Cannabis-Check mit Bubatzkarte Wo Kiffen in Leer öffentlich erlaubt ist und wo nicht
Die Bubatzkarte zeigt Zonen, in denen öffentlich kein Cannabis geraucht werden darf, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Welche Orte sind das in Leer und wie verlässlich sind die Angaben?
Leer - Joints rauchen ja, aber nicht in Reichweite von Minderjährigen: Erwachsenen ist es seit April 2024 erlaubt, in Deutschland legal Cannabis zu konsumieren, auch in der Öffentlichkeit. Allerdings hat die Bundesregierung im neuen Cannabis-Gesetz Einschränkungen vorgesehen, die insbesondere Kinder und Jugendliche schützen sollen: In „unmittelbarer Gegenwart“ von Menschen unter 18, für die Besitz, Anbau und Erwerb von Cannabis weiter untersagt ist, darf nicht gekifft werden, heißt es im Gesetzestext.
Außerdem gibt es Verbots-Zonen, in denen ebenfalls kein Cannabis geraucht werden darf. Dazu zählen laut Gesetz zum einen Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und zum anderen Bereiche „in Sichtweite“ von Spielplätzen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Bedeutet konkret: In einem Radius von 100 Metern.
Was ist die Bubatzkarte?
Damit die Menschen, die öffentlich einen Joint rauchen möchten, einen Überblick bekommen, wo dies erlaubt ist, hat ein Softwareentwickler aus Koblenz die sogenannte Bubatzkarte programmiert. Bubatz ist wie beispielsweise Gras, Dope, Ganja oder Weed ein Szene-Begriff für Cannabis, wird aber auch als Synonym für einen gedrehten Joint genutzt – also eine mit Cannabis gefüllte Zigarette.
Bei der Bubatzkarte handelt es sich dementsprechend um eine interaktive Landkarte, basierend auf OpenStreetMap, die zeigt, wo das Rauchen von Cannabis aufgrund von Nähe zu Schulen, Sportstätten und ähnlichen Einrichtungen tabu ist. Die entsprechenden Verbots-Zonen sind rot hinterlegt.
Welche Zonen sind in Leer tabu?
Ein Blick mit der Bubatzkarte auf die Stadt Leer zeigt: Aufgrund der hohen Dichte an Schulen, Sport- und Spielplätzen im Stadtgebiet sind eine ganze Reihe an roten Markierungen, die die Verbots-Zonen zeigen, zu sehen. So ist es unter anderem im Zentrum am Bahnhof oder rund um den Bummert und die BBS sowie Große Bleiche strafbar, einen Joint zu rauchen.
Aufpassen sollten Kiffer auch an Orten wie dem Julianenpark, in der Alt- und Innenstadt sowie am Hafen. Diese Bereiche sind ebenfalls in Teilen rot hinterlegt, zum Beispiel rund um die Nesse-Brücke oder den Ernst-Reuter-Platz. Selbst am Stadtrand gibt es etliche Verbot-Zonen: So ist der Ortsteil Bingum beispielsweise fast komplett rot markiert.
Wie akkurat sind die Angaben der Bubatzkarte?
Fußgängerzonen, in denen zwischen 7 und 20 Uhr grundsätzlich nicht konsumiert werden darf, sind in der Karte nicht dargestellt. Das schreibt der Programmierer der Bubatzkarte als Hinweis auf seiner Webseite. „Die Bubatzkarte basiert auf den öffentlichen Daten von OpenStreetMap, und kann unvollständig sein; jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich“, heißt es außerdem.
Auch die Polizeiinspektion Leer/Emden warnt davor, sich nur auf die Karte zu verlassen, wie ein Pressesprecher auf Nachfrage dieser Zeitung sagt. „Die Bubatzkarte ist uns als Polizeiinspektion bekannt. Sie wurde auf der Basis von OpenStreetMaps erstellt. Es kann in konkreten Fällen nicht ausgeschlossen werden, dass in den Daten von OpenStreetMaps beispielsweise Kindertagesstätten oder andere relevante Orte nicht vollumfänglich vorhanden sind, sodass diese Verbots-Zonen fehlen könnten“, warnt er. Eine absolute Glaubwürdigkeit beziehungsweise Verlässlichkeit sei aus Sicht der Polizei daher nicht gegeben.
Anmerkung der Redaktion: Diese Zeitung hat auf Grundlage der Daten der Bubatzkarte eine eigene interaktive Karte mit den Verbots-Zonen in Leer erstellt. Diese erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Genauigkeit. Jede und jeder ist für das eigene Handeln selbst verantwortlich.