Kampfansage an Kriminelle „Clans bilden Netzwerke“ – die Ermittler in Ostfriesland auch
Luxusuhren und Edelkarossen – die Staatsanwaltschaft Osnabrück will das Vermögen von Clan-Tätern abschöpfen. Auch in Ostfriesland. Die Zentralstelle der Ermittler soll noch erfolgreicher werden.
Ostfriesland/Oldenburg/Osnabrück - „Die Clans bilden Netzwerke – wir auch!“ Das sagte Dr. Claus Nils Leimbrock, der Leiter der „Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen“ der Staatsanwaltschaft Osnabrück, am 16. Mai 2024 in Oldenburg vor Ermittlern. Es geht um ein Netzwerk aus Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen, Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Finanzämtern, Jobcentern, Zoll und anderen Behörden.
Oberstaatsanwalt Leimbrock ist nicht nur Leiter der Zentralstelle, sondern auch für den Bezirk der Staatsanwaltschaft Aurich zuständig, wie er anmerkte. Die Clan-Kriminalität sei „mittlerweile auch im ländlichen Raum angekommen“, berichtete Bernard Südbeck, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Ostfriesland: Clan-Kriminalität ins öffentliche Bewusstsein gebombt
Auch in Ostfriesland ist die Clan-Kriminalität nach Erkenntnissen der Ermittler angekommen: Am 14. Mai 2023 hat sie ein damals 19-Jähriger Wittmunder ins öffentliche Bewusstsein gebombt. Die Explosion zerstörte ein „Luxusauto“ und sie beschädigte ein Haus. Am Tag danach kündigte die Staatsanwaltschaft Osnabrück eine „Sicherheitspartnerschaft für den Bereich Aurich und Wittmund“ an.
An dieser Sicherheitspartnerschaft sind die Städte Aurich, Wittmund, Norden, Wiesmoor, Norderney, Landkreis Aurich, Landkreis Wittmund, „zahlreiche weitere Gemeinden“, das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Oldenburg, die Polizeiinspektion Aurich/ Wittmund und die Staatsanwaltschaft Osnabrück beteiligt. „Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Behörden“ unterzeichneten die „Kooperationsvereinbarung zur interdisziplinären Bekämpfung von Gefahren, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch clankriminelle Gruppierungen“ laut Staatsanwaltschaft am 17. Mai 2023. Am 10. Juli 2023 folgte eine entsprechende „Sicherheitspartnerschaft für den Bereich Leer-Emden“.
Clan-Kriminalität – was verstehen Ermittlungsbehörden darunter?
Am 27. November 2023 teilte die Ermittlungsbehörde zu dem Wittmunder Bombenanschlag mit: „Nach umfangreichen Ermittlungen der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund unter Leitung der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen der Staatsanwaltschaft Osnabrück konnte nunmehr auch der mutmaßliche Auftraggeber des Bombenanschlags ermittelt und am 24.11.2023 erfolgreich festgenommen werden.“ Seit dieser Woche müssen sich der geständige Täter und der ermittelte Hintermann als Angeklagte vor dem Landgericht Aurich verantworten.
