Prozess in Leer Junger Moormerländer bei Date mit Frau ausgeraubt
Ein 40-Jähriger soll sich mit der Frau abgesprochen und dem Mann Handy und Geldbörse gestohlen haben. Er stand wegen Raubes vor Gericht. Eine falsche Zeugenaussage sorgte dort jedoch für Verwirrung.
Leer - Wegen Raubes musste sich vor Kurzem ein 40-Jähriger vor dem Amtsgericht Leer verantworten. Der Leeraner soll Mitte 2022 einen Autofahrer geschlagen haben, der mit seinem Fahrzeug am Ostermeedlandsweg in Leer stand. Nach der Auseinandersetzung fehlten dem Geschädigten sein Handy und die Geldbörse. Es entstand ein Schaden von rund 250 Euro.
Mit Beginn der Verhandlung beantragte der Rechtsanwalt die Einstellung des Verfahrens, da sein Mandant zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen sei. Darüber hinaus machte der Angeklagte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Das Gericht stieg dann in die Beweisaufnahme ein und bat den geschädigten Autofahrer um seine Zeugenaussage. Trotz der Behauptung des Zeugen, er habe den Angeklagten noch nie gesehen, bat ihn der Richter, den Ablauf des Tatherganges vorzutragen.
Der Täter klopfte ans Autofenster
Demnach hatte der junge Autofahrer im Internet mit einer Frau geschrieben und ein Treffen am Ostermeedlandsweg in Leer verabredet. Bei diesem Treffen habe sich die junge Frau zu dem Moormerländer ins Fahrzeug auf den Beifahrersitz gesetzt. Nach einer kurzen Unterhaltung habe eine männliche Person an die Beifahrerscheibe geklopft und „Komm raus, wir müssen uns besprechen“, geschrien. Sie habe das Fenster geöffnet. Der Täter habe in Richtung des Autofahrers geschlagen und ihn auch an Arm und Schulter getroffen, wonach dieser den Arm des Angreifers zunächst fixiert habe. Der Geschädigte sei dann aus seinem Fahrzeug heraus gehastet, um den an der Beifahrertür stehenden Mann zu stellen. Dieser sei jedoch samt der jungen Frau geflüchtet. Später habe der Moormerländer festgestellt, dass ihm sein Handy und die Geldbörse, liegend auf der Mittelkonsole seines Fahrzeuges, gestohlen wurden.
Der Mann nahm die Verfolgung der beiden Flüchtenden auf, die anscheinend in Absprache gegen ihn vorgegangen waren. Er habe zwei Spaziergänger befragt, die den Fluchtweg auf ein Privatgrundstück beschrieben. Der Verfolger brach ab und informierte die Polizei. Die Spaziergänger, zwei Geschwister aus Rhauderfehn und Ostrhauderfehn, stellten sich als Zeugen zur Verfügung.
Unterschiedliche Aussagen der Zeugen
Bei der Polizei machten die Zeugen jedoch sehr unterschiedliche Angaben zum Aussehen des Täters. Ihnen wurden Fotos vorgelegt. Eine Zeugin gab im Gegensatz zu ihrer Schwester an, auf dem Foto 6 den männlichen Täter eindeutig wiederzuerkennen. „Ich bin mir sehr sicher“, habe sie der Polizeibeamtin mitgeteilt. Beide sagten aus, den im Saal befindlichen Angeklagten jedoch nicht als Täter erkannt zu haben. Auf ihre Aussage bei der Polizei angesprochen, gab die junge Zeugin gegenüber dem Richter an, von zwei Bekannten bezüglich ihrer Aussage bei der Polizei beeinflusst worden zu sein. Sie sollte eine Person aus der Lichtbildvorlage als Täter lokalisieren, auch wenn dieser die Tat nicht begangen hätte. So fiel ihre Täterbestimmung auf den Angeklagten.
Der Staatsanwalt betonte nach der Beweisaufnahme, dass die Zeugin den Täter wahllos aus den vorgelegten Bildern ausgesucht habe. Die Staatsanwaltschaft Aurich wird daher ein Ermittlungsverfahren gegen die Zeugin wegen falscher Verdächtigung einleiten. Das Schöffengericht kam dann auch zu dem Ergebnis, dass eine Verurteilung des Angeklagten so nicht möglich sei. Die Zeugen erkannten den Täter nicht wieder und seine Beschreibung sei nicht mit dem Aussehen des Angeklagten in Einklang zu bringen. Hinzu kam dann noch die falsche Aussage einer Zeugin. Daher kam es zum Freispruch des Angeklagten.