Berlin  Rentenformel: So können Sie selbst ausrechnen, wie viel Rente Ihnen zusteht

Sören Becker
|
Von Sören Becker
| 11.03.2024 06:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Höhe Ihrer Rente können Sie mit der Rentenformel selbst ausrechnen. Foto: Imago/Shotshop
Die Höhe Ihrer Rente können Sie mit der Rentenformel selbst ausrechnen. Foto: Imago/Shotshop
Artikel teilen:

Für die Planung des Ruhestandes ist es unerlässlich, einen Überblick über die Höhe der gesetzlichen Rente zu haben. Mit der Rentenformel können Sie berechnen, wie hoch Ihre Rente ausfallen wird.

Der Ruhestand ist ein wichtiger Faktor bei der Lebensplanung. Doch wie berufliche Entscheidungen sich auf die Höhe der Rente auswirken, ist schwer abzuschätzen. Zum Glück gibt es eine Formel, mit der Sie ausrechnen können, wie hoch Ihre monatliche Rente einmal sein wird.

Da man nicht weiß, wie sich zahlreiche bestimmende Faktoren über Jahrzehnte entwickeln werden, handelt es sich nur um eine Hochrechnung. Die Formel sieht folgendermaßen aus:

Rente = EP · ZF · aRW · RAF

Die Variablen stehen dabei für folgendes:

EP: Die Abkürzung steht für sogenannte „Entgeltpunkte“, auch bekannt als Rentenpunkte. Wer mehr einzahlt, bekommt auch mehr Rentenpunkte. Ihre Zahl ergibt sich aus dem Verhältnis des eigenen Einkommens zum Durchschnittseinkommen.

Wer zum Beispiel das Doppelte des Durchschnittseinkommens verdient, bekommt zwei Rentenpunkte pro Jahr. Wer die Hälfte verdient, bekommt einen halben. Dieses Durchschnittseinkommen lag 2023 in den alten Bundesländern bei 43.142 Euro. In den neuen Bundesländern bei 41.967 Euro.

Die Beiträge und die erworbenen Rentenpunkte steigen aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (7550 Euro in den alten, 7450 Euro in den neuen Bundesländern). Maßgeblich, ob die Werte für die alten oder neuen Bundesländer gelten, ist dabei der Sitz des Arbeitgebers. Auch für andere Tätigkeiten gibt es Rentenpunkte:

ZF: Steht für Zugangsfaktor. Wer regulär, also mit dem Ende des Kalendermonats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, in Rente geht, bekommt hier eine eins. Jeder Monat, der länger gearbeitet wird, erhöht diesen Faktor um 0,003. Jeder Monat weniger senkt ihn um denselben Betrag. Für Arbeitnehmer, die nach 1964 geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Das ist zum Beispiel relevant für Menschen mit 35 Beitragsjahren. Diese können die „Altersrente für langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen und mit 63 in Rente gehen. Dafür müssen Sie jedoch die oben erwähnten Abschläge in Kauf nehmen.

Zudem gibt es die „Altersrente für besonders langjährige Versicherte“: Wer 45 Beitragsjahre gesammelt hat, kann schon mit 63 in Rente gehen, wenn er bis einschließlich 1963 geboren ist. Wer nach 1963 geboren ist, braucht 45 Beitragsjahre, damit er schon mit 65 in Rente gehen kann.

aRW: Der aktuelle Rentenwert misst, wie viel Geld es für jeden einzelnen Rentenpunkt gibt. Dieser wird jährlich anhand einer komplizierten Formel angepasst, die sich unter anderem nach der Bruttolohnentwicklung und dem Verhältnis zwischen der Zahl der Rentner und Beitragszahler richtet. Unter dem Strich stehen aktuell 37,60 Euro.

RAF: Der Rentenartfaktor richtet sich, wie der Name schon sagt, nach der Art der Rente, also dem Grund, warum man Rente bezieht. Für die unterschiedlichen Rentenarten sind die Faktoren folgendermaßen definiert:

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der mit 20 Jahren angefangen hat zu arbeiten, immer genau durchschnittlich verdient hat und mit 67 Jahren in Rente geht, bekommt 47 Rentenpunkte (in der Formel EP). Da er bis zur Regelaltersgrenze arbeitet und Altersrente bezieht, betragen der Zugangsfaktor (ZF) und der Rentenartfaktor (RAF) 1. Für jeden Rentenpunkt gibt es 37,60 Euro. Wenn wir die Werte in unsere Formel einsetzen, ergibt sich folgendes Bild:

Rente = 47 ·1 · 37,60 · 1

Damit kommen wir auf eine monatliche Rente von 1767,20 Euro.

Würde der Arbeitnehmer jedoch schon mit 65 in Rente gehen wollen, hätte er zwei Rentenpunkte weniger. Bei zwei Jahren weniger Arbeit betrüge der Zugangsfaktor 0,93. Die Formel verändert sich folgendermaßen:

Rente = 45 · 1 · 37,60 · 1

Unter dem Strich stehen 1692 Euro. Eine Einbuße von 75,20 Euro.

Dabei handelt es sich freilich um die Bruttorente. Von dieser gehen noch Steuern und Sozialabgaben ab. So müssen auch Rentner Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung zahlen. Hier übernimmt die Rentenkasse, ähnlich wie ein Arbeitgeber, die Hälfte der Kosten.

Weiterlesen: So können Sie mit wenigen Klicks ihre Rentenlücke erfahren

Ähnliche Artikel