Eine rechtsverbindliche Definition, was Clan-Kriminalität ist, gebe es nicht, erklärte Oberstaatsanwalt Leimbrock. Deshalb müssen die entsprechenden Straftaten offenbar auch relativ aufwändig aus der Kriminalitässtatistik heraussortiert werden. Im aktuellsten Lagebild von Polizei und Justiz zur „Clan-Kriminalität in Niedersachsen“ heißt es: „Ein Clan ist eine Gruppe von Personen, die durch eine gemeinsame ethnische Herkunft, überwiegend auch durch verwandtschaftliche Beziehungen, verbunden ist. Kriminelle Clanstrukturen sind gekennzeichnet durch die Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten jeglicher Deliktsart und -schwere aus diesem Umfeld, das sich durch ein hohes kriminelles Potenzial und eine allgemein rechtsfeindliche Gesinnung auszeichnet.“
Die 2022er-Bilanz der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Osnabrück
Im besagten Lagebild für das Jahr 2022 ist die Bilanz der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Osnabrück wie folgt ausgefallen: „In der Zentralstelle in Osnabrück sind vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 261 Ermittlungsverfahren neu anhängig gemacht worden. Die Ermittlungen richteten sich dabei gegen 421 Beschuldigte. Davon waren zwei Personen strafunmündig, 29 jugendlich, 105 heranwachsend und 285 Personen erwachsen. Während noch im Vorjahr knapp 14 Prozent der Verfahren (auch) gegen jugendliche oder heranwachsende Tatverdächtige geführt wurden, stieg der Anteil der jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten in 2022 auf fast 32 Prozent an.“
Weiter heißt es: „Wie in den Lagebildern der Vorjahre festgestellt, machten Rohheitsdelikte und Delikte gegen die persönliche Freiheit im diesjährigen Berichtszeitraum erneut einen Schwerpunkt des Arbeitsanfalls in der Zentralstelle in Osnabrück aus. Bezogen auf das Gesamtaufkommen aller Delikte lag der Anteil bei etwas mehr als 30 Prozent. Innerhalb der Deliktsfelder Rohheitsdelikte und Delikte gegen die persönliche Freiheit betrug der Anteil der Körperverletzungsdelikte mehr als 74 Prozent.“
Kriminelle Clans begehen Taten quer durchs Strafgesetzbuch
Daneben war eine Häufung kriminellen Verhaltens im vermögensrechtlichen Bereich festzustellen: „In fast 20 Prozent aller Verfahren wurde wegen des Vorwurfs des Betrugs ermittelt.“ Neben Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Massenkriminalität hat die Osnabrücker Zentralstelle „auch Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität“ geführt: „Der Großteil der OK-Verfahren hat dabei Straftaten aus dem Bereich der Betäubungsmittelkriminalität zum Gegenstand, wobei es in der Regel um Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geht und verdeckte Ermittlungen geführt werden.“
Seit es Zentralstellen zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen gebe, habe sich die Zahl der Delikte ungefähr verdoppelt, sagte Leimbrock – von 1951 (2020) auf 3986 (2022). Der Oberstaatsanwalt geht nicht von einer entsprechenden Zunahme der Kriminalität aus. Sondern davon, dass die Taten aufgrund der intensiven Ermittlungsarbeit vom sogenannten Dunkel- ins Hellfeld geholt werden konnten.
Staatliche Kampfansage an kriminelle Clans
Das Lagebild für das Jahr 2023 sei noch in Arbeit, teilte das niedersächsische Innenministerium auf Anfrage unserer Redaktion mit: „Es zeichnet sich allerdings eine insgesamt leicht sinkende Tendenz im Vergleich zum Vorjahr ab.“
Die Reden der Polizeipräsidenten aus Oldenburg und Osnabrück, des Leiters der Staatsanwaltschaft Osnabrück und des Zentralstellen-Leiters klangen teilweise wie Kampfansagen gegen Straftäter, welche die Staatsmacht mitunter machtlos wirken lassen. „Robust, konsequent und nachhaltig“ gelte es „kriminellen Strukturen Schaden zuzufügen“, wo immer das rechtlich zulässig sei, sagte Oberstaatsanwalt Leimbrock.
Ermittler berichten über „Paralleljustiz“ und „Klima der Angst“
Bei kriminellen Clans sind die Ermittler auf eine „Paralleljustiz“ gestoßen, die offenbar von „Friedensrichtern“ im Milieu betrieben wird. Selbst vor einer Bedrohung von Polizeibeamten schrecken solche Clans demnach nicht zurück. Die Polizeipräsidenten Andreas Sagehorn (Oldenburg) und Michael Maßmann (Osnabrück) berichteten, dass beispielsweise das dominante Auftreten von Clans in der Öffentlichkeit das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung beeinträchtige. Die Kriminellen würden mancherorts „ein Klima der Angst“ schüren. Das erschwert es Ermittlern, an Informationen zu kommen.
