Osnabrück  Rainer Wendt: „Sie können den ganzen Monat bekifft durch die Welt laufen!“

Jonas Ernst Koch
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Von Jonas Ernst Koch
| 03.03.2024 01:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Polizeigewerkschafter Rainer Wendt kritisiert die Cannabis-Legalisierung aus gleich mehreren Gründen scharf. Foto: Ingo Wagner/dpa
Polizeigewerkschafter Rainer Wendt kritisiert die Cannabis-Legalisierung aus gleich mehreren Gründen scharf. Foto: Ingo Wagner/dpa
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Der oberste Polizeigewerkschafter Rainer Wendt geht mit der geplanten Cannabis-Legalisierung hart ins Gericht und ist skeptisch, ob Kiffen in Deutschland wirklich ab dem 1. April erlaubt sein wird.

Zu lasche Regeln, zu wenig durchdacht, zu viel Bürokratie: Polizeigewerkschafter Rainer Wendt kritisierte in unserem Expertentalk „Wie gefährlich ist Kiffen für Jugendliche?“ die geplante Freigabe von Cannabis ab dem 1. April scharf. Dass die Freigabe bringt, was sich viele Befürworter versprechen, glaube er nicht.

Wendt kritisierte, Cannabis sei besonders für Jugendliche gefährlich: „Das neue Gesetz zielt ja darauf ab, dass Kinder und Jugendliche die Finger davon lassen und erst warten, bis sie erwachsen sind. Mir fehlt der Glaube.”

Cannabis bei Jugendlichen: Was Eltern tun können, wenn das Kind kifft

„Es ist ja nicht so, dass jemand alleine zu Hause sitzt und sagt ‘So, ich will jetzt mal Cannabis-Konsument werden’, sondern das ist eine Gruppensituation“, sagte Wendt. Die Bundesregierung setzt auf Aufklärungskampagnen, die Fachleute zuletzt allerdings als nicht ausreichend kritisiert hatten. An deren Erfolg glaubt auch der Polizeigewerkschafter nicht: „Die unter 21-Jährigen lassen wir ziemlich alleine.“

Hinzu komme die Frage, wer die vielen Vorgaben und Regeln eigentlich kontrollieren soll, beispielsweise, wie viele Pflanzen Konsumenten in der eigenen Wohnung haben. „Die Polizei betritt überhaupt keine Wohnung, wenn sie keinen richterlichen Beschluss hat”, stellte Wendt klar und verwies auf die Unverletzlichkeit der eigenen vier Wände.

Auch andere kleinteilige Auflagen bereiten der Polizeigewerkschaft Sorgen: Beispielsweise könnte niemand kontrollieren, ob Ausgabestellen einbruchssicher sind oder Drogendealer sich bei mehreren Ausgabestellen listen lassen, um Grenzmengen zu umgehen.

Als Alternative zur Legalisierung schlägt die Polizeigewerkschaft vor, das Cannabis-Verbot ins Ordnungswidrigkeitenrecht zu überführen, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, Sanktionsinstrumente „flexibel anzuwenden.“

Denn: Im Strafrecht muss bei einer Verurteilung auch eine Strafe folgen, im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht. Dabei sei besonders bei jungen Erstkonsumenten ein Aufklärungslehrgang oftmals sinnvoller, als eine Strafe, findet Wendt, der außerdem den Ausbau von Hilfsangeboten fordert: „Ich hätte mir gewünscht, dass Herr Lauterbach sich mehr Gedanken darüber macht, dass junge Menschen, die auf einen solchen Weg geraten sind und da wieder wegwollen, Therapieplätze brauchen.” Sich zu überlegen, wie ein Ausbau gelingen könnte, “wäre ein sinnvoller Beitrag zum Schutz junger Menschen gewesen.”

Weiterlesen: „Führen ja keinen Mindestverzehr ein!“ – Karl Lauterbach verteidigt Cannabis-Legalisierung

Stattdessen dürfen Konsumenten bald bis zu 50 Gramm monatlich besitzen – viel zu viel, wenn man Wendt fragt: „Sie können den ganzen Monat bekifft durch die Welt laufen!”

Hinzu kommt: Das neue Gesetz soll auch rückwirkend gelten. „Das heißt, alle Strafverfahren müssen rückwirkend aufgerollt werden“, erklärte Wendt. „Sowas hat es überhaupt noch nie gegeben, das ist ein absolutes Novum.“ Da entstehe ein Bürokratiemonster“.

Aus diesen Gründen bleibt Wendt skeptisch, ob das Gesetz wie geplant zum ersten April in Kraft tritt: „Schauen wir mal, das könnte auch der 1. Oktober werden.“ Auch andere Politiker und Fachleute hatten sich zum Start Anfang April zuletzt skeptisch geäußert, weil die verbleibende Zeit als zu kurz erachtet wird, um wesentliche Regelungen auf den Weg zu bringen und relevante Fragen zu klären.

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