Berlin  281 Euro extra: Welche Rentner Anspruch auf den Betrag haben

Antonia Stief
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Von Antonia Stief
| 04.04.2024 14:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein zusätzlicher Freibetrag für Rentner. Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie
Ein zusätzlicher Freibetrag für Rentner. Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie
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Einige Rentner können sich freuen: Unter bestimmten Umständen können Sie sich über einen zusätzlichen Freibetrag freuen. Maximal sind 281 Euro möglich. Welche Bedingungen man dafür erfüllen muss.

Oft reicht die Rente nicht aus, um sorglos zu leben. Unter bestimmten Umständen können Rentner zusätzlich Hilfeleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung bekommen. Haben sie dazu mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht, dann erhalten Sie einen zusätzlichen Freibetrag bei diesen Leistungen.

Das führt dazu, dass weniger Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Dadurch erhöhen sich die gezahlten Sozialleistungen. Auch kann dadurch erstmalig ein Leistungsanspruch entstehen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit.

Bei Rentnern, die seit Juli 2021 einen Rentenbescheid erhalten haben, enthält dieser eine Aussage, ob die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt sind. Die meisten Rentner dürften diese Voraussetzung erfüllen. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt bei der Festlegung der Grundrentenzeiten nämlich nicht nur obligatorische Beitragszeiten aus verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen, Selbstständigkeit, Kindererziehung und Pflege, sondern auch Leistungen bei Krankheit, Rehabilitation sowie Zeiten der Kindererziehung und Pflege, so die DRV.

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Bei der Einkommensanrechnung werden auf die Sozialleistungen wie beispielsweise Grundsicherung oder Wohngeld 100 Euro von der monatlichen Bruttorente nicht angerechnet.

Dazu kommen noch 30 Prozent der über dem Freibetrag liegenden Rente. Maximal werden jedoch 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung nicht angerechnet. Der Freibetrag beträgt damit im Jahr 2024 maximal 281,50 Euro monatlich.

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