Prozess gegen Wittmunder  74-Jähriger zahlte aus Angst, als schwul zu gelten

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 18.03.2024 18:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es am Montag um Erpressung. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich ging es am Montag um Erpressung. Foto: Archiv/Ortgies
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Wegen Erpressung steht ein 52-jähriger Wittmunder in Aurich vor Gericht. Ein 74-Jähriger soll ihm rund 50.000 Euro gezahlt haben – aus Angst, dass er eine sexuelle Beziehung öffentlich macht.

Aurich/Wittmund - War es eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern, Sex gegen Geld oder Erpressung? Im Prozess gegen einen 52-Jährigen aus Wittmund bleiben viele Fragen offen. Laut Anklage hat er von einem 74-jährigen Esenser aus seiner damaligen Nachbarschaft mehrmals monatlich hohe Geldsummen gefordert, sonst würde er herumerzählen, der ältere Herr sei schwul. Bei der Fortsetzung des Prozesses am Montag am Auricher Landgericht wurden sechs Zeugen und der psychiatrische Sachverständige gehört.

Ob tatsächlich eine Beziehung bestand, bleibt offen. Der Senior dementierte gegenüber der Polizei eine Beziehung. Der Angeklagte behauptete ja, und zwar seit 2019, und räumte Geldforderungen ein. „Ich habe am Ende und in der Beziehung immer wieder Geld gefordert und gesagt, ich will das weitererzählen, aber ich habe das keinem weitererzählt“, sagte er. Er habe den 74-Jährigen meist ohne Druck um Geld gebeten, „mehr so mit Bitten“. Anfangs habe er als Vorwand für seine Geldforderungen vorgegeben, er benötige Geld für Verwandte in Syrien oder für das Begräbnis seiner Tochter. Doch er sei spielsüchtig.

Messer an den Hals gehalten

Die Beziehung sei immer ein Hin und Her gewesen. „Wenn wir Sex hatten, gab es danach Geld“, erklärte er. Im März 2023 drängte er den 74-Jährigen offenbar mit brutalen Mitteln zur Herausgabe von Geld: Er hielt ihm ein Messer an den Hals.

Ein Ermittler des Polizeikommissariats Wittmund hat das Konto des Opfers ausgewertet. Insgesamt flossen nach seiner Einschätzung zwischen 2019 und 2023 50.000 Euro, wobei der Angeklagte mehrmals monatlich zwischen 500 und 2000 Euro in bar erhalten haben soll. In manchen Monaten kam er auf diese Weise zu 4000 Euro.

Dank Notoperation überlebt

Die Situation setzte dem Rentner stark zu. „Es muss ihm so peinlich gewesen sein, dass sie ein Verhältnis gehabt haben sollen“, meinte der Ermittler. Im September 2023 wusste der Senior nicht mehr weiter. „Aus Verzweiflung hat er ein Küchenmesser genommen, sich auf den Boden gelegt und es sich in Anwesenheit des Angeklagten in den Bauch gerammt. Dieser soll über ihn hinweggestiegen und die Wohnung verlassen haben. Das unterstreicht noch einmal die unterlassene Hilfeleistung“, so der Polizeibeamte. Der 74-Jährige überlebte dank einer Notoperation.

Der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Wolfgang Trabert schätzte den in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten als voll schuldfähig ein. Die Spielsucht nahm er dem Angeklagten nur bedingt ab. Stattdessen diagnostizierte er eine Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen wie Lügenerfinden und „blenderischem Charme“. „Er hat die Fähigkeit, sein Verhalten nach dem jeweiligen Kontext auszurichten, um seine Interessen durchzusetzen“, führte der Gutachter aus. Der Beschuldigte verfüge über ein „hochgespanntes Selbstwertgefühl“. „Im Gespräch sind wenig authentische Reue oder Schuld hervorgetreten“, berichtete Trabert. „Er sieht sich mehr als Opfer als als Täter“.

Gutachter sieht Wiederholungsgefahr

Die Erpressungsversuche wertete der Gutachter nicht als Beschaffungskriminalität, denn: „Von schwersten Entzugserscheinungen durch das fehlende Spielen hat er nichts berichtet.“ Bei dem Angeklagten sieht er eine Wiederholungsgefahr für weitere Straftaten dieser Art. Er machte darauf aufmerksam, dass ein gleich gelagertes Verfahren in Wittmund im November 2019 keinen Eindruck auf ihn gemacht hatte.

Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Karsta Rickels-Havemann, ob Persönlichkeitsstörungen behandelbar seien, antwortete der Sachverständige, das sei möglich, doch der Angeklagte gehöre sicher zu den schwer behandelbaren Fällen.

Der Prozess wird am 8. April ab 14 Uhr in Saal 116 fortgesetzt. Dann fällt voraussichtlich das Urteil.

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