Prozess gegen 19-Jährige Wie aus einer Libanesin die Wittmunder Videopöblerin wurde
Kaum kam die junge Frau aus dem Gefängnis, fiel sie mit neuen Vergehen auf. Pöbeln, Schlagen, Treten und Beleidigen – im Prozess gegen eine 19-Jährige in Wittmund sagt nun die Familie aus.
Wittmund - Wer im vergangenen Herbst das etwa halbminütige Handyvideo einer Pöbelattacke vor einem Wittmunder Edeka-Markt gesehen hat, wird sich vielleicht fragen, wer die schimpfende Frau ist. Und warum sie das gemacht hat. Aktuell wird vor dem Wittmunder Amtsgericht gegen sie verhandelt; nicht nur, aber auch wegen des Vorfalls vor dem Supermarkt. Am Dienstag, 26. März 2024, dem zweiten Prozesstag, gab es ein paar Einblicke in die Hintergründe der Frau, eine 19-Jährige aus dem Libanon. Einzelne Mitglieder ihrer Familie sagten als Zeugen aus, ebenso ein psychiatrischer Gutachter.
Insgesamt geht es in dem Verfahren um eine ganze Reihe von Vorwürfen, darunter Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung in wirklich sehr vielen Fällen. Fast alle diese Vorwürfe beziehen sich auf Vorfälle, die sich in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres abspielten. Also seit sie aus einer fast drei Jahre dauernden Haft entlassen worden war. Unter anderem entstand in dieser Zeit das Video, in dem sie Mitarbeiterinnen des Edeka-Marktes lautstark verhöhnt. Der Clip landete im Internet und ging viral.
Die Familie
Nicht wenige der Vorwürfe beziehen sich auf Vorfälle innerhalb der Familie. So soll die 19-Jährige ihre Mutter mehrfach geschlagen haben. In einem Fall endete das laut ärztlichem Gutachten mit einer Gehirnerschütterung. Auch eine Anordnung, sich der Wohnung der Familie nicht zu nähern, missachtete sie. Schon am ersten Prozesstag hatte die Frau bestätigt, 2015 als Elfjährige mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern aus dem Libanon geflohen und schließlich in Wittmund gelandet zu sein.
Die Mutter berichtete am Dienstag mithilfe einer Dolmetscherin, wie sie mit ihren Kindern aus der Heimat floh, und zwar vor ihrem Mann. Der sei gewalttätig und habe mehrfach versucht, sie zu töten. Offenbar folgte der Mann seiner Familie drei Monate später und lebt nun auch in der Region. Nach Ansicht der Mutter stiftet er die gemeinsamen Kinder immer wieder an, der Mutter Probleme zu bereiten. Auch mit ihrer Tochter, der angeklagten 19-Jährigen, habe er das so gemacht. Die Zeugenaussage der Mutter wurde von Tochter und Mutter gleichermaßen tränenreich begleitet. Nach wenigen Minuten erklärte die Mutter schließlich, sie wolle alle Anzeigen gegen ihre Tochter zurücknehmen. Als der Richter nachfragte, ob sie denn trotzdem noch weiter aussagen wolle, fuhr ihn die Angeklagte an, er solle ihre Mutter nicht so unter Druck setzen. Auf Arabisch flüsterte sie der Mutter zu, jetzt nichts mehr zu sagen.
Der Gutachter
„Ein hochdynamisches Familiengeschehen“ nennt das Dr. Egbert Held. Der ärztliche Direktor der psychiatrischen Klinik in Norden sagte am Dienstag als Gutachter aus. Er kennt die Angeklagte aus Gesprächen und verfolgte die Aussagen der Familienangehörigen genau. In seiner Einschätzung sprach er von massiven innerfamiliären Konflikten und mit Blick auf die 19-Jährige von Wutausbrüchen, Kontrollstörungen und fehlender Impulskontrolle. Er selbst hat sich länger mit ihr unterhalten und erklärte vor Gericht: „Man kann konfliktarm mit ihr umgehen.“ Man müsse dazu aber schon professionell geschult sein.
Zu den Persönlichkeitsstörungen kommen offenbar ausufernder Alkoholkonsum und Drogenmissbrauch. Das Gericht wollte vom Gutachter wissen, ob die Angeklagte trotz ihrer Persönlichkeitsstörungen schuldfähig sei – was der Gutachter bejahte. Die junge Frau sei einsichtsfähig und klug genug, um zu wissen, wenn sie etwas Falsches tue. Tatsächlich sagten Zeugen an beiden bisherigen Prozesstagen aus, dass die Angeklagte sich nach Attacken bei ihnen entschuldigt habe. „Die Angeklagte sagt über sich selbst: Ich bin aggressiv und wild, aber ich habe ein gutes Herz“, so Held.
Die Vorstrafen
Die Justiz hat das bisher nicht so gesehen, wie der Auszug aus dem Bundezentralregister (BZR) zeigt. Jedenfalls nicht den Teil mit dem guten Herz. Im BZR sind alle strafgerichtlichen Verurteilungen durch deutsche Gerichte aufgelistet. Demnach wurde die Angeklagte seit 2020 schon dreimal verurteilt, zweimal in Aurich und einmal in Wittmund. Dabei ging es unter anderem um Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung und Beleidigung.
Zuletzt saß sie dafür eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ab. Im Sommer 2023 wurde sie aus der Haft entlassen. Aktuell ist sie im Maßregelvollzugszentrum Moringen im Süden Niedersachsens untergebracht. Dort sitzen strafrechtlich eingewiesene Personen mit psychischen Störungen ein. Am Mittwoch, 10. April 2024, sollen die Plädoyers gehalten werden. Dann ist auch mit einem Urteil zu rechnen.