57-Jähriger vor Gericht Auricher Landrat als „Arschloch“ beleidigt
Er setzte sich mit Wut im Bauch an den Rechner und beleidigte per E-Mail Landrat Olaf Meinen. Nun stand ein 57-Jähriger aus der Krummhörn in Aurich vor Gericht.
Aurich/Krummhörn - Weil er den Auricher Landrat Olaf Meinen (parteilos) und dessen Team per E-Mail als „abgehobene Arschlöcher“ bezeichnet hatte, flatterte einem 57-jährigen Mann aus der Krummhörn im Mai 2024 ein Strafbefehl über 30 Tagessätze zu je 30 Euro (insgesamt 900 Euro) wegen Beleidigung ins Haus. Er legte Einspruch ein. Daher wurde der Fall am Montag, 8. Juli 2024, vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt.
Seinen Einspruch beschränkte der Angeklagte auf die Tagessatzhöhe. Das heißt: Die Tat als solche bestritt er nicht. Er hatte am 31. August 2023 an Meinen und Mitarbeiter des Landkreises eine entsprechende E-Mail verfasst. Darin behauptete er, der Landkreis Aurich habe durch ein bestimmtes Verhalten 27 Menschen in die Arme der AfD getrieben. „Das liegt alleine daran, dass die Mitarbeiter der Kreisverwaltung abgehobene Arschlöcher sind“, schrieb er. Die Beleidigten fühlten sich in ihrer Würde herabgesetzt und erstatteten Strafanzeige.
Es hatte sich „einiges angestaut“
Der gelernte Speditionskaufmann hat momentan aufgrund krankheitsbedingter Einschränkungen einen Job, bei dem er nur 846,72 Euro monatlich verdient. Eine Tagessatzhöhe beträgt den 30. Teil. In seinem Fall sind das 28 Euro. Der Angeklagte, der vor Gericht ohne Verteidiger angetreten war, war bei seinem Einspruch einer falschen Annahme aufgesessen. Er habe das deutsche Durchschnittseinkommen gegoogelt, sagte er. Welcher Quelle er gefolgt war, gab er nicht bekannt. „Ich habe gedacht, die Tagessatzhöhe orientiert sich daran“, erklärte er.
Warum er damals die E-Mail verfasst hatte, stand nicht zur Debatte, denn der 57-Jährige hatte den Vorfall eingeräumt. Trotzdem äußerte er, es habe sich damals „einiges angestaut“. Dass die im Strafbefehl festgelegte Tagessatzhöhe nicht weit daneben gelegen hatte, räumte er ein.
Dem Antrag der Staatsanwältin auf Verhängung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 28 Euro (840 Euro), die er in monatlichen Ratenzahlungen abtragen kann, stimmte er zu: „Das ist alles in Ordnung.“ Strafrichter Meyer folgte dem Antrag. Der Angeklagte erklärte Rechtsmittelverzicht, somit ist das Urteil rechtskräftig. Der Einspruch hat dem Angeklagten unterm Strich somit einen Rabatt von 60 Euro bei der Geldstrafe gebracht.