Wohnen in Greetsiel Jetzt liegt ein Bauantrag zur Umwandlung des Seniorenhuusʼ vor
Aus dem Seniorenhuus in Greetsiel sollen ein Gastronomiebetrieb, mehrere Ferienwohnungen und Appartements werden. Nun liegt offenbar ein Bauantrag vor. So geht es jetzt weiter.
Greetsiel - Für den Umbau des ehemaligen Seniorenhuus‘ in Greetsiel zu Appartementwohnungen und einem Gastronomiebetrieb sowie der Errichtung einer Stellplatzanlage auf dem Nachbargrundstück liegt beim Landkreis Aurich nun ein Antrag auf die Erteilung einer Baugenehmigung vor. Das teilt Kreissprecher Lennart Adam auf Nachfrage dieser Zeitung mit.
Bei einem Pressegespräch Mitte März 2024 präsentierte der Investor und Inhaber Gunnar Sander aus Emsdetten seine Pläne für die ehemalige Pflegeeinrichtung im Ortskern des Fischerdorfs: Im Erdgeschoss soll auf 300 Quadratmetern ein großer Gastronomiebereich für circa 120 Gäste entstehen. Außerdem sind 22 Wohnungen und zwölf Apartments auf drei Stockwerken geplant, die theoretisch auch für Dauerwohnen ausgelegt und barrierefrei sein sollen. Wie Sander im März sagte, habe er das Ziel, 2025 mit dem Umbau fertig zu sein. Auf der Website seiner Firma „IKP-Bauinvest“ wird das Seniorenhuus bereits entsprechend vermarktet.
Hoffnung in den Denkmalschutz
Nach Bekanntwerden dieser Pläne zeigte sich das Aktionsbündnis zum Erhalt der Einrichtung enttäuscht und hintergangen, hatten die Mitglieder doch auf eine Kompromisslösung und mehr Transparenz gehofft. Stattdessen sei für sie klar, dass die aktuellen Pläne eher einem „Ferienwohnpark“ entsprächen, was Greetsiel „nicht verkraften“ könne. Das Aktionsbündnis hatte sich gegründet, nachdem im August 2023 auf einem großen Plakat vor dem Seniorenhuus zu lesen war, dass dort Ferienwohnungen entstehen sollen. Im September 2023 organisierten sie eine Kundgebung, an der circa 300 Menschen teilnahmen.
Ende April 2024 hatten einige Mitglieder des Aktionsbündnisses, die auch Mitglieder des Gemeinderats sind, das Thema in einem Ausschuss noch einmal auf die Tagesordnung gebracht und scharfe Kritik an die Verwaltung gerichtet. Der Informationsfluss sei zu schlecht, die Politik zu spät informiert und es sei nicht genug unternommen worden, um eine Umnutzung der ehemaligen Pflegeeinrichtung aufzuhalten, hieß es vor allem seitens FBL und SPD. Viele Fragen seien noch offen, die Verwaltung wurde angehalten, diese mit dem Landkreis zu klären. Dabei ging es unter anderem um den Bauantrag und Fragen des Denkmalschutzes, durch den, so die Hoffnung vieler Greetsieler, das Vorhaben von Gunnar Sander möglicherweise noch gestoppt werden könnte.
Erst muss sich die Gemeinde äußern
Auch diese Zeitung hat Ende April eine entsprechende Anfrage an den Landkreis gestellt, eine Antwort bekamen wir trotz mehrfacher Nachfragen aber erst am 3. Juni. Zum konkreten Bearbeitungsstand des Bauantrags wollte Pressesprecher Lennart Adam wegen des laufenden Verfahrens nichts sagen. Nur so viel: „Generell kann ich Ihnen mitteilen, dass als Erstes die Behörden und Stellen angehört werden, deren Beteiligung für die Entscheidung über den Bauantrag durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, wie beispielsweise das Einvernehmen der Gemeinde.“ In einem zweiten Schritt werde das Vorhaben dann nach dem städtebaulichen Planungsrecht beurteilt und das Bauordnungsrecht geprüft. Wenn das Vorhaben dem öffentlichen Baurecht entspreche, müsse der Landkreis die Baugenehmigung erteilen.
