Prozess um Erpressung  Niemand sollte denken, dass er schwul ist

| | 04.03.2024 17:35 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich geht es um Erpressung. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich geht es um Erpressung. Foto: Archiv/Ortgies
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Weil er vor anderen nicht als schwul gelten wollte, soll ein 74-Jähriger aus Esens einem 52-Jährigen fast 39.000 Euro Schweigegeld gezahlt haben. Als die Geldforderungen nicht aufhörten, wollte er sich das Leben nehmen.

Aurich/Esens - Die Sorge, von anderen für schwul gehalten zu werden, hat einen 74-Jährigen aus Esens fast in den Suizid getrieben. Jahrelang zahlte der Mann einem 52-Jährigen aus Wittmund immer wieder Schweigegeld, so steht es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Aurich. Der 52-Jährige habe gedroht, den Nachbarn von einer angeblichen sexuellen Beziehung zwischen den beiden zu erzählen, wenn er nicht zahlt, heißt es weiter. Zwischen 2020 und 2023 habe der Esenser dem Wittmunder Monat für Monat Bargeld gegeben, insgesamt fast 39.000 Euro.

Wegen Erpressung steht der 52-Jährige seit Montag vor Gericht. Er bestreitet die Vorwürfe. Der Esenser habe ihm das Geld freiwillig gezahlt, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Michael Schmidt erklären. Der Beschuldigte stammt aus Syrien, wo er als jüngstes von 23 Kindern aufwuchs. Der Vater hatte zwei Ehefrauen.

Er ließ den Schwerverletzten liegen

Im Jahr 2000 kam der Angeklagte als Flüchtling nach Deutschland, holte später seine Ehefrau und drei Kinder nach. In Deutschland wurden zwei weitere Kinder geboren. Mittlerweile ist der 52-Jährige geschieden. Seine Unterstützung vom Sozialamt bessert er durch Minijobs in der Küche auf.

Die Vorwürfe der Anklage wiegen schwer. Die Staatsanwaltschaft legt dem 52-Jährigen, der in Untersuchungshaft sitzt, neben Erpressung auch unterlassene Hilfeleistung zur Last. Als er am 28. September vergangenen Jahres erneut mit einer Geldforderung auf den Esenser zukam, rammte dieser sich aus Verzweiflung ein Messer in den Bauch, heißt es. Obwohl der Angeklagte die schwere Verletzung des Mannes erkannt habe, habe er diesen einfach im Flur der Wohnung liegen lassen und sei über ihn hinweggestiegen, so die Staatsanwaltschaft. Er habe auch keine Hilfe gerufen. Später habe er dann erneut schriftlich 500 Euro von dem Geschädigten gefordert.

Geld landete in der Spielhalle

Der Geschädigte sagte am ersten Prozesstag als Zeuge aus. Währenddessen schloss die Kammer auf Initiative der Vorsitzenden Richterin Karsta Rickels-Havemann die Öffentlichkeit aus, da ansonsten die Intimsphäre des 74-Jährigen verletzt würde, wie es zur Begründung hieß. Es ging um die Frage, ob der Angeklagte und das Opfer eine sexuelle Beziehung hatten oder nicht.

Nach Angaben des Angeklagten waren er und der 74-Jährige einander zufällig über den Weg gelaufen und ins Gespräch gekommen. Der ältere Mann habe den jüngeren zu einer Tasse Kaffee eingeladen. „Man hat sich angefreundet“, sagte Verteidiger Schmidt. Schon früh habe sein Mandant den Esenser um Geld gebeten. „Anfangs hat er gesagt, dass er das Geld für seine Kinder oder für Angehörige in Syrien brauche.“ Tatsächlich habe er damit seine Spielsucht finanziert. Der 74-Jährige habe das gewusst. Er sei ihm einmal in die Spielhalle gefolgt, so der Angeklagte.

Vorm Bruder versteckt

Zwischen den beiden Männern habe sich „eine leichte Affäre“ angebahnt, die über einen längeren Zeitraum angedauert habe, erklärte der Rechtsanwalt. „Er beschreibt es als eine kleine Liebesbeziehung.“ Jahrelang sei sein Mandant in der Wohnung des Esensers ein- und ausgegangen. Er sei häufig über Nacht geblieben. Der 74-Jährige habe streng darauf geachtet, dass sein Bruder, der hin und wieder zum Essen kam, den Bekannten nicht zu Gesicht bekommt. Zweimal sei es dennoch passiert, erklärte der Angeklagte.

Der 52-Jährige sprach von Harmonie in der Beziehung. Erst gegen Ende, als der 74-Jährige nicht mehr freiwillig zahlen wollte, habe er angedeutet, die Nachbarn über die Beziehung zu informieren. Er habe sich nie Gedanken darüber gemacht, woher das Geld kommt, sagte der Angeklagte auf Nachfrage der Richterin. Er habe nicht daran gedacht, dass der Geschädigte womöglich seine Ersparnisse aufbrauche. Der Mann habe ihm dann einen Kontoauszug gezeigt, um zu belegen, dass er nichts mehr hat.

Die Selbstverletzung mit dem Messer habe er nicht kommen sehen, erklärte der Angeklagte. Er habe das zunächst nicht ernst genommen, weil der Freund häufiger zum Messer gegriffen habe. Als er sich dann tatsächlich in den Bauch gestochen habe, sei er sehr erschrocken. Er könne kein Blut sehen. „Es ist nicht so, dass ich ihm nicht helfen wollte“, beteuerte der 52-Jährige. Ihm sei schwindelig geworden und er sei in Panik geraten. Daher habe er die Wohnung fluchtartig verlassen. „Ich weiß nicht mehr, wie ich rausgekommen bin.“ Sein Mandant bedauere sehr, dass er keine Hilfe gerufen habe, erklärte Schmidt. „Er stand selber unter Schock.“

Der Prozess wird am 18. März 2024 um 11 Uhr fortgesetzt.

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