Schutz vor Windkraftanlagen FBL will Krummhörner und Vögel gleichstellen

| | 21.03.2024 10:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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In der Krummhörn sollen Potenzialflächen für den Bau von Windkraftanlagen gefunden werden. Symbolbild: Pixabay
In der Krummhörn sollen Potenzialflächen für den Bau von Windkraftanlagen gefunden werden. Symbolbild: Pixabay
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Weil die FBL im Krummhörner Rat nicht mit den vorgeschlagenen Abstandsregelungen zwischen Windkraftanlagen und Bewohnern außerhalb der Dörfer nicht einverstanden ist, schlägt sie Änderungen vor.

Krummhörn - Die Freie Bürgerliste Krummhörn (FBL) will in der Ratssitzung an diesem Donnerstag, 21. März 2024, einen Änderungsantrag einbringen, um den Schutzabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern zu erhöhen. Das geht aus einer Mitteilung des FBL-Fraktionsvorsitzenden Heiko Ringena hervor. Hintergrund für den Änderungsantrag ist eine Beschlussvorlage, über die an diesem Donnerstag im Rat abgestimmt werden soll.

Worum geht es bei der Abstimmung?

Mit dieser Beschlussvorlage sollen die weichen Abstandskriterien festgelegt werden, um Potenzialflächen für Sonderbaugebiete zu finden, auf denen Windkraftanlagen stehen können. Nach Ansicht der FBL werden in der Krummhörn in den kommenden zehn Jahren zwischen 60 und 80 je 200 Meter hohe Windkraftanlagen gebaut, ohne, dass man darauf Einfluss habe. Vor dem Hintergrund des Klimawandels sei es jedoch zu überlegen, weitere Sonderbauflächen für etwa acht bis zehn Windkraftanlagen auszuweisen.

Was stört die FBL an der Beschlussvorlage?

Die FBL kritisiert, dass der Schutzabstand zwischen Winkdraftanlagen und Wohngebäuden, die außerhalb von Dörfern liegen, gerade einmal 400 Meter betragen soll. Damit liege der Abstand unter dem, der beispielsweise zu Vogelschutzgebieten eingehalten werden müsse. „Es kann nicht sein, dass wir die Vögel im Vogelschutzgebiet mit 500 Metern schützen, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger außerhalb der Dörfer aber nur mit 400 Meter“, so Ringena. Deshalb möchte die FBL einen zusätzlichen „weichen Abstand“ von 100 Metern vorschlagen, damit Krummhörner, die außerhalb der Dörfer wohnen, den Vögeln im Vogelschutzgebiet zumindest „gleichgestellt“ sind, heißt es in der Mitteilung.

Welche Auswirkungen hätte der FBL-Vorschlag?

Die vorgeschlagene Änderung hätte laut FBL nur „kleine Auswirkungen“ auf die Potenzialflächen. Es würden nach Ansicht der FBL weiterhin genügend Flächen für Sonderbauflächen zur Verfügung stehen.

Welche Kritikpunkte gibt es noch?

Grundsätzlich hadert die FBL mit der Beschlussvorlage und der Beratung darüber im Vorfeld. Denn kritisiert wird unter anderem auch, dass die Krummhörner mit Blick auf Schutzabstände „in zwei Klassen“ eingeteilt werden. Denn für Bewohner von Dörfern sieht die Abstandsregelung im Vergleich zu Krummhörnern, die außerhalb wohnen, ganz anders aus. Dort soll der Schutzabstand zu Windkraftanlagen 750 Meter betragen.

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