Verkehrsrowdy verurteilt Jagdszenen an Ampelkreuzung in Großefehn
Weil ihm das Verhalten eines 16-jährigen Zweiradfahrers nicht passte, ließ sich ein VW-Fahrer aus Großefehn zu einer Kurzschlussreaktion hinreißen. Das führte ihn nun vors Schöffengericht in Aurich.
Aurich/Großefehn - Jagdszenen im Straßenverkehr haben am Donnerstag, 6. Juni 2024, zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Aurich geführt. Ein 16-jähriger Kleinkraftradfahrer stellte sich Anfang Januar 2024 an der Ampelkreuzung in Ostgroßefehn vor den Wagen eines 36-Jährigen aus Großefehn. Das regte den Mann so auf, dass er den Jugendlichen maßregeln wollte. Nach einer Verfolgungsjagd mit dichtem Auffahren stellte er ihm seinen VW als Barriere in den Weg, sodass der Zweiradfahrer gefährlich stürzte. An dem Kleinkraftrad entstand Totalschaden (6700 Euro). Der Helm war verbeult, doch der Jugendliche überstand den Unfall unverletzt.
Ob ihn der Angeklagte geschubst hatte, oder ob der Junge auf dem leicht schneebedeckten Grünstreifen bei seinem Ausweichmanöver zu Fall gekommen war, diese Frage war für das Schöffengericht am Ende zweitrangig. „Sie haben letztlich die Ursache für den Sturz gesetzt“, befand Richter Dr. Markus Gralla in der Urteilsbegründung.
Existenz hängt am Führerschein
Der Angeklagte hatte bei der Verhandlung allen Grund, seine Beteiligung kleinzureden. Er arbeitet als Speditionsfahrer. Seine Existenz hängt am Führerschein. Und der hätte ihm aufgrund des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr unter Umständen entzogen werden können.
Der Fehntjer lieferte zwei unterschiedliche Aussagen zu den Geschehnissen ab. Unmittelbar nach dem Vorfall hatte er gegenüber der Polizei eingeräumt, ein Aggressionsproblem zu haben. Am Ende der Verfolgungsjagd habe er eine schubsende Bewegung gemacht, sagte er damals, jedoch ohne den Jungen zu berühren. Er habe sich dann erst einmal ins Auto setzen müssen, um herunterzukommen – „sonst hätte ich ihm eine reingeschlagen“, stand im Protokoll der Polizei. Der Angeklagte fuhr anschließend bis zum Combi-Parkplatz, wo er die Polizei verständigte. Er hatte damals gleich angegeben, für den Sachschaden aufkommen zu wollen. Das ist auch geschehen.
„Schockmoment“ für 16-Jährigen
Bei seiner Version vor Gericht will sich der Angeklagte kurz nach der Ampel von dem Mopedfahrer provoziert gefühlt haben: „Er fuhr zügig an und zeigte mir den Mittelfinger.“ Jetzt fährst du doch hinterher, habe er sich gedacht. Letztlich habe er sich an die Kreuzung Wanderweg/Graf-Edzard-Straße gestellt: „Er kam aus dem Ostfrieslandwanderweg geflogen, ist auf den Grünstreifen ausgewichen und da lag er schon.“ Vor Gericht zeigte er Reue und entschuldigte sich bei dem Jungen für sein Verhalten.
Der 16-jährige Zweiradfahrer war mit seiner Mutter erschienen. Der Großefehntjer berichtete etwas anderes. An der Ampel sei er links an dem VW vorbeigefahren, um sich auf die Haltelinie zu stellen. Bei der Verfolgungsfahrt gegen 17.15 Uhr sei ihm der Autofahrer „ziemlich dicht draufgesessen“, bis auf zwei oder drei Meter. Kurz vor dem Wanderweg sei er überholt und ausgebremst worden. „Aus Panik bog ich in den Ostfrieslandwanderweg ab“, sagte er. An der Kreuzung Lange Straße/Graf Edzard-Straße sei er von dem VW-Fahrer abgepasst worden, der sein Fahrzeug inzwischen auf der Gegenfahrbahn geparkt habe, um ihm den Weg abzuschneiden. „Ich bin auf den Grünstreifen ausgewichen, er hat die Tür aufgerissen und mich vom Motorrad geschubst“, sagte der Geschädigte. Das sei ein „Schockmoment“ für ihn gewesen. Bezüglich des Schubsens war er sich 100-prozentig sicher. Der Mann habe ihn noch angeschrien und sei im Auto weggefahren.
„Lassen Sie ihn ruhig da liegen“
Eine Zeugin hatte den Vorfall beobachtet, allerdings nicht das Sturzgeschehen. Der Angeklagte sei zu ihr hingefahren. „Er war sehr aufgebracht“, sagte sie. „Lassen Sie ihn ruhig da liegen“, soll er ihr von Autofenster zu Autofenster geraten haben. Eingeschüchtert und überfordert habe sie ihre Fahrt zunächst kurz fortgesetzt, sei dann aber zu dem Verunglückten zurückgekehrt. Der Junge habe sich berappelt und sein Vater sei da gewesen. „Ich sagte zu ihm, dass der Täter auf dem Combi-Parkplatz steht“, sagte die 39-jährige Auricherin.
Ein Polizeibeamter berichtete, es seien hintereinander zwei Anrufe eingegangen. Ein Vater habe mitgeteilt, sein Sohn sei ausgebremst und von seinem Zweirad gestoßen worden. Eine Stunde später habe ein aufgebrachter Mann angegeben, er sei von einem Motorrad gefährlich überholt worden und habe den Zweiradfahrer verfolgt.
Fassungslos über aggressives Verhalten
Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde der bisher unbescholtene Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Gralla zeigte sich angesichts des aggressiven Verhaltens fassungslos. „Wenn Sie ihn beim Auffahren umgesäbelt hätten, würden Sie jetzt am Landgericht sitzen“, verdeutlichte er dem Angeklagten mögliche weitreichende Folgen seines Verhaltens.
Als Auflagen muss der Angeklagte 2000 Euro an den Verein Herzkinder Ostfriesland zahlen und an einem Anti-Aggressions-Kurs teilnehmen. Seinen Führerschein darf er behalten, weil sein Fahreignungsregister bisher keine Eintragungen aufweist. „Jetzt können Sie sich im Straßenverkehr nichts mehr leisten“, verdeutlichte ihm der Richter.