Leiter des Hager Tierheims berichtete von der Einlieferung des Hundes als Fundtier. Der Hund sei dünn, aber nicht abgemagert gewesen. Er sei sehr überrascht gewesen, als er später gehört habe, wie lange das Tier im Wald gewesen sei. Anfangs habe die Hündin keine Epilepsie gezeigt. Nach einigen Tagen seien aber Anfälle aufgetreten und das Tier dann auch daran gestorben.

Es könne gut sein, dass die Halterin vor der Tat angerufen habe und abgewiesen worden sei. „Wir waren voll in dem Moment, und wir bekommen täglich drei bis fünf dieser Anrufe“, so der Zeuge. Da müsse das Tierheim leider auch Anfragen ablehnen. Zudem koste auch die Ablieferung eines Haustiers Geld – zwischen 200 und 400 Euro. Das schrecke viele Anrufer ab.

Das Tierheim habe über Facebook nach dem Halter gesucht und dann den Hinweis der Freundin der Angeklagten bekommen. Der 23-Jährigen sei die Chance eingeräumt worden, sich freiwillig zu melden. Das habe sie aber nicht getan. Deshalb sei Anzeige erstattet worden. Die Rechnung, die ihr vom Tierheim zugegangen sei, habe sie noch nicht bezahlt.

Polizeibeamter: Sie kam mir angeschlagen vor

Ein Oberkommissar berichtete, dass ihm die Angeklagte tatsächlich sehr angeschlagen vorgekommen sei, als er sie mit dem Tatvorwurf konfrontiert habe. Anfangs habe sie abgestritten und gesagt, der Hund sei nach Nordrhein-Westfalen abgegeben worden. Dann habe sie aber den neuen Halter nicht benennen können.

Die junge Frau habe ausgesagt, dass sie den Hund im dichten Gestrüpp angebunden habe, um ihn vor der Witterung zu schützen. Er habe dann im Internet ihre Versuche nachvollzogen, den Hund zu verkaufen. Sie habe sich zudem an mindestens zwei Tierheime gewandt. Während alle anderen Zeugen schätzten, dass der Hund nur zwei oder drei Tage angebunden gewesen sei, habe die Halterin das Datum genannt. So sei bekannt geworden, dass der Hund 17 Tage im Wald ausharren musste.

Richter: Urteil soll auch abschrecken

Der Staatsanwalt erkannte an, dass die Angeklagte krank und bisher nicht vorbestraft ist. Von „verliebt in den neuen Hund“ bis zum Anbinden an so einer abgelegenen Stelle sei es aber ein weiter Weg. „Da muss man gefühlsmäßig so richtig dichtmachen, wenn man weiß, dass der Hund dort elendig verrecken wird.“ Er forderte eine Geldstraße von 2000 Euro und ein dreijähriges vollständiges Tierhaltungsverbot.

Richter Frank Meyer wollte es bei einer Geldstrafe nicht bewenden lassen. Er verurteilte die 23-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf eine dreijährige Bewährung. Auch bei einer psychischen Erkrankung sei Aussetzen kein Mittel, um ein Tier loszuwerden, mahnte Meyer. Die Strafe solle auch abschreckend wirken. Zudem muss die Angeklagte in Raten 1000 Euro an den Trägerverein des Tierheims Hage zahlen und darf für drei Jahre keine Tiere halten.