Prozess in Verden  Marihuana nach Borkum verkauft – 33-Jähriger verurteilt

Wiebke Bruns
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Von Wiebke Bruns
| 22.04.2024 11:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Marihuana sollte in Geschenkpapier gewickelt als Fracht nach Borkum kommen. Symbolfoto: Gollnow/dpa
Das Marihuana sollte in Geschenkpapier gewickelt als Fracht nach Borkum kommen. Symbolfoto: Gollnow/dpa
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Der Abnehmer von Borkum wollte die Drogen in Emden abholen, verpasste aber die Fähre. Als die Kuriere das Marihuana als Frachtsendung aufgaben, wurde ein Reederei-Mitarbeiter stutzig.

Borkum/Verden - Einen Abnehmer auf der Insel Borkum und einen Lieferanten in Bremen für jeweils ein knappes Kilo Marihuana hatte ein 33 Jahre alter Mann aus Achim. Fast vier Jahre nach den beiden Taten ist er am Landgericht Verden zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Einer seiner Drogenkuriere, 25 Jahre alt und ebenfalls aus Achim, ist unter Einbeziehung zweier früherer Urteile mit einer neunmonatigen Bewährungsstrafe davongekommen.

Der auf der Nordseeinsel wohnhafte Käufer hatte am Morgen des 14. Juli 2020 den Katamaran nach Emden verpasst. Deshalb hatten dort zwei weitere Beschuldigte aus Achim, gegen diese und einen dritten Angeklagten wurden die Verfahren eingestellt, das in Plastiktüten und am Ende in Geschenkpapier gewickelte Drogenpaket in einem Rucksack als Frachtsendung aufgegeben. Ein Mitarbeiter der Reederei hatte jedoch den richtigen Riecher und so flog die Tat auf. Was der Zeuge nicht wusste: es liefen bereits Observationsmaßnahmen der Polizei.

Polizei beobachtete Übergabe der Drogen

Für 4000 Euro will der 33-Jährige das Marihuana gekauft haben. Von wem, das sagte er nicht. 6000 Euro hätte er dafür bekommen sollen, berichtete er jedoch in dem Prozess. Genauso sei es bei einer weiteren Tat nur einen Monat später geplant gewesen. Da hatte er in Bremen ein weiteres knappes Kilo Marihuana bei einem in der Anklage namentlich genannten Mann geordert. Der Preis soll ebenfalls 4000 Euro betragen haben. Hierbei leistete der 25-Jährige Beihilfe, indem er mit einem weiteren Achimer am 18. August 2020 mittags mit der Bahn nach Bremen zum Hauptbahnhof gefahren war. „Auch diese Tatplanung war mitgehört worden“, stellte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung fest. Unter den Augen der Polizei erfolgte die Übergabe der Drogen in einem Auto in Nähe des Bahnhofes und dort kurze Zeit später eine Kontrolle der beiden Achimer und die Sicherstellung des Marihuanas.

Nach dem am 1. April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetz hat der 33-Jährige sich des verbotenen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge schuldig gemacht. „Wir gehen davon aus, dass ein besonders schwerer Fall vorliegt“, sagte die Vorsitzende. „Auch wenn wir noch nicht konkret wissen, nach welchen Regeln wir künftig entscheiden sollen“, merkte sie kritisch an. Es sei „ungefähr das 20-fache gewesen von der Menge, die man zu Hause haben darf“, erklärte sie anhand des neuen Gesetzes. Somit dürfte es sich um eine nicht geringe Menge gehandelt haben. Der Familienvater habe sich mit den Taten eine nicht nur vorübergehende und nicht unerhebliche Einnahmequelle verschaffen wollen.

Angeklagte legten Geständnisse ab

Nach einer Verständigung auf Bewährungsstrafen hatten beide Angeklagte umfassende Geständnisse abgelegt. Diese wurden ebenso positiv gewertet wie der Umstand, dass die Drogen nicht in Verkehr gelangt sind. Allerdings seien es erhebliche Mengen gewesen, der 33-Jährige habe die Taten organisiert und andere „die Drecksarbeit für sich machen lassen“, stellte die Richterin in der Urteilsbegründung fest. „Das mussten wir zu seinen Ungunsten bewerten.“

Der 33-Jährige wurde als bislang unbestraft angesehen, da er nur wegen einer Betäubungsmitteltat vorbestraft ist, die jedoch nach dem neuen Gesetz zu löschen seien dürfte. Als Bewährungsauflage wurden unter anderem 80 Stunden gemeinnützige Arbeit festgelegt, die er innerhalb von sechs Monaten abzuleisten hat. Bei dem 25-Jährigen waren zwei frühere Strafen einzubeziehen, dennoch wurde eine Bewährungsstrafe als angemessen erachtet. Weil der Mann berufstätig ist, muss er keine Sozialstunden ableisten, sondern 700 Euro in monatlichen Raten á 50 Euro an die Staatskasse zahlen.

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