Amtsgericht Aurich Randale im Supermarkt vor Gericht
Ein 24-Jähriger war in einem Auricher Supermarkt mit einer Mitarbeiterin aneinandergeraten. Er sieht sich in der Opferrolle und verzichtete auf einen Anwalt – weil Gott ihm helfe.
Aurich - Weil er in einem Auricher Supermarkt mit einer Mitarbeiterin aneinandergeraten war, musste sich ein 24-Jähriger aus Aurich am Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im Herbst des vergangenen Jahres zwei Männer angegriffen zu haben. Sie waren der Frau zu Hilfe gekommen.
Einem der Männer soll er mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Auch soll er mit Lebensmitteln geworfen haben. Gegen die hinzugezogenen Polizeibeamten soll er sich erheblich gewehrt haben. Nur mit Mühe war es den Beamten gelungen, ihn in den Streifenwagen zu bugsieren. Nachdem ihm Handschellen angelegt worden waren, soll er nach den Polizisten getreten haben. Der Angeklagte hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben, nach dem er wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte 3630 Euro (110 Tagessätze zu je 33 Euro) hatte zahlen sollen.
Gericht hält einen Anwalt für unbedingt notwendig
Zur Verhandlung war der 24-Jährige ohne Verteidiger erschienen. Weil jedoch sowohl Richter Meyer als auch Staatsanwältin Anja Maibaum Zweifel an der Schuldfähigkeit des Mannes hegten, setzte Meyer die Verhandlung bis auf weiteres aus. Er hielt die anwaltliche Vertretung des Angeklagten für unerlässlich.
Der Angeklagte selbst sah sich als Opfer. Aus nichtigem Anlass sei es zum Streit mit der Frau gekommen, in dessen Folge sie ihm umgehend Hausverbot erteilt habe. Zwei Mitarbeiter des Supermarktes seien der Frau zu Hilfe geeilt, hätten auf ihn eingeschlagen und getreten. Er sei „sauer“ gewesen, auch weil er alkoholisiert gewesen sei. Darum habe er zurückgeschlagen und „ein bisschen rumgeschrien“. Auch einen Kürbis habe er drohend in die Richtung der Angreifer gehalten, aber nicht damit geworfen. Die Polizisten angegriffen zu haben, wies er entschieden von sich, im Gegenteil sei er von diesen geschlagen worden. Er habe sich lediglich passiv gewehrt.
Bei seinen Ausführungen verstrickte sich der Angeklagte in zahlreiche Widersprüche. Nur schwer war es Richter und Staatsanwältin möglich, ihn beim Thema zu halten, vielmehr verlor er sich immer wieder in religiösen Betrachtungen. Auf Nachfrage räumte er ein, aufgrund von Drogen- und Alkoholproblemen in der Vergangenheit bereits in psychiatrischer Behandlung gewesen zu sein. Die Notwendigkeit eines Strafverteidigers vermochte er nicht einzusehen. Schließlich stehe ihm Gott zur Seite, stellte er fest.