Kriminalität  Prüfung von Waffenverbotszone in Leer

Nikola Nording
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Von Nikola Nording
| 19.04.2024 10:31 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Rund um den Bahnhof wird von der Polizei derzeit stärker kontrolliert. Foto: Bothe/Archiv
Rund um den Bahnhof wird von der Polizei derzeit stärker kontrolliert. Foto: Bothe/Archiv
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Bekommt Leer eine Waffenverbotszone? Das prüfen derzeit Polizei und Kommunen. Wo sie eingerichtet werden soll und welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen.

Leer - Bekommt Leer eine Waffenverbotszone? Diese Möglichkeit prüft derzeit eine Kommission aus Polizeidirektion Osnabrück, Polizeiinspektion Leer/Emden, Landkreis Leer und Stadt Leer. Konkret geht es dabei um die Leeraner Einkaufstraße Mühlenstraße und den Bahnhofsvorplatz, bestätigen sowohl die Polizeiinspektion als auch die Stadt auf Nachfrage. Wann eine endgültige Entscheidung darüber fällt, steht allerdings noch nicht fest.

„Wir prüfen das derzeit sehr konkret für Osnabrück und für Leer“, sagte der Osnabrücker Polizeipräsident Michael Maßmann kürzlich im Gespräch mit dieser Zeitung. „Jeweils in den innerstädtischen Bereichen könnten größere Gebiete entsprechend ausgewiesen werden. Das wollen wir aber statistisch sehr genau untermauern, deswegen läuft die Prüfung gerade noch.“

Stadt Leer findet Diskussion sinnvoll

Die Stadt Leer steht der Diskussion positiv gegenüber: „Sinnvoll ist es grundsätzlich, über Maßnahmen nachzudenken, die in der Lage sind, die öffentliche Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl zu erhöhen“, so Stadt-Sprecher Edgar Behrend. Konkreter wird er mit Verweis auf die derzeitige Prüfung nicht. Die Meinungsbildung dazu habe noch nicht abgeschlossen werden können. Maßgeblich hänge es davon ab, ob es sich bei einer Waffenverbotszone um ein geeignetes Mittel handelt, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Zuletzt hatten Stadt und Polizei die Kontrollen in der Innenstadt massiv erhöht. Sogar ein privater Sicherheitsdienst wurde eingesetzt. Auslöser war eine Gruppe Jugendlicher, die sowohl gezielt als auch arglose Opfer attackierten und verletzten.

Waffenverbotszonen gibt es derzeit vor allem in deutschen Großstädten wie Hamburg, Frankfurt am Main oder Hannover. Dort erstreckt sich das Waffenverbot nach Angaben der Bundespolizei auf gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Neben Messern wie Taschen- oder Obstmessern seien auch Pfeffersprays und Teleskopschlagstöcke verboten, teilte die Bundespolizei mit. Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen in Hannover, ob die Verfügung eingehalten wird. Neben Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren seien auch Zwangsgelder bei uneinsichtigen Menschen möglich.

Bundespolizei warnt vor Waffenbesitz

Die Bundespolizei in Hannover weist auch darauf hin, dass das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt und gegebenenfalls ohnehin verboten ist. So brauche es für Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen den Kleinen Waffenschein, das Führen von Einhandmesser sei verboten beziehungsweise bedürfe einer behördlichen Erlaubnis. Außerdem warnt die Bundespolizei: „Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen. Sie erschweren zudem Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist. Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden. Außerdem führt der Einsatz von Waffen schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben“, zählt die Bundespolizei in einer Mitteilung auf.

Sie empfiehlt zum Selbstschutz einen sogenannten Schrillalarm, insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhielten. „Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass der Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablässt“, so die Bundespolizei.

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