Berlin  Apotheker darf Abgabe der „Pille danach“ nicht verweigern

Alexander Barklage
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Von Alexander Barklage
| 27.06.2024 18:29 Uhr | 0 Kommentare
Die „Pille danach“ gibt es in der Apotheke, nur verschreibungspflichtig. Foto: IMAGO/photothek
Die „Pille danach“ gibt es in der Apotheke, nur verschreibungspflichtig. Foto: IMAGO/photothek
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Ein Apotheker wollte die Abgabe der sogenannten „Pille danach“ aus Gewissensgründen verweigern. Ein Gericht hat nun ein Urteil gesprochen.

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