Hannover Streit über Gehalt für Büroleiterin von Ministerpräsident Weil: Unmut selbst in der SPD
Die CDU-Fraktion im Landtag von Niedersachsen macht in der Debatte um die Bezahlung der Büroleiterin von Stephan Weil Ernst mit einem Untersuchungsausschuss. Selbst in der SPD stößt das Vorgehen des Ministerpräsidenten auf Unverständnis.
Am Ende konnte Sebastian Lechner nicht anders. Eigentlich wollte sich der CDU-Fraktionsvorsitzende im Vorfeld der Landtagsdebatte über einen Untersuchungsausschuss zur umstrittenen Gehaltserhöhung für die Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) nicht mehr öffentlich äußern.
Doch nachdem Weil im Interview mit dieser Redaktion Fehler eingeräumt, gleichzeitig den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit aber erneut zurückgewiesen hatte, drängten Journalisten Lechner am Freitag zu einer Reaktion.
„Es gibt für uns auch nach dem Interview keine neue Sachlage. Wir werden die Debatte am Mittwoch im Landtag führen und einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzen, der Licht ins Dunkel bringt“, sagte Lechner und sprach von einer „dürftigen Verteidigungsstrategie“ des Ministerpräsidenten.
Viele Fragen, die die CDU als größte Oppositionsfraktion noch habe, seien unbeantwortet geblieben. Insbesondere zieht die CDU in Zweifel, dass es rechtmäßig war, das Gehalt der Büroleiterin rückwirkend anzuheben. „Und es drängt sich die Frage auf, warum ausgerechnet bei dieser Büroleiterin alles auf einmal ganz schnell gehen musste“, sagte Lechner. Auch, dass die Mitarbeiterin direkt unbefristet in den Landesdienst eingestellt worden sei, gelte es zu hinterfragen.
In der Debatte dreht es sich darum, dass die neue Büroleiterin von Weil durch eine kurzfristige Änderung der Vergütungspraxis ein deutlich höheres Gehalt erhielt. Es geht um monatlich rund 1900 Euro mehr.
Die damals 32-jährige Parteifreundin von Weil wurde zunächst nach der Entgeltgruppe 15 (rund 6300 Euro brutto) eingestellt. Die Stelle der Büroleitung des Ministerpräsidenten ist aber seit etlichen Jahren mit B2 bewertet, was rund 8200 Euro brutto monatlich entspricht.
Durch eine nachträgliche Änderung wurde das ursprüngliche Gehalt der persönlichen Mitarbeiterin schließlich um knapp 1900 Euro auf 8200 Euro monatlich angehoben – rückwirkend zum 1. August, dem Ende der Probezeit. Nach der zuletzt üblichen Praxis hätte der Mitarbeiterin das jetzige Gehalt erst nach etwa acht bis zehn Jahren zugestanden.
Während der Ministerpräsident die jetzt geltende generelle Neuregelung im Interview damit begründet, dass der öffentliche Dienst im Werben um qualifizierte Arbeitskräfte immer stärker mit der freien Wirtschaft konkurriere, macht sich auch innerhalb seiner eigenen Partei Unmut breit. „Mir war schnell klar, dass es in der Sache auf einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss hinauslaufen wird“, sagt ein SPD-Politiker aus Niedersachsen, der nicht genannt werden möchte, und fügt hinzu: „Wenn die Opposition eine solche Vorlage nicht nutzt, hat sie ihre Aufgabe verfehlt.“
Ein anderer vermutet, dass Weil das Thema angesichts globaler Herausforderungen wie etwa Klimaschutz und Ukraine-Krieg nicht wichtig genug genommen habe. „Der Ministerpräsident wollte das unbedingt gelöst haben und hat dabei die Tragweite unterschätzt.“
Auch ist zu hören, dass die Büroleiterin aus einer Familie stamme, die „extrem ehrgeizig“ sei und in der Karriere und Einkommen eine wichtige Rolle spielten. „Gut möglich, dass sie auch selbst Druck gemacht hat beim Ministerpräsidenten“, heißt es.
Zur Frage, welche Rolle das SPD-Parteibuch seiner Mitarbeiterin bei der Besetzung der Stelle gespielt habe, sagte Weil unserer Redaktion: „Es handelt sich bei der Büroleitung um eine sogenannte Vertrauensstellung. In diesen Positionen muss man Leute haben, die dafür fachlich und persönlich ausgesprochen gut geeignet, hochgradig loyal und diskret sind. Und natürlich findet man solche Menschen oft auch im eigenen politischen Umfeld.“
Der letzte parlamentarische Untersuchungsausschuss wurde im Jahr 2017 im Landtag eingesetzt. In der bisherigen Geschichte des Landesparlaments wurden 24 dieser Ausschüsse abgeschlossen. Laut Landesverfassung muss der Landtag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn dies von einem Fünftel der Landtagsmitglieder beantragt wird.
Das wird voraussichtlich am kommenden Mittwoch im Landtag der Fall sein. Der Ausschuss dürfte dann nach einer zweiten notwendigen Beratung im April-Plenum noch im nächsten Monat oder spätestens Anfang Mai seine Arbeit aufnehmen. Laut Landtag kann ein solcher Ausschuss Zeugen und Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen.
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