Analyse zu Geheimdokumenten AfD durfte öffentlich aus Verfassungschutz-Akten vorlesen
 
                                        
                                        
                                        
                
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                            Von
                        Andreas Ellinger
        
                                    |
                    
                        21.03.2024 16:40 Uhr
                    
                             
            Verhandlungsauftakt im Klageverfahren der AfD gegen die Verdachtsfall-Einstufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster. Von links (stehend): Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Ex-Oberstaatsanwalt Roman Reusch, AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter und Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei „Höcker Rechtsanwälte“. Foto: Ellinger
    Hält Niedersachsens Innenministerium seine Polizei-Anweisungen zu den Bauernprotesten zurecht geheim? Ein Gericht hat nun in einem AfD-Verfahren sogar eine Verschlusssache des Verfassungsschutzes kassiert.
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