Oldenburg/Wildeshausen  McDonald‘s-Kundin will Schmerzensgeld für zu heißen Tee – so entscheidet ein Gericht

Maximilian Matthies
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Von Maximilian Matthies
| 27.03.2024 20:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Eine Kundin verklagt die Betreiberin eines McDonald‘s-Restaurants in Niedersachsen, weil sie sich an einem Tee verbrüht hatte. Foto: IMAGO/Pond5 Images
Eine Kundin verklagt die Betreiberin eines McDonald‘s-Restaurants in Niedersachsen, weil sie sich an einem Tee verbrüht hatte. Foto: IMAGO/Pond5 Images
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Bei einem Besuch in einem niedersächsischen McDonald‘s-Restaurant erleidet eine Kundin angebliche Verbrühungen durch zu heißen Tee. Sie verklagt die Betreiberin auf Schmerzensgeld. Wie ein Gericht in dem Fall entscheidet.

Tee bei McDonald‘s zu heiß? Eine Kundin zieht in Oldenburg vor Gericht, weil sie sich einer Fastfood-Filiale in Wildeshausen an dem Getränk verbrüht. Sie fordert von der Betreiberin Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Das Landgericht schildert den Fall in einer Pressemitteilung, die unserer Redaktion vorliegt: Demnach händigt eine Mitarbeiterin des Schnellrestaurants der Kundin den Tee in einem Becher mit Deckel in einer Pappschale aus. Auf dem Becher prangt der Hinweis: „Vorsicht heiß“. Zusätzlich weist ein Tassen-Symbol mit Dampfschwaden auf die hohe Temperatur hin.

Sie habe den Tee acht Minuten nach dem Kauf am Deckel aus der überreichten Pappschale entnommen, schildert die Klägerin laut Mitteilung. Der Deckel sei jedoch nicht richtig verschlossen gewesen, behauptet sie. Dieser habe sich gelöst und der heiße Tee sei über ihrem Oberschenkel ausgekippt.

Sie habe dadurch schmerzhafte Verbrühungen erlitten. Die Kundin wirft der Mitarbeiterin vor, den Tee zu heiß zubereitet zu haben. Sie beklagt einen angeblich lockeren Deckel sowie fehlende Hinweise, dass sie den Tee nicht am Deckel anheben sollte.

Die Gegenseite widerspricht: Die Mitarbeiterin soll den Deckel ordnungsgemäß verschlossen haben. Der Tee werde im Betrieb mit der üblichen Temperatur von 90 Grad Celsius erhitzt. Das Getränk sei nach acht Minuten so abgekühlt, dass keine derartigen Verbrennungen entstehen könnten. Stattdessen habe die Kundin den Becher unsachgemäß angehoben und den Sitz des Deckels nicht überprüft.

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Wegen ihrer Verletzungen unterzieht sich die Klägerin einer Narbenbehandlung. Sie fordert von der McDonald‘s-Betreiberin die Kosten dafür in Höhe von rund 33.000 Euro, außerdem ein Schmerzensgeld.

Vor Gericht hat die McDonald‘s-Kundin keinen Erfolg. Die 16. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg weist ihre Klage als unbegründet ab. Bei den Verletzungen handele es sich um einen „höchst bedauerlichen Unfall“, für diesen könnte die Beklagte nicht verantwortlich gemacht werden, heißt es zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Klägerin habe keinen Beweis erbracht, dass ein lockerer oder fehlerhafter Deckel ihre Verletzungen hervorgerufen habe, führt das Gericht in der Mitteilung weiter aus. Aufgrund einer zu hohen Temperatur des Tees oder eines fehlenden Hinweises auf die Gefahren beim Anheben des Deckels bestünde kein Anspruch auf Schadensersatz.

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