Jugendschutz missachtet  Testkäufe in Emden mit erschreckendem Ergebnis

| 21.06.2024 15:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Auch in eine Spielhalle sind die Jugendlichen problemlos reingekommen. Symbolfoto: Pixabay
Auch in eine Spielhalle sind die Jugendlichen problemlos reingekommen. Symbolfoto: Pixabay
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Die Stadt Emden hat mit Hilfe von Jugendlichen Testkäufe durchgeführt. In der Regel war es für die 17-Jährigen überall möglich, Alkohol und Zigaretten zu bekommen. Das sind jetzt die Folgen.

Emden - Mitarbeiter der Fachdienste Jugendförderung und Öffentliche Sicherheit und Ordnung haben am Dienstag, 18. Juni 2024, mit Hilfe von zwei 17-jährigen Schülerinnen und der Unterstützung der Polizeiinspektion Leer/Emden Testkäufe in Emden durchführen lassen.

Dazu haben die Schülerinnen in Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und in einem Tankstellenshop versucht, Zigaretten und Alkoholmischgetränke zu kaufen, obwohl nach dem Jugendschutzgesetz der Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränken, mit Ausnahme von Bier und Wein, an Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Verkäufer ließen sich Ausweise zeigen

„Leider musste festgestellt werden, dass in allen Fällen Zigaretten ausgegeben und nur in einem Fall der Verkauf von Alkohol versagt wurde“, schreibt die Stadt Emden in einer Mitteilung. Dabei hätten sich die jeweiligen Verkäufer sogar in einigen Fällen den Ausweis zeigen lassen, aber dennoch die Waren herausgegeben.

Des Weiteren wurde eine Spielhalle aufgesucht. Der Besuch von Spielhallen ist minderjährigen Personen untersagt. Auch in diesem Fall wurden zwar die Ausweise von den Testpersonen vorgelegt, ihnen jedoch dennoch der Zugang zur Spielhalle gewährt. Abschließend haben die Schülerinnen noch eine Raucher-Kneipe aufgesucht und jeweils einen „Charly“ – ein Mixgetränk aus Weinbrand und Cola – bestellt. Auch in dem Fall wurde das Getränke ohne weitere Nachfragen ausgeschenkt. „In diesem Fall liegen sogar zwei Verstöße vor, da den Schülerinnen der Zutritt zum Lokal nicht gewährt und ihnen kein entsprechender Alkohol hätte ausgeschenkt werden dürfen“, so die Stadt. Insgesamt wurden sieben Verkaufsstellen beziehungsweise Lokale aufgesucht.

Das droht den Verkäufern und Betrieben nun

„Ein solch schlechtes Ergebnis haben wir nicht erwartet“, so Martin Wegbünder, Fachdienstleiter öffentliche Sicherheit und Ordnung, „bestätigt uns jedoch in unserer Absicht, entsprechende Kontrollen in kürzeren Abständen zu wiederholen.“ Auf die Betriebsinhaber und die jeweiligen Verkäufer warten nun entsprechende Bußgeldverfahren. Die Höhe der Bußgelder wird sich vermutlich im drei- oder niedrigem vierstelligen Bereich bewegen. Sollten Betriebe wiederholt mit entsprechenden Verstößen auffallen, droht in letzter Konsequenz eine Gewerbeuntersagung.

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