Drei Jahre Jugendstrafe  Angeklagter wie vom Donner gerührt

Karin Böhmer
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Von Karin Böhmer
| 08.05.2024 11:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Das Opfer hatte das Messer – hier ist nur ein Beispiel zu sehen – bei der Polizei recht detailliert beschrieben. Foto: DPA
Das Opfer hatte das Messer – hier ist nur ein Beispiel zu sehen – bei der Polizei recht detailliert beschrieben. Foto: DPA
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Das Landgericht Aurich ist überzeugt, dass ein 19-jähriger früherer Südbrookmerlander einem Jugendlichen ein Messer an die Kehle gehalten und Geld verlangt hat. Er bestritt die Tat vehement.

Südbrookmerland/Aurich - Er beteuerte seine Unschuld in seiner Einlassung im Prozess, im berühmten letzten Wort, das Angeklagten zusteht, und als er nach der Urteilsbegründung mit erschütterter Miene aus dem Saal stürmte.

Ein 19-jähriger früherer Südbrookmerlander ist am Dienstag von der Großen Jugendkammer am Auricher Landgericht wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Jugendstraße von drei Jahren verurteilt worden. Außerdem werden 96 Euro eingezogen, die durch die Tat in seinen Besitz gelangt sein sollen. Es ist nicht seine erste Strafe. Er habe früher Mist gebaut, sagte der 19-Jährige zum Vorsitzenden Richter Bastian Witte. Aber in diesem Fall habe er mit den Tatvorwürfen absolut nichts zu tun.

Geschädigter sagte diesmal aus, allerdings nur bruchstückhaft

Das Gericht kam aber zu dem Urteil, dass der 19-Jährige im vergangenen Mai am frühen Abend einen anderen Jugendlichen in einem Durchgang zwischen dem Pferdemarkt und dem früheren Kaufhallengelände in Aurich zusammen mit zwei anderen Jugendlichen schnappte, ihm ein Messer an den Hals hielt und Geld sowie Zigaretten forderte.

Am ersten Prozesstag hatte der Geschädigte nicht ausgesagt, er war gar nicht erschienen. Am Dienstag wurde er nun vorgeführt und sagte auffallend oft, dass er sich nicht erinnern könne.

Erinnerungslücken nach schwerer Kopfverletzung

Erst als seine Eltern sich im Saal zu Wort meldeten, wurde klar, warum er sich nur so lückenhaft erinnern konnte. Der Jugendliche hat seit Jahren ein schweres Problem mit Betäubungsmittelmissbrauch und ist psychisch erkrankt. Ein Selbstmordversuch einige Monate nach dem Überfall habe zu so schweren Kopfverletzungen geführt, dass ihr Sohn operiert werden musste, ließ der Vater wissen. Seitdem habe er Probleme, sich an Dinge zu erinnern.

Das Gericht hielt dem Jugendlichen vor, was er in den Tagen nach der Tat bei mehreren Vernehmungen bei der Polizei ausgesagt hatte. Plötzlich fielen dem Zeugen wieder Bruchstücke ein. Aber sie bleiben verschwommen.

Keinerlei Erinnerung an ein Messer

Er erinnere sich, bedroht worden zu sein und aus Angst vor dem deutlich größeren Angeklagten sein Bargeld und zwei Schachteln Zigaretten herausgegeben zu haben. Er sei damals den ersten Tag in Aurich gewesen und habe sich von einem Mitbewohner die Stadt zeigen lassen. Der Angeklagte habe ihn gepackt und ihn wissen lassen, dass er selbst der Chef in Aurich sei und er sich besser verziehen solle, so der Zeuge.

Ein Teil der Erinnerung kehrte zurück – nicht jedoch die Erinnerung an ein Messer und leichte Verletzungen im Halsbereich. An ein Messer könne er sich gar nicht mehr erinnern, beteuerte der Geschädigte mehrfach. Auf Nachfrage sagte er, dass der Angeklagte aufgekratzt gewirkt habe und unter Drogen gestanden haben könnte.

