Prozess in Leer Vater und Sohn standen gemeinsam vor Gericht
Dem 56-Jährigen und dem 25-Jährigen wurde vorgeworfen, ohne Führerschein Auto gefahren zu sein. Raus kam das bei Ermittlungen in einem viel größeren Fall.
Leer - Vor dem Amtsgericht Leer mussten sich kürzlich Vater und Sohn aus Leer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Der 56-Jährige und der 25-Jährige sind Beschuldigte in einem umfangreichen Hauptverfahren wegen bandenmäßigen Betruges und Trickdiebstahles, welches bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück anhängig ist. Das Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war von der Staatsanwaltschaft Osnabrück abgetrennt und der Staatsanwaltschaft Aurich zur weiteren Bearbeitung übersandt worden. Diese Abtrennung rief bei den beiden Rechtsanwälten der Angeklagten Unverständnis hervor.
Gemäß der Zeugenaussage einer Polizeibeamtin der Polizeiinspektion Leer/Emden gelangten die Angeklagten im Herbst 2021 bei einem Trickdiebstahl in den Besitz einer EC-Karte. Damit wurde bei einer Bank in Leer Geld abgehoben. Die Videoaufzeichnungen aus der Bank führten zügig auf einen der Angeklagten. Im Rahmen der Ermittlungen wegen Bandendiebstahls und Clankriminalität wurden auch Beobachtungsmaßnahmen, verbunden mit Videoaufzeichnungen, durchgeführt. Bei der Auswertung, so die Zeugin, hatte man festgestellt, dass Vater und Sohn am 15. Oktober und am 20. Oktober 2021 ein Auto fuhren, obwohl sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Screenshots in der Ermittlungsakte dokumentierten diese Straftat.
Die Rechtsanwälte bemängelten, dass die vorliegenden Screenshots für eine Verurteilung nicht ausreichend seien und beantragten die Vorlage der Videoaufzeichnungen. Das sah die Strafrichterin zumindest in dem Fall des älteren Angeklagten anders. Der Rechtsanwalt des Leeraners bemerkte, dass der Gesundheitszustand seines Mandanten nach einer Haftstrafe aus 2021 sehr schlecht war. Er plädierte daher und aufgrund des Alters seines Mandanten erneut auf eine Bewährungsstrafe. In dem Urteil kam es dann auch so. Trotz zahlreicher Vorstrafen, auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, erhielt der 56-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Der 25-jährige Sohn wurde freigesprochen, da die Beweislage, so die Richterin, für eine Verurteilung nicht ausreichte. Auch von der Vorlage der Videoaufzeichnungen versprach sich die Richterin keine neuen Erkenntnisse.