Verfolgungsjagd auf Emder Straße  19-jähriger Raser aus Aurich vor Gericht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 22.05.2024 13:12 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der 19-Jährige lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Symbolfoto: Pixabay
Der 19-Jährige lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Symbolfoto: Pixabay
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Ein 19-jähriger Auricher war mit fast 200 Stundenkilometern auf der Emder Straße unterwegs. Für ihn nicht das erste Verkehrsdelikt.

Aurich - Er war mit 180 bis 190 Sachen auf der Emder Straße Richtung Südbrookmerland unterwegs, weil seiner Schwester nach einer Party vom Trinken übel war. So begründete ein 19-jähriger Auricher am Mittwoch seinen erheblichen Geschwindigkeitsverstoß vor dem Auricher Amtsgericht. Vonseiten des Staatsanwalts erntete er nichts als Befremden: „Und dann muss man sich so beeilen?“ knurrte er.

Erfolgreich war der Plan des Angeklagten ohnehin nicht. Als sich der Raser eines Besseren besann und am Abzweig Wallster Postweg abrupt anhielt, übergab sich seine Schwester noch an Ort und Stelle. So steht es in der Polizeiakte vermerkt.

Nicht das erste Verkehrsdelikt

Der Staatsanwalt warf dem zur Tatzeit 18-Jährigen ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Er habe sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten. Am 4. Februar gegen 4.22 Uhr soll er mit einem VW Golf die Emder Straße/B72 mit drei Personen im Fahrzeug befahren haben. 150 Stundenkilometer soll er nach Polizeiangaben innerorts in der 50-er Zone erreicht haben. Danach beschleunigte er bei erlaubten 70 Kilometern pro Stunde so stark, dass der Streifenwagen teils erst mit 197 Stundenkilometern für einen gleichbleibenden Abstand von 100 Metern sorgen konnte.

Die Verfolgungsjagd zog sich über 1,8 Kilometer hin. Aus den zahlreichen Ausfahrten hätte jederzeit ein Auto fahren können. Bei den „massiven Geschwindigkeitsverstößen“ kam es dem Auricher laut Anklage darauf an, die technischen Möglichkeiten seines Autos auszureizen, die Mitfahrer zu beeindrucken und der Streife zu entkommen. Der Führerschein wurde dem Angeklagten noch in der Tatnacht abgenommen.

„Das darf nie, nie wieder passieren“

Vor Gericht zeigte sich der behütet wirkende junge Mann, begleitet von seinen Eltern und einer Anwältin, reumütig. Als Auszubildender wohnt er noch zu Hause. Gut frisiert und ordentlich gekleidet saß er auf der Anklagebank, wo er ein einstudiert klingendes Geständnis ablegte – nicht ohne seine innerorts erreichte Geschwindigkeit auf 130 Stundenkilometer abzumildern. Er hat schon ein weiteres Verkehrsdelikt auf dem Kerbholz. Das Verfahren wurde damals eingestellt. Vor einigen Jahren soll er ohne Fahrerlaubnis etwas zu schnell mit einem Roller gefahren sein. Nach dem Vorfall gab es zu Hause beim Frühstück ein Donnerwetter. „Nach dem Gespräch hat er sich wochenlang zurückgezogen und die Angelegenheit bereut. Er ist auch sozial engagiert. Ich habe den Eindruck, dass er ein ganz vernünftiger Junge ist“, schaltete sich seine Verteidigerin ein.

Der 19-Jährige erhielt nach angewandtem Jugendstrafrecht eine Verwarnung. Er muss als Geldauflage 500 Euro an die Verkehrswacht Aurich bezahlen. Seine Fahrerlaubnis wird entzogen, vor Ablauf einer Sperrfrist von sechs Monaten darf ihm keine neue erteilt werden. Strafrichter Simon Breuker hielt sich an die Empfehlung der Jugendgerichtshilfe und erlegte ihm zusätzlich einen Verkehrserziehungskurs auf. Das Urteil entsprach in etwa dem Antrag des Staatsanwaltes, der sich allerdings in seinem Plädoyer für eine Führerschein-Sperrfrist von einem Jahr ausgesprochen hatte.

Zum Abschluss der Verhandlung fand der Richter deutliche Worte: „Das ist extrem schnell und saugefährlich gewesen, auch für Ihre Mitfahrer. Sie haben ein Schweineglück gehabt, dass da nichts passiert ist.“ Dem Angeklagten müsse bewusst sein, dass dabei Menschen hätten sterben können. „Das darf nie, nie wieder passieren“, gab ihm Breuker mit.

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