Giftiger Mitbewohner  Schimmel in der Wohnung – das können Mieter tun

| | 25.06.2024 15:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Schimmel in der Wohnung ist ein häufiger Mangel der Mietsache. Deshalb ist es wichtig, die Ursache für den Befall herauszufinden. Foto: Pixabay
Schimmel in der Wohnung ist ein häufiger Mangel der Mietsache. Deshalb ist es wichtig, die Ursache für den Befall herauszufinden. Foto: Pixabay
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Schimmel kann die Bausubstanz angreifen und die Gesundheit der Bewohner gefährden. Wer aber aus Frust die Miete nicht zahlt, schadet sich damit unter Umständen noch mehr.

Wiesmoor - Manch einer glaubt, er lebt allein in einer Wohnung, bis er feststellt, dass diese von einem unangenehmen Mitbewohner in Beschlag genommen wurde: Schimmel. Schimmel ist so alt wie das Wohnen selbst. Schon in der Bibel findet man Hinweise zum Umgang mit dem Schwamm, der das Haus „unrein“ mache. Wer Schimmel in seinem Haus fand, der sollte laut dem dritten Buch Mose zu einem Priester gehen, der die nötigen Maßnahmen traf. Das Haus durfte einige Tage nicht betreten werden. Nötigenfalls wurden Steine und Putz erneuert, um den Befall loszuwerden. Schlimmstenfalls musste das Haus abgerissen werden.

Aus gutem Grund: Ist ein Haus von Schimmel befallen, kann das die Bausubstanz angreifen. Etwa zehn Prozent der Bauschadenfälle in Deutschland stehen laut einer 2016 durchgeführten Studie des Fraunhofer Instituts für Bauphysik IBP in Zusammenhang mit Schimmelbefall. Eine Studie des Immobilienportals „Immowelt“ ergab 2016, dass zu dem Zeitpunkt jeder fünfte deutsche Haushalt von Schimmel betroffen war, mit Kindern sogar jeder vierte. Am häufigsten waren laut den Ergebnissen Bad und Schlafzimmer befallen.

Schimmel kann Gesundheit massiv angreifen

Da Schimmel etwa ein Hinweis auf einen Wasserschaden sein kann, sind Mieter verpflichtet, Schimmelbefall schnell anzuzeigen. Oft bedeutet das aber nicht auch die umgehende fachmännische Beseitigung dieses Mangels. Zunächst liegt häufig der Vorwurf an die Mieter in der Luft, falsch zu lüften oder zu heizen. Die Ostfriesen-Zeitung berichtete im Juni von Familie Kruse aus Wiesmoor, die den Schimmel 2020 kurz nach dem Einzug in ihrer frisch renovierten Wohnung entdeckte. Bis zum Zeitpunkt des Artikels gab es, wie die Kruses sagen, keine fachmännische Beseitigung.

Lena Kruse aus Wiesmoor zeigt eine von Schimmel befallene Ecke in ihrer Mietwohnung. Foto: Böning
Lena Kruse aus Wiesmoor zeigt eine von Schimmel befallene Ecke in ihrer Mietwohnung. Foto: Böning

Dabei sollte Schimmel – wie es schon in der Bibel hieß – so schnell wie möglich entfernt werden. Viele Schimmelpilz-Arten sind gesundheitsschädlich und können chronische Krankheiten hervorrufen. Das noch nicht voll entwickelte Immunsystem von Kindern ist besonders angreifbar. Auch Schwangere und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem können stärker auf die Sporenbelastung reagieren. Wie das Institut für Bauphysik IBP herausstellte, ist die „Wahrscheinlichkeit, an Asthma zu erkranken, um 40 Prozent höher“ bei Menschen, die in einer von Schimmel befallenen Wohnung leben. Ähnliches zeigten Studien der Weltgesundheitsorganisation WHO. Besonders gefährlich ist schwarzer Schimmel, dessen Gifte die Nieren schädigen können und als krebserregend gelten.

