Hamburg  Faksimile-Betrug: So legen Betrüger Bücherfans und Senioren rein

Eva Dorothée Schmid
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Von Eva Dorothée Schmid
| 16.03.2024 17:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Mit angeblich wertvollen nachgemachten historischen Büchern zocken Betrüger vor allem ältere Menschen zu Hause ab. Foto: dpa/Bodo Schackow
Mit angeblich wertvollen nachgemachten historischen Büchern zocken Betrüger vor allem ältere Menschen zu Hause ab. Foto: dpa/Bodo Schackow
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Dreiste Vertreter locken Bücherfans und Senioren mit Faksimiles in eine Falle. Sie überreden ihre Opfer, in Nachbildungen von historischen Büchern als Wertanlage zu investieren. Doch die Bücher sind wertlos – und die Opfer oft zehntausende Euro los.

„Leider fehlt Ihnen noch ein Buch, erst dann ist Ihre Reihe komplett.“ Mit dieser Betrugsmasche versuchen Betrüger regelmäßig hohe Summen von meist älteren Bücherliebhabern zu erbeuten. Sie treiben ihre Opfer damit bis in den Ruin, denn diese werden dazu gedrängt, im Zweifel einen Kredit aufzunehmen. Die Opfer verlieren oft mehrere zehntausend Euro.

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt seit Jahren vor dem sogenannten Faksimile-Betrug und auch in der ZDF-Sendung Aktenzeichen XY... Vorsicht, Betrug! im vergangenen Jahr wurde die Betrugsmasche thematisiert. Jetzt ist den Ermittlern ein Schlag gegen die Betrüger gelungen. Bei mehreren Durchsuchungen im November vergangenen Jahres in Thüringen, Berlin und Brandenburg seien unter anderem Bargeld im sechsstelligen Bereich, wertvolle Uhren und Luxusautos gesichert worden, sagte der Leiter der Kriminalpolizei Gera Ende Februar.

Gegen drei Männer seien Haftbefehle erlassen worden, ein Mann sitze bereits in Untersuchungshaft. Es handle sich um die Geschäftsführer von Firmen, über die die Betrugsmasche durchgeführt worden sei.

Doch dass der Faksimile-Betrug damit ein Ende hat, ist nicht absehbar. Die Staatsanwaltschaft Gera geht davon aus, dass es rund 300 Firmen bundesweit gibt, die mit dieser Betrugsmasche arbeiten.

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Den Ermittlern zufolge tauchen die Täter direkt vor der Haustür ihrer Opfer auf und geben sich als Beauftragte eines Bücherclubs aus. Sie versuchen, ihnen ein teures Faksimile anzudrehen, also ein nachgemachtes historisches Buch, das sie dringend bräuchten, um eine bestimmte Buchreihe zu vervollständigen und deren Wert zu steigern. Der Haken: Das Buch soll mehrere Tausend Euro kosten.

Wird einem Opfer das erste Buch verkauft, dauert es in der Regel nicht lange, bis der nächste Verkäufer sich meldet, um noch mehr Bücher zu verkaufen. Mit Argumenten wie „Nur durch dieses Werk ist Ihre Sammlung vollständig und kann verkauft werden“ tappen die betroffenen Verbraucher in die Kostenfalle.

Bislang seien 115 Geschädigte bekannt geworden, die durch die jetzt festgenommenen Täter insgesamt mindestens 5,9 Millionen Euro verloren hätten, so die Kriminalpolizei Gera.

„Die Täter suggerieren den Opfern, dass sie eine zukunftssichere Wertanlage erwerben, wenn sie diese Bücher kaufen“, erklärte Hubert Schuster vom Betrugsdezernat bei Aktenzeichen XY im vergangenen Jahr. „Das ist natürlich nicht der Fall, weil die Buchhandelspreise in diesem Segment seit mehreren Jahren kontinuierlich sinken.“

„Bücher und Faksimiles sind als Wertanlage nicht zu empfehlen – das sollten Verbraucher sowohl beim Kauf als auch beim Weiterverkauf bedenken“, sagt auch Rebecca Bergmann von der Verbraucherzentrale Thüringen. „Wirklich wertvolle Faksimiles werden nicht an der Haustür verkauft“, so die Juristin.

Bücher können nur ganz selten zu dem Preis weiterverkauft werden, zu dem sie erworben wurden. Deshalb sollte man auch nicht auf eine weitere Masche hereinfallen, bei der die Geschäftemacher anbieten, beim Weiterverkauf angeblich wertvoller Bücher behilflich zu sein. Dazu verlangen sie eine Servicegebühr in fünfstelliger Höhe für die Vermittlung und Registrierung der Druckwerke in einer Verkaufsdatenbank.

Da die Bücher den Opfern meist zu Hause verkauft werden, handelt es sich um Haustürgeschäfte. Diese können widerrufen werden – auch noch nach der 14-tägigen Widerrufsfrist, wenn das gesetzlich vorgeschriebene Musterwiderrufsformular nicht ausgehändigt wurde.  

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