Erfolgreiche Berufung In Prozess um Kinderpornos erhält Wiesmoorer Bewährungsstrafe
Ein 39-Jähriger aus Wiesmoor suchte nach sexuellen Inhalten mit Kindern im Alter seiner Tochter. Mit Therapie, Bewährung und Geldstrafe soll es für ihn zurück ins normale Leben gehen.
Aurich - Trotz des Besitzes von Kinderpornografie bleibt einem Wiesmoorer ein Gefängnisaufenthalt erspart. Vor dem Auricher Landgericht ist seine Strafe am Dienstag auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Im April hatte das Amtsgericht Aurich den 39-Jährigen noch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Der Wiesmoorer ging in Berufung, hatte Erfolg. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Bei dem Strafmaß sah Malte Sanders, Vorsitzender Richter beim Auricher Landgericht, keinen Spielraum. Doch eine dreijährige Bewährungsstrafe hielten er und die beiden Schöffen des Landgerichts für angemessen. Außerdem verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro. Diese muss der Wiesmoorer in Tagessätzen zu je 50 Euro an den Kinderschutzbund Aurich zahlen. Das Urteil begründete Sanders damit, dass er und die Schöffen aktuell keine Gefährdung mehr durch den Mann sehen. Grund für diese Einschätzung war eine Beurteilung des Angeklagten durch einen Therapeuten. Außerdem berücksichtigte das Gericht die Einsicht des Mannes und seine Teilnahme an einer Therapie.
Wohnungsdurchsuchung bringt belastendes Beweismaterial
Der 39-jährige Vater einer inzwischen 14-Jährigen suchte im Internet in den vergangenen Jahren nach pornografischen Inhalten von Kindern im Alter seiner Tochter. In seinem Browserverlauf fanden Ermittler entsprechende Suchbegriffe wie „Elfjährige vergewaltigt“ oder „können Elfjährige schwanger werden“. Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden die Ermittler Bildmaterial, die Kinder sexualisiert darstellten oder bei sexuellen Handlungen zeigten. Im echten Leben hat der Mann jedoch keine solche Handlungen vorgenommen.
Dass das Vorgefallene in jeder Hinsicht falsch war, räumte der Täter vor Gericht vollkommen ein. Bereits im Januar 2023 begann er aus eigenem Antrieb eine Psychotherapie. Insgesamt 25 Sitzungen bescheinigte sein Therapeut aus Oldenburg. 80 Euro kostet ein Gespräch, ein bis zwei Mal pro Monat ging der Mann bislang dort hin. Manchmal kriege er eine zweite Sitzung aus finanzieller Sicht nicht hin, erklärte er. Mit einem monatlichen Nettogehalt von rund 2500 Euro stemme er sämtliche finanziellen Verpflichtungen aus seiner Ehe. Dabei kämen derzeit über 1200 Euro monatlich zusammen. Er und seine Frau lassen sich derzeit scheiden, wodurch der Mann noch weitere Kosten auf sich zukommen sieht.
Therapeut sieht laut Angeklagtem keine pädophile Veranlagung
Auf Nachfrage durch Richter Sanders erklärte der Wiesmoorer, wie es zu seinem Verhalten gekommen sei. Der 39-Jährige berichtet von seinem Gespräch mit dem Therapeuten. Beim Pornoschauen könne es laut dem Therapeuten zu sogenanntem „Downclicking“ kommen. Das sei, laut dem 39-Jährigen, die Suche nach immer jüngeren Pornodarstellern. Diese Suche gehe so weit, dass legale Pornos irgendwann nicht mehr reichen würden. Eine pädophile Anlage habe der Mann jedoch nicht. Das bestätigte der Therapeut in einer schriftlichen Beurteilung des Wiesmoorers.
Zufrieden war Richter Sanders jedoch noch nicht ganz. Er wollte wissen, wie es mit der Tochter weitergeht. Der Vater erklärte, dass die Tochter in der Obhut des Jugendamts sei. Warum sie derzeit nicht bei der Mutter untergebracht ist, wurde nicht erläutert. Das Jugendamt fordere laut dem Angeklagten ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der beiden Eltern. Es müsse bestätigt werden, dass der Wiesmoorer oder seine Frau in der Lage seien, das Mädchen großzuziehen. Bis dahin bleibe das Kind beim Jugendamt.