Prozess in Leer  24-Jähriger wegen sexuellen Übergriffs und Körperverletzung angeklagt

Johann Vehndel
|
Von Johann Vehndel
| 25.06.2024 13:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Leer. Foto: Ortgies/Archiv
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Leer. Foto: Ortgies/Archiv
Artikel teilen:

Der Mann soll eine 19-Jährige in seiner damaligen Wohnung in Weener gegen ihren Willen berührt haben. Auch ihren Freund soll er verletzt haben. Doch eine Zeugin berichtete etwas anderes.

Leer/Weener - Wegen eines sexuellen Übergriffs, Körperverletzung und Sachbeschädigung musste sich ein 24-Jähriger aus Augustfehn vor Kurzem vor dem Amtsgericht in Leer verantworten. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Mann im April 2023 gegenüber seiner 19-jährigen Bekannten in Weener übergriffig geworden sein. In seiner damaligen Wohnung soll er sie gegen ihren Willen an intimen Stellen berührt haben. Im weiteren Verlauf soll er den Freund der Frau geschlagen und sein Fahrrad beschädigt haben. Der Angeklagte selbst bestritt die Tathandlungen und gab an, selbst von dem Freund der Zeugin geschlagen worden zu sein.

Die 19-Jährige sagte in Begleitung ihrer Mutter aus. Der Angeklagte musste den Verhandlungssaal während ihrer Aussage verlassen. Demnach hatten sowohl Täter als auch Opfer Alkohol getrunken und waren dann in Streit geraten. Sie verließ laut ihrer Aussage die Wohnung, wonach er ihr in den Flur folgte. Nach einem Gespräch wollten beide wieder zurück über die Treppe in die Obergeschosswohnung. Dabei berührte der Angeklagte die Zeugin gemäß ihren Angaben am Gesäß, Hüfte und an der Brust, zum Teil auch unter der Kleidung.

Widersprüchliche Angaben zu Opfer und Täter

Sie habe ihm gegenüber klar gemacht, dass sie das nicht möchte. Nach dem Vorfall sei sie geflüchtet und habe ihren Freund per Handy davon berichtet. Eine Beziehung zu dem Angeklagten hatte es nach Aussagen der jungen Frau nicht gegeben. Man habe sich lediglich einmal geküsst. Bei detaillierten Nachfragen des Gerichts stellte sich heraus, dass die Zeugin bei der Polizei abweichende Angaben gemacht hatte.

Der Freund der Zeugin bestätigte, dass er nach einem Anruf der 19-Jährigen mit dem Fahrrad zur Wohnung des Angeklagten gefahren sei. Dort traf er gemeinsam mit den Eltern der Geschädigten ein. Er habe den Angeklagten zur Rede gestellt, der ihm ins Gesicht schlug und sein Fahrrad beschädigte. Ganz anders trug eine weitere Zeugin, die zum Freundeskreis der Clique gehörte, den Hergang zu den Faustschlägen und der Radbeschädigung vor. Demnach hatte der Freund der Geschädigten den Angeklagten geschubst, zu Boden geworfen, auf ihn eingeschlagen und ihn bespuckt. Dass es umgekehrt gewesen sei, konnte sie definitiv ausschließen.

Wegen der widersprüchlichen Angaben über den sexuellen Übergriff sowie die Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde der Angeklagte schließlich vom Strafgericht freigesprochen.

Ähnliche Artikel