Ihlower vor Gericht  850 Liter Diesel aus Baufahrzeugen abgezapft

| | 08.04.2024 15:16 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Dieseltanks werden mitunter von Dieben angezapft. Foto: Banneyer/dpa
Dieseltanks werden mitunter von Dieben angezapft. Foto: Banneyer/dpa
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Kraftstoffdiebstahl ist für eine Firma aus Ihlow seit Jahren ein großes Problem. Einer der vermeintlichen Täter stand am Montag in Aurich vor Gericht.

Aurich/Ihlow - Kraftstoff, der aus Baufahrzeugen abgezapft wird: Mit diesem Problem hat ein Bauunternehmen aus Ihlow seit Jahren zu kämpfen. Immer wieder kommt es vor, dass der Tank plötzlich nur noch halb voll oder fast leer ist. Einer der vermeintlichen Dieseldiebe stand am Montag, 8. April 2024, in Aurich vor Gericht. Der 36-Jährige aus Ihlow soll zwischen April und Oktober 2022 jeweils nachts auf dem Gelände der Firma insgesamt 850 Liter Diesel im Gesamtwert von 1700 Euro gestohlen haben.

Laut Anklageschrift machte sich der Mann unter anderem an Baggern und Radladern zu schaffen. Er soll Tankstutzen aufgebrochen und den Kraftstoff durch Pumpschläuche in Kanister umgefüllt haben. Auf dem Firmengelände habe er ein Zwischenlager eingerichtet, um die Beute später abzutransportieren, heißt es weiter. Die Firma stellte seinerzeit Wildkameras auf, um dem Täter auf die Spur zu kommen. Am 3. Oktober 2022 beobachtete der Geschäftsführer den vermeintlichen Kraftstoffdieb und rief die Polizei.

Luftgewehr lag im Auto

Als die Beamten den Mann kontrollierten, fanden sie im Kofferraum seines Autos Kanister mit Dieselresten, Schläuche und weiteres Werkzeug, außerdem im Fußraum des Beifahrersitzes ein Luftgewehr samt Munition, für das er keinen Waffenschein besaß. Obendrein wurden in einem Beutel, den der Mann schnell wegwarf, Drogen gefunden. Der vermeintliche Dieseldieb behauptete gegenüber der Polizei, er habe seine Angel vergessen, daher sei er auf dem Firmengelände unterwegs. Auf den Fotos der Wildkamera ist in der Tat ein Mann mit Angel zu erkennen.

Der Angeklagte schwieg vor Gericht zu den Vorwürfen. Als Zeugen sagten unter anderem ein Bauleiter und der Geschäftsführer des bestohlenen Unternehmens aus. Nicht immer werde bei Dieseldiebstahl die Polizei gerufen, erklärte der Bauleiter. Das tue er nur, wenn es sich lohne – sprich: wenn der Bauablauf durch die Ermittlungen nicht zu sehr gestört werde. Da es sich bei dem betroffenen Grundstück um einen Lagerplatz handele, habe er in diesen Fällen die Polizei gerufen. „Ich habe ganz oft diese Diebstähle angezeigt, aber auf ein Datum genau kann ich es nicht zurückverfolgen“, sagte der Zeuge.

Nicht immer wird der Diebstahl angezeigt

Sein Unternehmen habe seit vielen Jahren mit Kraftstoffdiebstahl auf Baustellen zu kämpfen, sagte der Geschäftsführer im Zeugenstand. Irgendwann habe man aufgehört, das anzuzeigen. Ein Polizeibeamter habe ihm empfohlen, es doch zu tun. Daher erstatte er mittlerweile in solchen Fällen wieder Anzeige. „Wenn es sinnvoll erscheint“, fügte der 49-Jährige hinzu.

Wie groß das Problem des Kraftstoffdiebstahls insgesamt ist, wurde an zwei weiteren Aussagen deutlich: Die Tankdeckel würden häufig nicht mehr abgeschlossen, erklärte der Bauleiter, weil sie sonst von Dieben aufgebrochen würden und zum Kraftstoffverlust der Schaden am Fahrzeug komme. Der Geschäftsführer berichtete von aufbruchsicheren Tankverschlüssen und deren Nachteil: Dies verleite Diebe dazu, Löcher in die Tanks zu bohren, sodass Hunderte Liter Kraftstoff in die Umwelt gerieten. Der Schaden werde dadurch noch viel größer. Daher halte er nichts von diesen extra sicheren Verschlüssen.

Insgesamt waren die Zeugenaussagen nicht präzise genug, um dem 36-Jährigen die Taten im Detail nachzuweisen. Da der Ihlower nicht vorbestraft ist, einigten sich Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger darauf, die Beweisaufnahme nicht weiter fortzusetzen. Strafrichter Meyer stellte das Verfahren unter Auflagen vorläufig ein. Der Angeklagte muss innerhalb von sechs Monaten 560 Euro als Wiedergutmachung an die bestohlene Firma zahlen und 1000 Euro an den Verein Hospiz Aurich. Sollte er diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Dann droht ihm doch noch eine Verurteilung wegen Diebstahls.

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