Hannover  Gehaltssprung für Büroleiterin: Untersuchungsausschuss gegen Ministerpräsident Weil rückt näher

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 15.04.2024 17:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Wird sich wohl bald in einem Untersuchungsausschuss erklären müssen: Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Es geht um die höhere Bezahlung seiner Büroleiterin. Foto: Michael Kappeler/dpa
Wird sich wohl bald in einem Untersuchungsausschuss erklären müssen: Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Es geht um die höhere Bezahlung seiner Büroleiterin. Foto: Michael Kappeler/dpa
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Es geht um seine Büroleiterin und 1900 Euro mehr – monatlich: Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) wird sich dafür wohl schon bald in einem Untersuchungsausschuss rechtfertigen müssen.

In der Debatte um die höhere Bezahlung seiner Büroleiterin rückt für Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ein Untersuchungsausschuss immer näher. Ein entsprechender Antrag der CDU steht am kommenden Mittwoch erneut auf der Tagesordnung des Landtages. Die Oppositionsfraktion sieht es als rechtswidrig an, dass Weils Bürochefin und Parteifreundin durch eine kurzfristige Änderung der Vergütungspraxis seit Ende ihrer Probezeit ein deutlich höheres Gehalt bezieht.

Die Einsetzung des Gremiums gilt als sicher, da der Landtag laut Landesverfassung einen Untersuchungsausschuss einsetzen muss, wenn dies von einem Fünftel der Landtagsmitglieder beantragt wird. Schon die Fraktion der CDU stellt mehr als ein Fünftel der Landtagsmitglieder.

Konkret geht um monatlich rund 1900 Euro mehr für die enge Mitarbeiterin des Ministerpräsidenten. Die damals 32-Jährige wurde voriges Jahr zunächst nach der Entgeltgruppe 15 (rund 6300 Euro brutto) eingestellt. Die Stelle der Büroleitung des Ministerpräsidenten ist aber seit etlichen Jahren mit B2 bewertet, was rund 8200 Euro brutto monatlich entspricht.

Dieses Gehalt bezieht die Büroleiterin nunmehr seit dem 1. August vergangenen Jahres, dem Ende der Probezeit. Nach der zuletzt üblichen Praxis hätte der Mitarbeiterin das jetzige Gehalt erst nach etwa acht bis zehn Jahren zugestanden.

Während die Staatskanzlei von Weil argumentiert, dass die neue Regelung schließlich nicht nur für die Büroleiterin, sondern auch für alle künftigen Mitarbeiter gelte und sich an dem Verfahren anderer Bundesländer orientiere, sieht die CDU noch „viele offene Fragen“.

„Wir haben nach wie vor große Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgehens“, sagt die Volljuristin Carina Hermann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion. Hermann ist als Sprecherin der CDU im Untersuchungsausschuss vorgesehen. Den Vorsitz soll der CDU-Landtagsabgeordnete Dirk Toepffer übernehmen. Toepffer ist ehemaliger Vorsitzender seiner Fraktion.

Im Interview mit unserer Redaktion hatte Weil zwischenzeitlich bereits Fehler eingeräumt, den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit aber erneut zurückgewiesen. „Wir haben die Diskussion sicher unterschätzt. In der Sache aber stehe ich nach wie vor zu den getroffenen Entscheidungen“, erklärte Weil im Gespräch mit unserer Redaktion und fügte hinzu: „Der Vorwurf der Rechtswidrigkeit ist aus der Luft gegriffen.“

Für Wiard Siebels, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Landtag, liegen alle Fakten auf dem Tisch. Der Untersuchungsausschuss könne nichts ans Licht bringen, was nicht ohnehin schon bekannt sei, sagte Siebels, der für seine Partei als Sprecher im Ausschuss vorgesehen ist.

Über den Untersuchungsausschuss war im Landtag bereits während des März-Plenums debattiert worden. Nach der zweiten, rechtlich nötigen Befassung im Landtag an diesem Mittwoch soll der Ausschuss sich laut CDU bereits am Donnerstag am Rande des Plenums konstituieren. Am Donnerstag darauf, 25. April, könnte dann die erste reguläre Sitzung stattfinden.

Ob die Büroleiterin selbst im Ausschuss aussagen muss, ist noch unklar.

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