Hamburg Überwachen Verfassungsschützer bald auch Schwerkriminelle und Clan-Mitglieder?
Die Polizei soll im Kampf gegen Mafia und Co. Unterstützung vom Verfassungsschutz bekommen, fordern die Kriminalbeamten. Der Geheimdienst könnte dann auch schwerkriminelle Clan-Mitglieder überwachen.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität eine Stärkung der Kriminalpolizei sowie den Einsatz der Verfassungsschutzbehörden. BDK-Vorsitzender Dirk Peglow sagte unserer Redaktion: „Wir müssen neue Wege in der Bekämpfung Organisierter Kriminalität gehen, in Teilen auch im Kampf gegen die Clan-Kriminalität.”
Bislang gebe es mit Hessen und Bayern nur zwei Bundesländer, in denen der Verfassungsschutz in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, kurz: OK, tätig sei. Dies müsse auf alle Länder und den Bund ausgeweitet werden. Peglow forderte vor der Tagung der Innenminister in dieser Woche in Potsdam: „Wir benötigen eine Zuständigkeit im Bereich der Organisierten Kriminalität für alle Verfassungsschutzämter.”
Eine entsprechende Erweiterung der Kompetenzen des Geheimdienstes könnte dabei helfen, die Strukturen extrem abgeschotteter krimineller Organisationen aufzuklären. Und, so Peglow weiter, in einer gesetzlich festgelegten Zusammenarbeit mit der Polizei dagegen vorzugehen. Ein Beispiel für solche Strukturen könnten kriminelle Clans sein, so Peglow.
Bislang arbeiten Verfassungsschutzämter und Polizeibehörden in Deutschland weitgehend unabhängig voneinander. Verfassungsschützer legen dabei einen besonderen Fokus auf Extremisten, die sie anders als Polizeibehörden sehr frühzeitig mit geheimdienstlichen Mitteln überwachen dürfen.
Es gilt das sogenannte Trennungsgebot zwischen Nachrichtendienst und Polizeibehörden. Dies gelte es auch bei einer möglichen Ausweitung der Tätigkeiten des Verfassungsschutzes zu berücksichtigen, so der BDK-Vorsitzende. Er schlug vor: „Die Verfassungsschutzämter könnten, analog ihrer Tätigkeit in der Terrorismusbekämpfung, auch im OK-Bereich als Frühwarnsystem dienen.“
„Wir sollten auch darüber nachdenken, ob wir die Prozesse, die wir zum Beispiel im Umgang mit islamistischen Gefährdern eingeführt haben, nicht auch auf ausgewählte Personen der Organisierten Kriminalität, in geeigneten Fällen auch auf die Clan-Kriminalität, übertragen“, sagte Peglow. In einem gemeinsamen Lagezentrum tauschen sich Vertreter der Geheimdienste und Polizeibehörden derzeit eispielsweise über Islamisten aus, von denen die Gefahr eines Terroranschlags ausgeht.
Der Interessenvertreter der Kriminalbeamten betonte die Vorteile einer engeren Verzahnung: „So hätten wir insbesondere im Bereich der Vorfeldermittlung und Gefahrenabwehr mehr Möglichkeiten der Erkenntnisgewinnung, die dazu beitragen würden, kriminelle Netzwerke zu erkennen und nachhaltig zu zerschlagen.“