Sorgerechtsstreit Vater wegen heimlicher Tonaufnahme verurteilt
Ein 40-jähriger Leeraner wurde vor dem Auricher Amtsgericht wegen heimlicher Tonaufnahmen während eines Sorgerechtsstreits verurteilt. Er habe keine andere Wahl gehabt, so der Mann.
Aurich - Ein 40-jähriger Leeraner hat im Juli 2022 heimlich eine Tonbandaufnahme von der Herausnahme seiner Tochter durch das Jugendamt angefertigt. Jetzt musste er sich wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vor dem Auricher Amtsgericht verantworten.
Hintergrund ist ein seit langem schwelender Konflikt mit seiner Ex-Frau. Sie hatte Anzeige erstattet, weil er die Aufnahme bei einem Sorgerechtsverfahren gegenüber dem Oberlandesgericht verwendet hat.
Schwieriges Verhältnis zur Kindsmutter
„Es war ein äußerst problematisches Verhältnis mit der Kindesmutter“, erklärte sein Verteidiger Berend van der Laan. Das Jugendamt sei gekommen, während der wissenschaftliche Mitarbeiter ein Online-Seminar in Ton aufgezeichnet habe. „Es gab ein extremes Hin- und Her, die Tochter wollte nicht mit“, führte van der Laan zur damaligen Situation aus. Sein Mandant habe den Mitschnitt später in einem Verfahren benutzt.
„Es war eine sehr besondere Situation. Er hat sich in die Ecke gedrängt gefühlt“, so der Verteidiger. Die Tochter sei dem Leeraner zugesprochen worden. Sie würde demnächst in dessen Haushalt wechseln. Ziel des Einspruchs sei eine Einstellung. Dem Angeklagten war zuvor ein Strafbefehl über 40 Tagessätzen zu je 50 Euro (2000 Euro) zugegangen.
Beleidigung und häusliche Körperverletzung
Der Angeklagte hat 2019 eine Geldstrafe wegen Beleidigung und häuslicher Körperverletzung bekommen. Die Vorverurteilung machte sich am Montag nicht besonders gut. Die Staatsanwältin war gegen eine Einstellung, sie würde keine neuen Aspekte sehen. Strafrichter Dr. Markus Gralla pflichtete ihr bei und äußerte, die 40 Tagessätze seien am untersten Rand des Strafrahmens. Wer das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht, wird nach dem Gesetz mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Der Richter empfahl dem Angeklagten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen.
„Die Frau macht mir das Leben schwer“, berichtete der Angeklagte zur Vorgeschichte. Sie habe ihn beschuldigt, ihr gegenüber aggressiv gewesen zu sein – „ich musste es über Gutachter und Gerichte klären“. Er habe deshalb einen Haufen Schulden. Im Oktober 2023 habe sie ein Telefonat von ihm aufgenommen und beim Amtsgericht abgegeben, woraufhin er wieder ein Kontaktverbot bekommen habe. „Wir wollen nicht von Familienstreit auf Strafverfahren umswitchen. Ich habe sie nicht angezeigt“, so der Leeraner. Inzwischen habe er den Kontakt zur Mutter seiner Tochter auf E-Mails reduziert. Er wolle, dass Ruhe einkehre.
„Ich hatte keine andere Wahl“
Was die Tonbandaufnahme betreffe: Ohne sie hätte er seine Tochter nie wieder sehen können, sagte er. „Ich hatte keine andere Wahl“, erklärte der 40-Jährige.
Einen kleinen Lichtblick gab es für den Leeraner am Ende doch. Die Höhe des Tagessatzes wurde an sein gegenwärtiges Einkommen von 1300 Euro netto angepasst, von dem er eine Familie mit zwei Kindern versorgt. Er muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro (1200 Euro) bezahlen, die er in monatlichen Raten zu je hundert Euro abstottern kann.