Prozess um sexuellen Missbrauch Sex-Täter soll sich durch Fahrzeug-Wechsel getarnt haben
Mehr als ein Jahr lang soll ein heute 66 Jahre alter Mann aus Aurich zwei Minderjährige missbraucht haben. Die beiden Mädchen leben nicht mehr in ihrem Elternhaus.
Aurich - Eigentlich sollte eine 14-Jährige im Sommer 2021 nur eine Ferienwohnung in der Gemeinde Dornum putzen. Dabei ist es laut Staatsanwaltschaft nicht geblieben. Der Eigentümer des Appartements, ein heute 66-Jähriger aus Aurich, soll sie mehrfach zu sexuellen Handlungen, darunter auch zum Beischlaf, genötigt haben. Angeklagt sind vor der Jugendkammer am Landgericht Aurich am Freitag, 16. Februar 2024, 50 Fälle. Dazu kommen noch 29 weitere mit einer Zwölfjährigen, einer Bekannten der 14-Jährigen. Für die sexuellen Handlungen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr hätten die Mädchen Alkohol, Zigaretten und Süßigkeiten erhalten, heißt es in der Anklageschrift. Der Angeklagte nimmt am Freitag zu den Vorwürfen keine Stellung. Sein Anwalt Christian Lange sagt: „Mein Mandant verteidigt sich schweigend.“
Die beiden Mädchen haben offenbar in einer Wohngruppe gelebt. Am Freitag ist eine pädagogische Betreuerin als Zeugin vernommen worden. Weil es bei der Zwölfjährigen einen Verdacht auf Drogenkonsum gegeben habe, sei deren Smartphone kontrolliert worden. Dabei habe man die eindeutigen Chats mit einem Mann bemerkt. Als dieser Ende September 2022 wieder Kontakt zu dem Mädchen aufgenommen und ein Treffen arrangiert habe, sei das Mädchen in Begleitung einer Betreuerin dorthin gegangen. „Der Mann ist von uns direkt darauf angesprochen worden, dass er sich durch sexuelle Handlungen mit einer Zwölfjährigen strafbar mache“, sagt die Zeugin. Er habe sehr gelassen und ruhig gewirkt. Im Verlauf der Verhandlung heißt es, dass er sein Fahrzeug gewechselt habe, um sich dem Gebäude, in dem die Wohngruppe untergebracht ist, gefahrloser nähern zu können.
Mädchen soll häufig lügen
Von der 14-Jährigen zeichnet die pädagogische Mitarbeiterin ein zwielichtiges Bild. Man könne ihr nur 50 Prozent von dem glauben, was sie sage: „Die lebt in einer eigenen Welt und denkt sich Geschichten aus, die nicht stimmen.“ Als der Vorsitzende Richter Witte nachhakt und ein Beispiel hören will, verweist die Zeugin darauf, dass das Mädchen behauptet habe, ihre Eltern hätten sich einen Hund zugelegt. Das entspreche aber gar nicht der Wahrheit. Deshalb sei es auch schwer einzuschätzen, wie deren Beteuerung zu werten sei, keinen sexuellen Kontakt zu dem Angeklagten gehabt zu haben.
Verteidiger Lange erkundigt sich gezielt danach, ob die 14-Jährige vielleicht an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leiden könnte. Dazu lehnt die Zeugin eine Aussage mit dem Hinweis ab, sie sei keine Ärztin. Sie bestätigt auf Nachfrage des Anwalts, dass sich das Mädchen an den Armen selbst Verletzungen zufügt. Sie ritzt sich, wie es in der Fachsprache heißt. Dahinter stecke wohl ein sehr großes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit, vermutet die Betreuerin. Der Anwalt regt an, das Gericht möge einen Gutachter bestellen, um die Persönlichkeit des Mädchens besser beurteilen zu können. Kurz vor Ende des ersten Prozesstages sagt er: „Ich will nicht vorgriffig erscheinen. Für meinen Mandanten ist es in erster Linie maßgeblich, dass er von diesem Verdacht reingewaschen wird.“
Die Verhandlung wird am Mittwoch, 6. März, um 9 Uhr fortgesetzt. Dann sollen unter anderem die beiden Mädchen geladen werden.