Analyse zu Geheimdokumenten  AfD durfte öffentlich aus Verfassungschutz-Akten vorlesen

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 21.03.2024 16:40 Uhr
Verhandlungsauftakt im Klageverfahren der AfD gegen die Verdachtsfall-Einstufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster. Von links (stehend): Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Ex-Oberstaatsanwalt Roman Reusch, AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter und Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei „Höcker Rechtsanwälte“. Foto: Ellinger
Verhandlungsauftakt im Klageverfahren der AfD gegen die Verdachtsfall-Einstufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster. Von links (stehend): Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Ex-Oberstaatsanwalt Roman Reusch, AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter und Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei „Höcker Rechtsanwälte“. Foto: Ellinger
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