Hamburg  Selbstbestimmung, aber wie – sind Abtreibungen Grundrecht oder Tötung?

Lara Schmidt
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Von Lara Schmidt
| 08.03.2024 08:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Rund um Schwangerschaften gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen in Deutschland – das finden nicht alle gut. Foto: IMAGO/Panthermedia
Rund um Schwangerschaften gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen in Deutschland – das finden nicht alle gut. Foto: IMAGO/Panthermedia
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Weltweit treiben mehr als 50 Millionen Schwangere jährlich ab, rund die Hälfte davon unter unsicheren Verhältnissen. Während der Bundesverband Lebensrecht diese Zahlen mit schärferen Gesetzen senken will, setzt sich der Bundesverband Pro Familia für Entscheidungsfreiheit ein. Ein Überblick.

In Frankreich ist die Freiheit, Schwangerschaften abzubrechen, von nun an gesetzlich garantiert. Am Internationalen Frauentag, dem 8. März, soll dazu eine feierliche Zeremonie stattfinden. An diesem feministischen Kampftag demonstrieren jährlich weltweit Menschen für Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von Frauen und queergeschlechtlichen Menschen.

Beim Thema Schwangerschaftsabbrüche prallen dabei regelmäßig sogenannte „Pro-Life“-Aktivisten und -Vereine auf sogenannte „Pro-Choice“-Initiativen. Beide Seiten kämpfen nach eigenen Aussagen für Selbstbestimmung; haben aber unterschiedliche Ausgestaltungen im Blick.

Alexandra Linder vom Bundesverband Lebensrecht (BVL) setzt sich gegen ein Recht auf Abtreibungen und den freien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland ein. „Jede Abtreibung ist die Tötung eines neuen Menschen, der gerade entstanden ist“, sagte die Vorsitzende des BVL im Gespräch mit unserer Redaktion.

Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Schwangerschaftsabbrüche seien ausbaufähig. „Die Abtreibungszahlen bei uns sind hoch und steigen weiter, sodass es notwendig ist, sich das Gesetz noch einmal anzusehen und nachzubessern.“

Im Gegensatz dazu tritt der Verein Pro Familia dafür ein, dass Schwangere sich selbstbestimmt für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können. Eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen sei nötig, wobei „die wissenschaftliche Evidenzbasis Grundlage sein muss“, sagte Stephanie Schlitt, stellvertretende Vorstandsvorsitzende von Pro Familia, im Gespräch mit unserer Redaktion.

Eine Entscheidungsfreiheit für ungewollt Schwangere könne nur „frei von Strafandrohung, staatlicher Einflussnahme und Stigmatisierung“ gewährleistet werden. Denn: „Aus der Sicht von Pro Familia gibt es nur Gründe, die gegen die Kriminalisierung eines frei gewählten Schwangerschaftsabbruchs sprechen – und keine dafür.“

Das sieht Linder vom Bundesverband Lebensrecht anders. Eine teilweise oder vollständige Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen lasse „Abtreibungszahlen auf jeden Fall immer und überall auf der Welt“ massiv steigen. Ihren Angaben nach verhindere eine restriktive Gesetzgebung dies und dämme die Zahlen ein.

Schlitt widerspricht: „Das ist wissenschaftlich widerlegt. Die Entkriminalisierung der Schwangerschaftsabbrüche erhöht die Häufigkeit von Abtreibungen nicht.“ Ebenso ließe eine Kriminalisierung durch Gesetze und möglicher Strafverfolgung die Zahlen nicht sinken. Stattdessen verstärke sie „den Rückgriff auf unsichere Schwangerschaftsabbrüche“. Das berichtet auch eine Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2022, in der diese empfiehlt, Abtreibungen nicht zu kriminalisieren.

Lesen Sie auch: Karte: In diesen Ländern sind Schwangerschaftsabbrüche erlaubt

Besonders präsent in der Debatte ist auch die Frage nach der Abwägung zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem der Schwangeren. Linder betont dazu die biologische Definition von Embryos als Menschen: „Die Embryologie hat längst wissenschaftlich nachgewiesen, dass es sich bei Embryos von Anfang an um einen Menschen handelt.“ Entsprechend gehe es bei Abtreibungen immer um die Tötung eines Menschen.

Das sei nicht zu rechtfertigen, da eine Schwangerschaft „generell keine Krankheit oder Bedrohung für eine Frau“ darstelle. Vielmehr sei Schwangerschaft „in der Regel das Ergebnis einer eigenen selbstbestimmten sexuellen Handlung“, da Frauen bewusst sein müsse, dass es keine hundertprozentige Verhütungsgarantie gebe.

Schlitt von Pro Familia verweist dagegen auf die Gefahren, die mit einer Schwangerschaft verbunden sind: „Jede Schwangerschaft stellt ein Gesundheitsrisiko für die schwangere Person dar.“ Eine Abtreibung sei „keine Missachtung des werdenden Lebens, sondern eine hochindividuelle Entscheidung, die den eigenen Körper und das eigene Leben betrifft.“ Pro Familia sei der Auffassung: „Der Schutz des vorgeburtlichen Lebens kann nicht gegen die Entscheidung der schwangeren Person erfolgen.“

In einer Sache sind sich beide Seiten einig: Es brauche gesamtgesellschaftliche Veränderungen, die bereits vorher ansetzen. Abtreibungsgegnerin Linder sagt:

Laut Schlitt, die sich für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzt, gehören zu diesen Veränderungen beispielsweise Aufklärung über Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft sowie eine gute Gesundheits- und Gleichstellungspolitik. Die Schaffung dieser sozialen Rahmenbedingungen diene auch dem „Lebensschutz“.

Ist das also die Lösung in der Abtreibungsfrage? Linder prognostiziert, dass die Diskussion um Schwangerschaftsabbrüche durch diese frühen Ansätze weitestgehend nicht mehr nötig wäre, da Frauen gar nicht mehr in diese Lage kämen.

Aber wie sieht das aus mit Schwangerschaften, die gar nicht gewollt sind? Schlitt verweist dazu auf die Studie „Frauen leben 3“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Laut dieser gaben 43 Prozent der befragten, ungewollt schwangeren Frauen an, trotz Verhütung schwanger geworden zu sein. Deshalb sagt Schlitt:

Für reproduktive Selbstbestimmung brauche es Unterstützung für Elternschaft sowie die Möglichkeit, eine Schwangerschaft abbrechen zu können. Schlitt findet: „Eine Gesellschaft, die den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisiert, ist nicht pro Schwangerschaftsabbruch, sondern pro Entscheidungsfreiheit.“

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