Hamburg Warum der Vaterschaftsurlaub in Deutschland nicht kommt
Männer und Frauen sollen gleichberechtigt behandelt werden – auch in Sachen Elternschaft. Deshalb hat die EU beschlossen, dass zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub ein Vaterschaftsurlaub eingeführt wird. Doch in Deutschland steht das Gesetz immer noch aus. Warum?
Mindestens zehn Tage sollen Väter ab Geburt ihres Kindes Sonderurlaub nehmen können – so sieht es die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (2019/1158) vor, die seit 2. August 2022 in Kraft ist. Sie regelt laut Europäischer Kommission die Mindeststandards für Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub und soll vor allem dafür sorgen, dass Eltern und pflegende Angehörige mehr dabei unterstützt werden, alles unter einen Hut zu bringen. Drei Jahre hatten die EU-Staaten zuvor Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
Der Haken: In Deutschland gibt es den Vaterschaftsurlaub bis heute nicht. Und das, obwohl die Ampelregierung die Einführung einer sogenannten Familienstartzeit sogar in ihrem Koalitionsvertrag 2021 festgeschrieben hat. Auch dabei sind zwei Wochen Sonderurlaub für den Vater oder eine Partnerin vorgesehen, um die Mutter zu unterstützen und eine Bindung zum Baby aufzubauen.
Vergangenes Jahr legte das von Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) geführte Bundesfamilienministerium einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz vor. Seitdem wird es zwischen den Ressorts beraten, wie ein Ministeriumssprecher unserer Redaktion mitteilte. Auch der Zeitplan werde zwischen den Ressorts beraten. Genauere Angaben machte er nicht, versicherte aber, dass sich das Familienministerium weiterhin für die Einführung einer Familienstartzeit einsetze.
Es gebe noch Redebedarf, wie genau diese Familienstartzeit umgesetzt werden soll, erklärte die SPD-Bundestagsabgeordnete Sarah Lahrkamp vor wenigen Wochen dem MDR. In den Beratungen würden aktuell nicht alle an einem Strang ziehen, denn einige würden eher die Interessen der Arbeitgeber im Sinn haben. Ein Streitpunkt scheint die Finanzierung zu sein.
Anders, als bisher oft berichtet wurde, ist die Bundesregierung allerdings nicht zur Einführung des zweiwöchigen Sonderurlaubs zur Geburt eines Kindes verpflichtet. Zwar leitete die EU im September 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, dabei ging es jedoch „von Anfang an nicht um den sogenannten ‚Vaterschaftsurlaub‘, wie der Sprecher des Bundesfamilienministeriums unserer Redaktion erklärte.
Es habe sich um andere Punkte der EU-Richtlinie 2019/1158 gehandelt, deren Umsetzung noch ausstanden. Nachdem Deutschland hier nachbesserte und das entsprechende Gesetz am 24. Dezember 2022 in Kraft trat, ist das Verfahren im Juni 2023 durch die EU-Kommission eingestellt worden.
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Eine Ausnahmeklausel in Artikel 20 Absatz 7 der Richtlinie befreit Deutschland von der verpflichtenden Einführung eines Vaterschaftsurlaubs. Ausgenommen sind demnach EU-Mitgliedsstaaten, die bereits höhere Standards anwenden, was hierzulande aufgrund der umfassenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld zutrifft.
Nichtsdestotrotz hat Familienministerin Paus angekündigt, dass das Gesetz zur Familienstartzeit noch dieses Jahr in Kraft treten soll. Bis es so weit ist, müssen Väter und Partnerinnen auf ihren Jahresurlaub zurückgreifen oder Elternzeit beantragen, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes für die Familie da sein wollen.
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