Bei der Polizei hatte er vor seiner schweren Kopf-OP das Messer vor aber mehrfach erwähnt. Er hatte es auch recht detailliert beschrieben.

Für Opfer wäre Entschuldigung ausreichend gewesen

Er habe den Angeklagten später noch einmal am Georgswall getroffen, berichtete der Geschädigte auf Nachfrage. Da habe dieser ihn gebeten, die Anzeige zurückzuziehen, und sich entschuldigt. Der 19-Jährige habe dabei starke Stimmungsschwankungen gezeigt, von aggressiv bis hin zu flehend.

Er selbst wäre bereit gewesen, die Strafanzeige zurückzuziehen. „Für mich war die Sache damit eigentlich erledigt“, so der Geschädigte. Allerdings waren da die Ermittlungen von Amts wegen bereits angelaufen.

Gutachter: Geringe Impulskontrolle, verstärkt durch Kokainkonsum

Der psychiatrische Gutachter Dr. Egbert Held berichtete, dass der Angeklagte zunächst sehr ablehnend auf ihn reagiert habe. Wenn er noch einmal verurteilt werde, „dann mache ich gar nichts mehr“, habe er gesagt.

Der 19-Jährige entstamme einer Familie mit schweren Drogenproblemen, habe acht Erziehungseinrichtungen durchlaufen und konsumiere selbst Drogen, unter anderem Cannabis und Kokain. Er habe eine zu geringe Impulskontrolle, ein Aggressions- und ein Gewaltproblem. „Er braucht auf jeden Fall eine Therapie“, so Held. Sowohl die Drogen als auch das Verhalten betreffend.

Handy wurde kurzfristig ins Gericht geholt

Verteidiger Joachim Müller versuchte, eine ganze Reihe von Zweifeln an der Schuld seines Mandanten zu säen. Es ging dabei um Unterschiede in den einzelnen Aussagen des Geschädigten bei der Polizei und bei Gericht sowie um Widersprüche zu anderen Zeugenaussagen.

Bei der Polizei hatte der Jugendliche beispielsweise die Kleidung der drei Angreifer beschrieben. Dem Angeklagten war im Saal eingefallen, dass auf einem sichergestellten Handy von ihm Fotos von dem Tag waren, die Aufschluss über seine Kleidung am Tattag geben könnten. Sodann wurde eine Polizeibeamtin mit dem Telefon ins Gericht bestellt. Und in der Tat zeigten die Fotos aus der Mittagszeit eine andere Kleidung als beschrieben.

Staatsanwaltschaft und Gericht hielten Aussage des Opfers für glaubhaft

Das Gericht folgte allerdings den Argumenten der Anklägerin, die drei Jahre Jugendstrafe forderte. Alles in allem spreche trotz der Erinnerungslücken des Opfers alles gegen den Angeklagten, sagte sie. Der Begleiter des Geschädigten habe ihn ge- und erkannt. Der Geschädigte habe an seinem ersten Tag in Aurich keinen erkennbaren Grund, sich so eine Tat auszudenken und anzuzeigen. Und er zeige auch keine Belastungsneigung, habe angegeben, sich nicht an eine Waffe erinnern zu können. Davon habe er aber bei der Polizei berichtet, was für sie glaubhaft wirke. Sie forderte drei Jahre Jugendstrafe.

Und so kam es. Witte sagte, der Angeklagte solle dies als Chance verstehen. Es sei ein schwieriger Abwägungsprozess zwischen zwei gegensätzlichen Aussagen gewesen. Auch wenn es einzelne Widersprüche gebe, spreche aus Sicht des Gerichts viel dafür, dass sich die Tat so zugetragen habe, wie angeklagt.

Der Angeklagte hörte sich die lange Urteilsbegründung mit gesenktem Kopf an. Dann stürmte er tränenüberströmt hinaus und wiederholte immer wieder: „Ich war das nicht.“

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