Auch aus Behörden erhofft sich die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft mehr Hinweise. Wenn beispielsweise ein Sozialhilfeempfänger Ferrari fahre, könne das ein Indiz für Clan-Kriminalität sein, hieß es bei der Tagung in Oldenburg. Clan-typische Indikatoren alleine reichen aber nicht aus, wie Polizei und Staatsanwaltschaft betonten. Um ermitteln zu können, bedürfe es – wie bei Straftaten üblich – eines strafprozessualen Anfangsverdachts. „Wir ermitteln nicht ins Blaue hinein“, betonte Leimbrock.
Aus einem Ermittlungsverfahren wurden mehr als 100 Verfahren
Der Zentralstellen-Leiter berichtete von einer Ermittlungsgruppe, der es gelungen sei, aus einem Ermittlungsverfahren mehr als 100 Verfahren herauszuarbeiten. Es sei um Vermögens- und Wirtschaftsdelikte gegangen, die Schäden im Millionen-Bereich verursacht hätten. Gibt es dafür auf staatlicher Seite überhaupt genug Personal?
Bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück durchaus, wie Oberstaatsanwalt Leimbrock und der Leitende Oberstaatsanwalt Südbeck erklärten. Neben den vier Dezernenten der neustrukturierten Zentralstelle für die Bekämpfung der Clan-Kriminalität – davor waren diese Ermittlungen auf mehr Personen verteilt – gebe es nämlich noch zehn Staatsanwälte, die auf zwei Abteilungen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität verteilt seien.
Die personelle Situation der Polizei im Nordwesten und darüber hinaus
Der Präsident der Polizeidirektion Osnabrück, Michael Maßmann, ließ zunächst anklingen, dass die Polizei mehr Personal gebrauchen könnte. Auf Nachfrage, wie viele Beamte zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität noch erforderlich seien, meldeten er und sein Oldenburger Kollege Andreas Sagehorn aber keine Bedarfe an. Es sei bei der Polizei üblich, die Aufgaben zu priorisieren.
Das niedersächsische Innenministerium teilte auf Anfrage mit, dass es „sehr frühzeitig die richtigen Weichen gestellt und personelle sowie organisatorische Anpassungen vorgenommen“ habe. Dazu zähle beispielsweise die flächendeckende Einrichtung der „Ständigen Ermittlungsgruppen Komplexe Kriminelle Strukturen“ (SEG KKS), „wodurch es noch besser möglich ist, Ermittlungen auch im Clan-Kontext forciert und intensiviert durchzuführen“. Denn die SEG KKS könnten „flexibel aufwändige und langandauernde Verfahren“ mit der „gebotenen Ermittlungstiefe“ bearbeiten. „Hierfür wurden den Polizeibehörden landesweit 150 Ermittlungskräfte zusätzlich zugewiesen“, so das Ministerium.
Clan-Kriminellen die Statussymbole wegnehmen
„Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Finanz- und Vermögensermittlungen“, heißt es aus Hannover. „Dieser Bereich wird einer fortlaufenden Weiterentwicklung unterzogen, denn oberste Handlungsmaxime muss es sein, dass sich Verbrechen nicht lohnen dürfen.“ Zur Stärkung der Expertise seien sogenannte „Financial Intelligence Officer“ (FIO), eingestellt worden, „die als extern qualifizierte Finanzfachleute spezifisches Fachwissen vorhalten“.
Zentralstellen-Lieter Leimbrock sagte: „Man kann Clan-Strukturen schwächen, indem man ihnen das Geld wegnimmt.“ Im „absoluten Fokus“ seien die Verfolgung von Geldwäsche und die Vermögensabschöpfung. Polizeipräsident Maßmann sagte: Clan-Kriminellen ihre Statussymbole wegzunehmen, treffe sie womöglich empfindlicher als ein Strafverfahren. Dazu gehört es, Luxusuhren und teure Autos zu beschlagnahmen.