Berlin Apotheker darf Abgabe der „Pille danach“ nicht verweigern


Die „Pille danach“ gibt es in der Apotheke, nur verschreibungspflichtig. Foto: IMAGO/photothek
Ein Apotheker wollte die Abgabe der sogenannten „Pille danach“ aus Gewissensgründen verweigern. Ein Gericht hat nun ein Urteil gesprochen.
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