Prozess in Aurich  Haft für Erpresser nach Drohung gegen schwulen Senior

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 08.04.2024 18:31 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Es gab mehrere Vorwürfe. Im Urteil des Landgerichts Aurich schlug eine versuchte besonders schwere räuberische Erpressung aber besonders stark zu Buche. Foto: Ortgies
Es gab mehrere Vorwürfe. Im Urteil des Landgerichts Aurich schlug eine versuchte besonders schwere räuberische Erpressung aber besonders stark zu Buche. Foto: Ortgies
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Ein 52-jähriger Wittmunder ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er einen 74-Jährigen wegen dessen Homosexualität erpresste.

Aurich - Weil er nicht wollte, dass seine homosexuellen Neigungen ans Licht kommen, zahlte ein heute 74-jähriger Esenser dem Angeklagten immer wieder Geld. Der 52-jährige Wittmunder hatte ihn über Jahre damit erpresst, er würde in der Nachbarschaft herumerzählen, der Senior sei schwul. Aus Verzweiflung unternahm der Rentner schließlich einen Suizidversuch: Ende September 2023 rammte er sich ein Messer in den Bauch. Er überlebte dank einer Notoperation.

„Welches Leid muss dahinter stecken, wenn man so weit geht“, sagte die Vorsitzende Richterin Karsta Rickels-Havemann in der Urteilsbegründung. Der Prozess vor dem Auricher Landgericht endete am Montag, 8. April 2024, mit einer hohen Haftstrafe für den Angeklagten. Er muss für fünf Jahre ins Gefängnis.

Rentner mit Messer bedroht

Eine versuchte besonders schwere räuberische Erpressung im angeklagten Zeitraum zwischen 2019 und 2023 schlug besonders stark zu Buche: Die Kammer sah als erwiesen an, dass der Wittmunder den Rentner am 14. März 2020 in seinem Haus aufsuchte, um ihm unter Vorhalt eines Messers 300 Euro abzunehmen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, rammte er das Messer in eine Tür. Anschließend warf er sämtliches Geschirr aus den Küchenschränken und bewaffnete sich mit einem weiteren Messer. Der Esenser konnte sich unter Mitwirkung eines Nachbarn in Sicherheit bringen. Diese Tat sanktionierte die Kammer mit dreieinhalb Jahren.

Das Gericht war davon überzeugt, dass der Esenser vermutlich zum ersten Mal seine versteckte Homosexualität mit dem neu in seine Nachbarschaft Hinzugezogenen ausleben konnte. Davon sollte aber nichts nach draußen dringen. Es geht von einem „wie auch immer gearteten Verhältnis aus“ und glaubte, dass das Opfer immer auch mal freiwillig Geldbeträge der angeklagten Gesamtsumme von 38.835 Euro herausgegeben hat. Deshalb ging es im Zeitraum zwischen 2020 und 2023 nur von einem Minimum von mindestens einer Erpressung pro Jahr sowie zwei versuchten Erpressungen aus. Dabei sollen insgesamt 3693 Euro ausgezahlt worden sein.

Angeklagter ist mehrfach vorbestraft

Für diese gewerbsmäßigen Erpressungen urteilte die Kammer Einzelstrafen in Höhe von bis zu einem Jahr und acht Monate aus. Als letztes floss eine unterlassene Hilfeleistung mit sieben Monaten in die Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren ein. Denn der Angeklagte war bei dem Suizidversuch anwesend und machte sich aus dem Staub, ohne Hilfe zu holen.

„Es sind vielfache Vorstrafen da“, stellte die Richterin weiter zu Lasten des Angeklagten fest, dessen Zentralregister schon acht Einträge unter anderem wegen Betrugs, Erschleichung von Leistungen, Urkundenfälschung und versuchter Nötigung aufweist. Darunter befindet sich eine einschlägige Tat: Bereits im November 2019 war der Wittmunder wegen versuchter Erpressung des Rentners zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Beeindruckt hat ihn deren Vollstreckung nach Widerruf nicht. Zugunsten des Angeklagten konnte Rickels-Havemann nichts feststellen. „Seine Entschuldigung und Reue im letzten Wort hat er gleich wieder zunichte gemacht“, bilanzierte sie.

Die Beziehung sei „einfach passiert“

Darin hatte der 52-Jährige, zur Tatzeit in Esens Nachbar des 74-Jährigen, nämlich geäußert: „Wenn mir der Rentner geholfen hätte, meine Spielsucht zu beenden, wäre das besser gewesen als mir Geld zu geben.“ Die Beziehung sei nicht gewollt gewesen, sei aber „einfach passiert“. Er selbst käme auch aus einem kleinen Dorf und einem Umfeld, in dem Homosexualität für ihn und seine Familie eine Schande gewesen sei.

Die angebliche Spielsucht des Angeklagten hatte der psychiatrische Gutachter Professor Wolfgang Trabert als nicht pathologisch relativiert und den Angeklagten für voll schuldfähig erklärt.

Angeklagter nehme immer eine Täter-Opfer-Umkehr vor

Die Kammer blieb mit ihrem Urteil ein Jahr unter der Strafforderung von Staatsanwalt Buskohl. „An Geld zu kommen war für den Angeklagten die Triebfeder, mit dem wesentlich älteren Mann die Handlungen vorzunehmen“, erklärte er in seinem Plädoyer. Der Rentner habe damit nicht offen umgehen können und ihm sein ganzes Erspartes gegeben. Zu den Wesenszügen des Angeklagten führte er aus, dieser nehme immer eine Täter-Opfer-Umkehr vor und sehe sich selbst als Opfer: „Das ist eine sekundäre Victimisierung. Für das wirkliche Opfer ist das noch viel schlimmer als ein Geständnis.“

Verteidiger Michael Schmidt stellte keinen konkreten Antrag. Er war überzeugt, dass sein Mandant erst in der Endphase der Beziehung mit den Erpressungen begonnen hatte. Sonst habe er das Geld ohne Bedrohungen erhalten.

Der kräftig gebaute Angeklagte mit dem akkuraten Kurzhaarschnitt quittierte das Urteil mit wiederholtem Kopfschütteln. Aufgebracht redete er auf seinen Dolmetscher ein. Binnen einer Woche kann er Revision einlegen.

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