Berlin  Kiffer hinterm Steuer? Volker Wissing gegen Grenzwert von 0,0 THC

Jonas Ernst Koch, Tobias Schmidt
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Von Jonas Ernst Koch, Tobias Schmidt
| 20.03.2024 01:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verkehrsminister Wissing hält einen THC-Grenzwert von null im Straßenverkehr für „unwahrscheinlich”. Foto: IMAGO/ Rupert Oberhäuser
Verkehrsminister Wissing hält einen THC-Grenzwert von null im Straßenverkehr für „unwahrscheinlich”. Foto: IMAGO/ Rupert Oberhäuser
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Setzt sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach durch, wird Kiffen schon ab dem 1. April erlaubt. Eine wichtige Frage ist noch völlig ungeklärt: Mit wie viel THC im Blut darf man nach der Cannabis-Legalisierung noch Auto fahren? Verkehrsminister Volker Wissing nennt im Gespräch mit uns einen Grenzwert von 0,0 „unwahrscheinlich“.

Erst einen Joint genießen, dann ganz entspannt ans Steuer? Was für Kiffer toll klingen mag, dürfte vielen anderen Verkehrsteilnehmern Angst einjagen. Tatsächlich aber ist kurz vor der geplanten Cannabis-Legalisierung noch offen, mit wie viel THC im Blut Autofahrer künftig ihren Führerschein abgeben müssen und aus dem Verkehr gezogen werden.

Zurzeit liegt der Grenzwert bei einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Doch gibt es viele Stimmen, die einen neuen Grenzwert werden. Und den muss eine Expertenkommission im Haus von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) festlegen. Was sagt er selbst zu der kniffligen Frage? Null Toleranz, also einen Grenzwert von 0,0 THC, hält er für „unwahrscheinlich“: „Das wäre ein Konsumverbot über das Verkehrsrecht. Das will ich nicht”, sagte Wissing im Gespräch mit unserer Redaktion und ergänzte: „Ich kann das aber nicht entscheiden, weil ich kein Mediziner bin.”

Eine Kommission des Verkehrsministeriums, für die auch Gesundheitsminister Lauterbach Personen vorgeschlagen hat, soll zeitnah THC-Grenzwerte im Straßenverkehr festlegen. Konkrete Ergebnisse werden „im Frühjahr” erwartet, sagt Wissing.

Cannabis-Legalisierung: Experte fordert 0,0-Promille-Grenze

Warum ist die Frage so knifflig? Anders als bei Alkohol sei ein genauer Grenzwert dabei schwierig festzulegen, erklärt der Verkehrsminister. „Die Problematik bei THC: Die Wirkung kann schon wieder verschwunden sein, während der THC-Gehalt im Körper noch in erhöhtem Maße vorhanden ist. Dieses Phänomen haben wir bei Alkohol nicht.”

Viele Experten halten den aktuellen Grenzwert von einem Nanogramm für zu niedrig, weil er lediglich einen Cannabis-Konsum nachweise, aber keinen Schluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulasse. Der ADAC begrüßt daher den Plan der Bundesregierung, Grenzwerte für THC auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermitteln. Markus Schäpe, Leiter der ADAC Rechtsabteilung, sagt etwa: „Wir brauchen wie bei Alkohol einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert.“

Für Verkehrsminister Wissing steht „die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt“, weshalb man nur dann Auto fahren solle, „wenn man in der Lage ist, es vollständig zu beherrschen, und nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht.”

Vielleicht erhalten die Experten noch etwas mehr Zeit, den Grenzwert festzulegen: Wenn der Bundesrat am Freitag kein grünes Licht für die Cannabis-Legalisierung gibt, sondern einen Vermittlungsausschuss anruft, könnte die umstrittene Reform auf die lange Bank geschoben werden.

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