Prozess am Landgericht Osnabrück 63-Jähriger wird rückfällig und belästigt erneut ein Kind
Er hat bereits Haftstrafen und Sicherungsverwahrung hinter sich, nun hat ein 63-Jähriger wieder ein Kind belästigt – diesmal in Papenburg. Auch in Emden gab es schon einen Vorfall.
Papenburg/Osnabrück - Rückfall nach mehreren Haftstrafen und zehn Jahren Sicherungsverwahrung: Am Landgericht Osnabrück wurde in einem Berufungsverfahren gegen einen Mann verhandelt, der sich in Papenburg trotz Verbotes einem Kind genähert hatte. Er sprach es aus dem Auto heraus an.
Das Papenburger Amtsgericht hatte den 63-Jährigen deshalb im Sommer 2023 zu sechs Monaten Haft verurteilt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein: Angesichts der Vorstrafen des Mannes erschien die Strafe zu gering. Das Verfahren wurde jetzt am Landgericht Osnabrück verhandelt.
Nachbar alarmierte Polizei
Der Angeklagte berichtete freimütig, was Anfang September 2022 auf dem Busbahnhof vor der Oberschule in Papenburg geschehen war: Er habe das Mädchen gesehen, sei auf den Parkplatz gefahren, habe seine Hose aufgemacht und gefragt, ob sie anfassen wolle. Der Vorfall und die laute Reaktion der Elfjährigen machten einen Nachbarn aufmerksam, der die Polizei rief und sich das Kennzeichen des roten Autos merkte. Nach der Verhaftung des Mannes stellte sich dann heraus, dass er einschlägig vorbestraft war, unter Führungsaufsicht stand und sich Kindern und Jugendlichen nicht nähern durfte.
Seine erste Verurteilung zu einer ähnlichen Tat datiert bereits aus den 1980er Jahren. Insgesamt elf, meist einschlägige Eintragungen stehen in seinem Strafregister. Gewährte Bewährungen wurden sämtlich widerrufen. 2005 wurde er vom Landgericht Oldenburg wegen sechsfachen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die dauerte über zehn Jahre, erst Anfang 2020 wurde er freigelassen. Im darauffolgenden Jahr zeigte er in Emden einem Kind sein Geschlechtsteil.
Mann lebt jetzt in Ostfriesland
„So traurig es ist, das Einzige, was hilft, ist Sie wegzusperren, um Kinder vor Ihnen zu schützen“, fasste der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zusammen. Der Angeklagte ist vor einigen Wochen wieder aus einer Justizvollzugsanstalt entlassen worden, wohnt inzwischen nicht mehr im Emsland, sondern in Ostfriesland, ist auf der Suche nach Arbeit. Alkohol trinkt er nach eigenen Angaben seit 2004 nicht mehr.
Er steht unter Führungsaufsicht, das heißt, er hat seit der Haftentlassung einen Bewährungshelfer zur Seite. Dieser sagte vor Gericht aus, der Angeklagte sei bis jetzt „gut angekommen“. Allerdings läuft ein weiteres einschlägiges Verfahren gegen ihn.
Bewährung nicht mehr möglich
Durch sein Geständnis ersparte der Angeklagte dem Kind eine Aussage. Dennoch: „Für die betroffenen Mädchen sind es einschneidende und schreckliche Erlebnisse, weil Sie sich wenige Sekunden nicht im Griff haben“, so der Staatsanwalt.
Das Berufungsgericht verurteilte den Angeklagten schließlich wegen Verstoßes gegen die Weisungsauflagen zu einer um fünf Monate längeren Haft als das Amtsgericht in Papenburg – also zu elf Monaten, was über die Forderung des Staatsanwalts noch hinausging. Im Hinblick auf eine mögliche Bewährung sprach die Richterin ein klares Nein aus.