Prozess am Landgericht Sexueller Missbrauch – Freispruch mit „Geschmäckle“
Einem Auricher wurde vorgeworfen, zwei Minderjährige rund 80 Mal missbraucht zu haben. Der Prozess endete nun mit einem Freispruch – mit schalem Beigeschmack.
Aurich - Ein heute 66-jähriger Auricher soll zwischen Sommer 2021 und Sommer 2022 zwei Minderjährige im Alter von 14 und 12 Jahren aus der Gemeinde Dornum insgesamt knapp 80 Mal missbraucht haben. Für die sexuellen Handlungen, darunter Beischlaf, sollen die in einer Wohngruppe lebenden Mädchen Geld, Alkohol und Zigaretten erhalten haben.
Der Mitte Februar 2024 begonnene Prozess wurde am Mittwoch, 20. März 2024, dem fünften Verhandlungstag vor dem Auricher Landgericht, abgeschlossen. Der Angeklagte hatte durchweg geschwiegen und die Verteidigung seinem Hamburger Anwalt Christian Lange überlassen. Die Missbrauchsvorwürfe erhärteten sich in der Beweisaufnahme nach Ansicht der Prozessbeteiligten nicht.
Freispruch „mit Gschmäckle“
Der Angeklagte erhielt einen Freispruch „mit Gschmäckle“, so der Vorsitzende Richter Bastian Witte. Den schalen Beigeschmack hatte auch der Nebenklageverteidiger in seinem Plädoyer festgestellt. Dennoch waren sich am Ende alle einig und folgten dem Antrag der Staatsanwältin, die sich für einen Freispruch aus Mangel an Beweisen ausgesprochen hat. Zwar sei gesehen worden, wie die Zeuginnen zum Bulli des Aurichers gegangen seien und daraus Bier und Zigaretten erhalten hätten, führte sie aus. Auch seien Chatverläufe mit sexualisierten Inhalten festgestellt worden. Jedoch habe nicht festgestellt werden können, welche Schilderungen der damals Zwölfjährigen erlebnisbasiert gewesen sind. „Ihre Zeugenaussage hat keine Qualität für eine Verurteilung des Angeklagten“, resümierte die Staatsanwältin.
Bezüglich der 14-Jährigen erklärte sie: Das Mädchen habe sich in den Angeklagten verliebt, der Wunsch nach Geschlechtsverkehr sei von ihr ausgegangen. „Sie hatte nicht den Eindruck, sexuelle Dienstleistungen erbringen zu müssen“, so die Anklagevertreterin.
Entschädigung für Untersuchungshaft gefordert
Der Verteidiger schloss sich ihr an. Er bezeichnete die Zeugenaussagen als „unergiebig“ und wunderte sich, dass keine psychiatrischen Gutachten eingeholt worden waren. Der Ursprungssachverhalt – die Mädchen sollten angeblich die Ferienwohnung des Angeklagten gegen Alkohol und Zigaretten putzen – schmeckte ihm keinesfalls: „Das ist aus meiner Sicht verwerflich“, unterstrich er. Für seinen Mandanten forderte er eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.
Die damals Zwölfjährige verfolgte die Urteilsverkündung. Witte erklärte ihr, wie die Entscheidung der ersten Großen Jugendkammer zustande gekommen ist. Es habe eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bestanden. Ihre Angaben hätten sich zu stark von ihrer Aussage gegenüber der Polizei unterschieden: „Wir hatten viele Punkte, die nicht miteinander in Einklang zu bringen waren.“ Deshalb könne man nicht sicher sagen, dass es so gewesen sei.
In den Angeklagten verliebt gewesen
Bei der damals 14-Jährigen habe man keine Entgeltabrede feststellen können, denn es sei eine Art Beziehung geführt worden. „Sie schwor Stein auf Bein, dass sie schwer in den Angeklagten verliebt gewesen sei“, führte der Richter aus. Übergebenes Geld gelte in einem solchen Fall als Unterstützung.
Zuvor war eine letzte Zeugin gehört worden. Die 15-Jährige aus Hamburg berichtete, der Angeklagte sei ihr während ihrer Zeit in der Wohngruppe mit dem Bulli „öfters hinterhergefahren“. Zweimal sei sie von ihm angesprochen worden und habe je eine Schachtel Zigaretten erhalten. „Er sagte, wenn ich Geld brauche, soll ich zu ihm kommen“, erzählte sie. Er habe ihr seine Telefonnummer gegeben.
Mädchen soll sich prostituiert haben
Mit der damals Zwölfjährigen war die Zeugin eng befreundet. Sie habe ihr erzählt, dass sie angefasst und dafür bezahlt werde von ihm. Sie seien dann immer hinten in das Auto gegangen. Über die damals 14-Jährige wusste die 15-Jährige, diese habe sich prostituiert und ihr gegenüber von vielen Männern gesprochen. „Immer, wenn er mit dem Auto vorbeifuhr, sagte sie, das ist mein Arbeitgeber“, schilderte sie.
Dass sie und die Zwölfjährige sehr gute Freundinnen gewesen seien, sei der Hauptgrund gewesen, warum sie den Angeklagten bei der Vertrauensbetreuerin verraten habe: „Ich wollte nicht, dass ein älterer Mann sowas mit ihr macht.“