Massenschlägerei  Zwei Versionen eines heftigen Streits

Karin Böhmer
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Von Karin Böhmer
| 06.06.2024 21:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Die Zeugen im Prozess um eine Massenschlägerei in Moordorf berichteten von mehreren Gegenständen, die zum Schlagen eingesetzt wurden. Die Spurensicherung hat einen Baseballschläger, ein Metallrohr, Tierabwehrspray und Patronenhülsen gefunden. Symbolfoto: DPA
Die Zeugen im Prozess um eine Massenschlägerei in Moordorf berichteten von mehreren Gegenständen, die zum Schlagen eingesetzt wurden. Die Spurensicherung hat einen Baseballschläger, ein Metallrohr, Tierabwehrspray und Patronenhülsen gefunden. Symbolfoto: DPA
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Zwei Familien gerieten im August 2021 in Moordorf aneinander – mit Baseballschläger und Metallrohr. Vor Gericht schilderten beide Seiten ganz verschiedene Abläufe.

Südbrookmerland - Im Polizeibericht hieß es damals: „Gegen 22.45 Uhr gingen mehrere Notrufe bei der Rettungsleitstelle in Wittmund ein. Gemeldet wurde eine größere Schlägerei im Bereich der Ekelser Straße/Höhe Bundesstraße in Moordorf. Zusätzlich kam der Hinweis, dass die Personen mit Gegenständen aufeinander einschlagen.“ Und weiter: „Es handelte sich um eine Personengruppe von circa 50 Personen, wobei sich bei Eintreffen der Kräfte bereits mehrere Personen von dort entfernten. Die Stimmung war verbal aggressiv aufgeheizt.“ Es seien diverse Schlagwerkzeuge sichergestellt worden.

Am Donnerstag wurde diese Auseinandersetzung, die sich am späten Abend des 28. August 2021 ereignete, vor dem Auricher Amtsgericht verhandelt. Angeklagt sind zwei Brüder, 46 und 49 Jahre alt. Ihnen wird vorgeworfen, drei Mitglieder einer anderen Familie mittels Gegenständen verletzt zu haben. In einem Fall geht es um Schläge gegen den Kopf und das Auge, die potenziell lebensbedrohlich waren.

Zwei Familien – zwei Versionen

Die Geschichten, die Mitglieder der beiden Familien im Zeugenstand erzählten, hätten unterschiedlicher kaum sein können. Einigkeit bestand eigentlich nur darin, dass beide Familien seit Jahrzehnten bekannt sind und bis kurz vor diesem Abend gut klargekommen waren. Dann sei es zu Streitigkeiten innerhalb der jüngeren Generation gekommen. Der Sohn des 46-jährigen Angeklagten sei von einem Mitglied der anderen Familie geschlagen und verletzt worden. Eine Kopfwunde habe genäht werden müssen. Um den Streit aus der Welt zu räumen, sei dann ein Schlichter eingeschaltet worden.

Danach haben die Mitglieder der beiden Familien offenbar ganz Unterschiedliches erlebt – oder zumindest stellten sie es vor Gericht so dar.

Unbekannter Anrufer löst Streit offenbar aus

Die beiden Angeklagten wollten sich nicht zu den Vorwürfen äußern.

Die drei Geschädigten – zwei Brüder und ihr Vater – wurden in den Zeugenstand gerufen. Sie berichteten übereinstimmend, dass an dem Abend ein Anruf bei einem dritten Bruder eingegangen sei. Wer angerufen habe, wüssten sie nicht. Die Tochter des Bruders – von den Mitgliedern beider Familien nur „das Mädchen“ genannt, ohne jegliche Nennung eines Namens – sei „kaputtgemacht worden“, habe der Anrufer gesagt. Das habe die Familie als Vergewaltigung interpretiert. Nach kurzer Abstimmung sei der 48-jährige Hauptgeschädigte als Erster nach Moordorf gefahren, um in Erfahrung zu bringen, was passiert sei.

Er berichtete, dass er kaum ausgestiegen gewesen sei, als sieben oder acht Männer aus der Wohnung des 49-jährigen Angeklagten gekommen seien – mit Gegenständen in der Hand. Er habe sich bei der Fahrt nach Moordorf nichts Böses gedacht und um ein Gespräch gebeten. Angesichts der angespannten Stimmung habe er sich dann aber umgedreht, um wieder ins Auto zu steigen. Von hinten habe ihn dann ein Schlag am Kopf getroffen, so der 48-Jährige. Er sei sicher, dass der 49-jährige Angeklagte zugeschlagen habe – mit einem Baseballschläger oder einem Rohr. Er sei blutend zu Boden gegangen.