Eigentümerin der Wohnung, in der die Kruses leben, ist die LEG Immobilien SE, die Sozialwohnungen an der Wiesmoorer Marktstraße, Christrosenstraße und Enzianstraße besitzt. Mieter weiterer Wohnungen in Aurich und Norden beschwerten sich ebenfalls über Schimmel und weitere Mängel. Eine Facebook-Gruppe mit dem Titel „LEG Wohnen – Vorsicht bei Anmietungen – Abzocke“, hat auch Feuchtigkeit und Schimmel zum Thema.

Mieter sollten die Miete nicht eigenmächtig mindern

Liegt ein Mangel der Wohnsache vor und die Eigentümer unternehmen nichts, um ihn zu beseitigen, kann es für Mieter zermürbend sein, Briefe zu schreiben, Fristen zu setzen und nötigenfalls zu klagen. Familie Kruse minderte die Miete, um den Druck auf die LEG zu erhöhen, doch davon rät ein Auricher Anwalt für Mietrecht, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, ab. „Es ist ein Kardinalfehler, wenn ein Mieter meint, er müsse keine Miete mehr bezahlen“, sagt er. Erkennt ein Vermieter die Minderung nicht an, kann er diese als Mietrückstand werten und fristlos kündigen. „Das Grundkonstrukt ist einfach. Man sieht den Mangel, zeigt ihn an und setzt eine realistische Frist zur Mängelbeseitigung. Wenn nichts passiert, zahlt man die Miete unter Vorbehalt“, so der Experte. Schreiben sollten per Einschreiben geschickt werden.

Geschieht bis zum Ablauf der Frist nichts, bleibe dem Mieter nichts anderes übrig, als auf Mängelbeseitigung und die rückwirkende Zahlung der Minderung zu klagen. „Der Vermieter muss dann beweisen, dass nicht bauliche Mängel die Ursache sind. Das geht nur mit einem Sachverständigen“, sagt der Jurist. Hier zeige sich dann etwa, ob der Mieter zu wenig gelüftet hat oder nicht.

Mieter haben einen Anspruch auf Mängelbeseitigung

Er verweist auf allgemeine Bausubstanz-Problematiken einiger Sozialwohnungen. In Aurich nennt er die Wiesenstraße und Schulstraße als Adressen, wo bekannt sei, dass die Wohnungen bauliche Mängel hätten und häufig Wasser von außen eindringe, zum Beispiel über undichte Dächer oder unten durch das Mauerwerk. Auf der anderen Seite würden die Leitfäden für richtiges Lüften und Heizen, die große Unternehmen standardmäßig an Mieter ausgeben, häufig nicht beachtet.

„Liegt die Ursache für den Schimmelbefall auf Vermieter-Seite, hat der Mieter einen Anspruch auf Mängelbeseitigung“, weiß der Jurist. Sei die Wohnung in dieser Zeit nicht bewohnbar, müsse Ersatzwohnraum gestellt werden, der den Parametern „gleichwertig“, „zumutbar“ und „angemessen“ gerecht werde. Aufwendungen wie der Umzug oder der weitere Weg zur Arbeit werden erstattet.

Wer einen Anwalt braucht, kann dafür finanzielle Hilfe beantragen

Wer einen Rechtsbeistand braucht, kann den auch mit wenig Einkommen erhalten. Gegen geringe Zuzahlung und Einkommensnachweise kann man beim Amtsgericht eine Beratungshilfe beantragen. Diese umfasst in der Regel ein Gespräch und gegebenenfalls das Erstellen eines Schreibens. Geht ein Fall vor Gericht, ist auch eine Prozesskostenhilfe möglich.

Wie hoch eine Minderung aufgrund von Schimmelbefall ausfällt und wann eine Wohnung als unbewohnbar gilt, variiert von Fall zu Fall. Schlüsselfigur dabei ist der Schimmelgutachter. Bislang gibt es keine Grenzwerte für die Sporenbelastung. Doch schon ab einem halben Quadratmeter Befallsfläche muss der Schimmel professionell beseitigt werden.

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