Das hatte die zuständige Fachbereichsleiterin der Krummhörner Gemeindeverwaltung, Ina Droll-Dannemann, auch schon in der besagten Ausschusssitzung Ende April deutlich gemacht. Die Gemeinde werde bei entsprechenden Anträgen um Stellungnahme gebeten, dabei gehe es aber nicht um persönliches Befinden, sondern um Baurecht. „Ich darf also nicht einfach schreiben, dass mir das nicht gefällt, was dort geplant ist“, sagte Droll-Dannemann. „Der Bauherr hat, wenn es dem Baurecht entspricht, das Recht darauf, eine Genehmigung zu bekommen.“ Natürlich werde die Gemeinde aber kritisch hinterfragen, sollten konkrete Anträge bei der Verwaltung auf dem Tisch liegen. Das war Ende April noch nicht der Fall.
Einzelfallprüfung erforderlich
Die Mitglieder des Aktionsbündnisses setzten deshalb vor allem Hoffnung in die Genehmigung oder eben Nicht-Genehmigung der Parkfläche in der Nachbarschaft des historischen Steinhauses. Denn das Aktionsbündnis zweifelt an, ob ein Parkplatz auf diesem denkmalgeschützten Grundstück überhaupt genehmigungsfähig wäre. Hierzu schreibt Lennart Adam vom Landkreis Aurich, dass er wegen des laufenden Verfahrens auch hier nichts zur Genehmigungsfähigkeit sagen könne.
Die Zufahrt zur geplanten Parkfläche soll demnach über die Straße „Zur Hauener Hooge“ erfolgen. In der Nachbarschaft des Steinhauses gilt der Umgebungsschutz gemäß dem niedersächsischen Denkmalschutzgesetz: In der Umgebung eines Baudenkmals dürfen Anlagen nicht errichtet, geändert oder beseitigt werden, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt wird. Bauliche Anlagen in der Umgebung eines Baudenkmals sind so zu gestalten und in Stand zu halten, dass eine solche Beeinträchtigung nicht eintritt, heißt es dort. Für die Beurteilung, ob ein Vorhaben den Umgebungsschutz wahrt oder nicht, sei immer einer Einzelfallprüfung erforderlich.
Wie nimmt der Landkreis den Unmut in Greetsiel wahr?
„Erfahrungsgemäß sind Bodeneingriffe bei der Herstellung von Parkplätzen geringer als bei der Gründung einer Wohnbebauung“, schreibt Lennart Adam weiter. Gleichwohl befinde sich die betreffende Fläche auf einer Wurt, die als Bodendenkmal behandelt wird. Ob archäologische Belange durch die Errichtung von Stellplätzen betroffen sein werden, müsse nun im Rahmen des Bauantragsverfahrens bewertet werden. Hierfür werde der archäologische Dienst der Ostfriesischen Landschaft im Verfahren angehört, heißt es weiter.
Zur Frage, wie der Landkreis den wachsenden Unmut in Greetsiel in der Sache wahrnimmt, schreibt Lennart Adam: „Als Baugenehmigungsbehörde ist es Aufgabe des Landkreises Aurich, nach Recht und Gesetz über Bauanträge zu entscheiden.“ Aus Artikel 14 des Grundgesetzes resultiere ein Rechtsanspruch eines jeden Bürgers auf die Erteilung einer Baugenehmigung, sofern seine Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. „Die Frage, ob ein Vorhaben von Anwohnerinnen und Anwohnern überwiegend begrüßt oder abgelehnt wird, ist keine Prüfungskategorie im Baugenehmigungsverfahren.“
Das Aktionsbündnis will nun abwarten, was die Gemeinde zum laufenden Verfahren zu sagen hat. Laut Alfred Jacobsen, Mitbegründer des Aktionsbündnisses und SPD-Ratsherr, will die Gemeindeverwaltung den nicht-öffentlichen Verwaltungsausschuss am Dienstag, 4. Juni 2024, über die vorliegenden Pläne informieren. Erst dann könne man schauen, welche Mittel und Möglichkeiten es noch gibt, den Umbau des Seniorenhuus aufzuhalten. Hoffnung setzt Jacobsen nach wie vor in den archäologischen Dienst der Ostfriesischen Landschaft. „Vielleicht finden die ja noch Dinge, die dagegen sprechen“, sagt er. Auch juristische Schritte hatten er und seine Mitstreiter zuletzt nicht ausgeschlossen.