Familienmitglieder kamen nach

Als er aufstehen wollte, habe ihn ein zweiter Schlag am Auge getroffen. Er habe dann nicht mehr aufstehen können. Wegen des Blutes könne er auch nicht sagen, wer ihn womit geschlagen habe. Er habe nichts sehen können. Er wisse dann nur noch, dass er zum Rettungswagen geschleppt worden sei. Die Polizei sei zu dem Zeitpunkt auch da gewesen. Und dann auch etwa 15 Mitglieder seiner Familie.

Im Krankenhaus in Oldenburg habe er vier Tage stationär bleiben müssen. Das Auge sei operiert worden, sagte der Zeuge aus. Am Bein habe er immer noch Schmerzen. Neben dem Kopf seien seine Beine verletzt worden. Auch auf mehrfache Nachfrage des Gerichts konnte er keine weiteren Angreifer namentlich benennen.

Die Spurensicherung hatte am Ort der Auseinandersetzung einen Baseballschläger, ein Metallrohr, Tierabwehrspray und Patronenhülsen sichergestellt.

Auch Bruder und Vater berichten, geschlagen worden zu sein

Der Bruder des Hauptgeschädigten, 43 Jahre alt, sagte ebenfalls aus. Er sei zu Hause gewesen, als sein dritter Bruder ihn über den Anruf zu dem Mädchen berichtet habe. Der 48-jährige Bruder sei dann vorgefahren nach Moordorf, um Licht in die Sache zu bringen. Er sei wenige Minuten später mit einem Neffen und einem Cousin hinterhergefahren. Kaum angekommen, habe er seinen Bruder auf dem Boden liegen sehen und sei hinzugeeilt. Als er sich über den Bruder gebeugt habe, sei er selber durch einen Schlag mit einem Gegenstand am Kopf getroffen worden. Auch er beschuldigte den 49-jährigen Angeklagten.

Der Vater berichtete, er sei erst nach der Schlägerei angekommen – zusammen mit dem Schlichter, der ihn abgeholt habe. Als er zu seinen verletzten Söhnen eilen wollte, sich aber nach seinem Schuh gebückt habe, sei auch er auf den Kopf geschlagen worden. Der 63-Jährige belastete den 46-jährigen Angeklagten.

Zwei Zeugen berichten von Sturm auf Wohnung

Die zweite Version der Geschichte wurde von zwei Neffen der beiden Angeklagten erzählt, die am Abend dort in der Wohnung waren. Der Schlichter sei vorbeigekommen. Wenig später habe sein Telefon geklingelt und der dritte Bruder der beiden Geschädigten habe der Familie gedroht. Sie sollten ganz schnell aus Moordorf verschwinden, sonst passiere etwas. Wenige Minuten später – der Schlichter sei gerade weg gewesen, um die andere Familie zu beruhigen – seien Männer der anderen Familie vorgefahren, hätten heftig gegen die Tür getreten. Der eine Zeuge sprach von 15 Männern, der andere von 40 bis 50.

Als die Polizei auf der Anreise gewesen sei, seien ihre beiden Onkel – die nun Angeklagten – hinausgegangen und beschimpft und angegriffen worden. Die Angreifer hätten Pfefferspray gehabt. Die beiden jungen Männer sagten, sie hätten von der Auseinandersetzung vor der Tür im Detail wenig mitbekommen. Der eine gab an, panisch gewesen zu sein. Seine Onkel hätten in Notwehr gehandelt, das stehe fest. Einer sei an Fuß oder Bein verletzt worden. Der andere Zeuge kümmerte sich um seine verängstigte Tante und die Cousinen. Wie die drei Männer der anderen Familie so schwer verletzt werden konnten, wussten beide nicht zu sagen. Auch war den Zeugen insgesamt wenig zu einer Schuss- oder Schreckschusswaffe zu entlocken, die angesichts des Patronenhülsenfunds wohl abgefeuert worden sein muss.

Der Prozesstag ging ohne Urteil zu Ende. Der Schlichter, der dritte Bruder und zwei weitere Zeugen erschienen am Donnerstag nicht. Sie sollen am 14. Juni zur Fortsetzung des Prozesses um 10.30 Uhr vorgeführt werden.

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