Prozess am Landgericht Gewaltexzess bei Hochzeitsfeier im Metadrom – Urteil bestätigt
Das Urteil gegen zwei Brüder wurde bestätigt, die bei einer Hochzeitsfeier in Großefehn gewalttätig wurden. Sie wurden wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch verurteilt.
Aurich/Großefehn - Nach einer mühsamen Beweisaufnahme mit Zeugenaussagen, die erheblich von den erstinstanzlichen abwichen, gab es für die dritte Kleine Strafkammer des Auricher Landgerichts am Dienstag, 23. April 2024, dennoch keine Zweifel. Im Prozess um den Gewaltexzess bei einer kurdischen Hochzeitsfeier im Metadrom in Großefehn bestätigte sie das Urteil des Auricher Amtsgerichts.
Zwei Brüder – ein 40-jähriger Auricher und ein 36-jähriger Leeraner – sollen bei dem Fest mit mehr als 500 Personen am 15. Juni 2019 eine Cousine, deren Vater und dessen Ehefrau durch Faustschläge, Tritte sowie unter Einsatz eines Baseballschlägers teils bewusstlos geschlagen haben. Die Opfer erlitten Schmerzen, Hämatome und Halswirbelsäulenverstauchungen. Einer der Frauen wurde ein Ohrring brutal aus einem Ohrläppchen gerissen. Zudem sollen die Angeklagten mit Baseballschlägern auf das Auto des flüchtenden Paars eingeschlagen haben. Sachschaden: 5000 Euro.
Gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch
Der 40-jährige Angeklagte wurde am 21. Oktober 2021 vom Auricher Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Sein jüngerer Bruder erhielt wegen schweren Landfriedensbruchs eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung. Diese Sanktionen bestätigte das Berufungsgericht.
Aufgrund der langen Verfahrensdauer gelten jeweils zwei Monate als vollstreckt. Statt schweren Landfriedensbruchs sah der Vorsitzende Richter Malte Sanders lediglich Landfriedensbruch vorliegen. Der 36-Jährige muss sich drei Jahre bewähren und zusätzlich 2000 Euro an den Verein „Herzkinder Ostfriesland“ bezahlen.
„Ein religiös-rassistisch motivierter Angriff“
„Hintergrund war, dass jemand außerhalb seines Kulturkreises geheiratet hat. Es war ein religiös-rassistisch motivierter Angriff, an dem Sie sich beteiligt haben“, führte Sanders in der Urteilsbegründung aus. Das Ganze stelle sich als Landfriedensbruch dar. Von mindestens fünf Personen aus der Menschenmenge – die übrigen drei wurden bereits freigesprochen – sei ein Angriff vorgenommen worden. Das dynamische Geschehen sei ein gewaltiger Eingriff in die öffentliche Sicherheit gewesen. Somit sei der Tatbestand des Landfriedensbruchs erfüllt.
Inzwischen habe es eine Verständigung unter den Familien gegeben, so dass binnen weniger Monate das Geschehen relativiert worden sei, und es zu den gravierenden Aussageänderungen gekommen sei.
„Glasklare Falschaussagen“
Angesichts der objektiv belegten Verletzungsmuster der Opfer habe es sich bei etlichen Zeugen um „glasklare Falschaussagen“ oder um „beschwichtigende Aussagen“ gehandelt, so der Richter. Aus Sicht der Kammer seien die frühen Aussagen bei der Polizei korrekt gewesen: „Sie entstanden kurz nach dem Geschehen und stimmten in wesentlichen Details überein, ohne abgesprochen zu wirken“, begründete er.
Das Urteil folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Anhand der Beweisaufnahme könne man nicht rekonstruieren, was passiert sei. Auch sei die ursprüngliche Nebenklägerin zurückgetreten, argumentierte sie.
Die Angeklagten können binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen. „Ich gehe davon aus, dass Sie das machen werden“, schloss Sanders die Verhandlung.
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