Berlin Wenn die Rente nicht reicht: Könnten Sie Grundsicherung bekommen?
Menschen, die nur eine kleine Rente bekommen, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter. So finden Sie heraus, ob Sie dazu gehören.
Immer mehr Rentner bekommen eine Rente, die nicht zum Leben reicht. Laut Statistischem Bundesamt beziehen etwa mehr als eine Million Rentner die sogenannte Grundsicherung im Alter. Aber wie kommt man an das Geld? Und wo beantragt man die Sozialleistung? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Alle, die Anspruch auf eine Rente haben, bedürftig sind und in Deutschland wohnen. Konkret heißt das, dass Sie die für Ihren Jahrgang angemessene Regelaltersgrenze erreicht haben müssen. Für Menschen, die nach 1964 geboren sind, gilt das ab dem Alter von 67 Jahren.
Auch bei voller Erwerbsminderung, beispielsweise aufgrund einer Behinderung, kann man Anspruch auf Grundsicherung haben, wenn man 18 Jahre alt ist. Ob das infrage kommt, prüft die Rentenversicherung im Auftrag des Sozialhilfeträgers. Dieser ist in den meisten Kommunen das Sozialamt.
So weit, so einfach. Die Bedarfsprüfung ist schon schwieriger, denn es muss überhaupt erstmal ermittelt werden, wie hoch dieser Bedarf ist. Maßgeblich dafür sind die Lebensumstände.
Zu dem Bedarf hinzukommen „angemessene Kosten“ für Wohnung, Heizung, Nebenkosten und etwaigen Mehrbedarf. Diesen gibt es zum Beispiel bei einer Gehbehinderung. Was angemessen ist, entscheidet der Sozialhilfeträger. Bei Eheleuten und Lebenspartnern wird der Bedarf für beide Partner einzeln geprüft und miteinander verrechnet.
Liegt Ihr Einkommen darunter, füllt die Grundsicherung die Lücke zum Bedarf. Hinzu kommen Vermögensgrenzen und eine etwaige Unterhaltspflicht von Kindern und anderen Angehörigen. Für Kinder gilt diese ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro.
Eine ganze Reihe von Dingen. Wichtig ist dabei immer die Angemessenheit, die das Sozialamt oder eine ähnliche Behörde feststellt.
Zum Einkommen im Sinne der Grundsicherung gehören Einkommen aus Arbeit, Rente, Kindergeld. Beiträge für Steuern, Sozial- und private Versicherungen können abgezogen werden, wenn sie angemessen und vorgeschrieben sind. Um das Lohnabstandsgebot zu wahren, werden zudem pauschal 30 Prozent des Einkommens aus einem Job oder selbstständiger Tätigkeit außen vor gelassen.
Für Rentner, die mindestens 33 Jahre eingezahlt haben, gibt es einen Bonus: Auch sie müssen 30 Prozent ihrer Rente nicht anrechnen lassen. Hinzu kommt ein zusätzlicher Freibetrag von 100 Euro. Diese Summe darf jedoch für beide Gruppen nicht mehr sein, als die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 (im Jahr 2024: 281,50 Euro). Wer ein Ehrenamt oder andere steuerfreie Tätigkeiten ausübt, darf daraus bis zu 3000 Euro pro Jahr zusätzlich bekommen.
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Bis zu einer Grenze von 10.000 Euro tut es das gar nicht. Für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften beträgt diese Grenze 20.000 Euro. Hinzu kommen 500 Euro für jede Person, die überwiegend unterhalten wird, zum Beispiel Kinder. Zudem gibt es einige Ausnahmen, die nicht zum Vermögen zählen:
Vermögen, das über das Schonvermögen hinausgeht, muss zuerst aufgebraucht werden, bevor Grundsicherung bezogen werden kann.
Das ist im Einzelfall schwer zu sagen und hängt von vielen Faktoren ab. Die deutsche Rentenversicherung empfiehlt einen Antrag, wenn Ihr Einkommen unter 1016 Euro liegt.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen können Sie entweder bei Ihrem Sozialhilfeträger oder der Rentenversicherung einreichen. Die Rentenversicherung leitet ihn jedoch lediglich an den Sozialhilfeträger weiter. Wenn der Rentenbescheid weniger als 1016 Euro beträgt, liegt das Formular bei. Zudem können Sie es hier herunterladen.
Die Grundsicherung beginnt am Ersten des Monats, in dem sie den Antrag gestellt haben. Grundsätzlich wird sie für zwölf Monate bewilligt. Nach einem Jahr müssen Sie den Antrag also erneut stellen. Wenn Sie sich länger als vier Wochen am Stück im Ausland aufhalten, wird die Zahlung eingestellt.