Berlin  Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr: TÜV stellt Experten-Beschluss infrage

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Von AFP User
| 05.04.2024 19:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Bekifft Auto fahren darf nicht legal sein, meint der TÜV und plädiert für einen viel strengeren THC-Grenzwert. Foto: dpa
Bekifft Auto fahren darf nicht legal sein, meint der TÜV und plädiert für einen viel strengeren THC-Grenzwert. Foto: dpa
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Wie bekifft darf man Auto fahren? Dazu hat eine Experten-Kommission einen höher als von vielen erwarteten Grenzwert festgelegt. Der TÜV-Verband reagiert mit Unverständnis.

Der TÜV-Verband hat sich gegen die von einer Expertenkommission empfohlene Anhebung des Cannabis-Grenzwerts im Straßenverkehr ausgesprochen. Die vorgeschlagene Erhöhung auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum sei verfrüht und auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse derzeit wissenschaftlich nicht begründbar, sagte Verkehrssicherheitsexpertin Fani Zaneta den Zeitungen der Funke-Mediengruppe laut Mitteilung vom Freitag.

Zudem vermittle die Festlegung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr die „völlig falsche Botschaft“, dass Autofahren unter gewissem Drogeneinfluss tolerierbar sei.

Stattdessen plädierte der TÜV-Verband dafür, den aktuell gültigen Nachweiswert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum beizubehalten. Insbesondere für Fahranfänger und Berufskraftfahrer sollte es wie bei Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabiskonsum am Steuer geben, forderte Zaneta.

Im Straßenverkehr ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Eine unabhängige Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums sprach sich hier aber für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum aus. Dieser Wert sei vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

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