Nach Gerichtsurteilen  Streit um Wolfsmanagement geht weiter

Karin Böhmer
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Von Karin Böhmer
| 12.07.2024 10:50 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Ein ausgewachsener weiblicher Wolf steht in seinem Gehege im Tierpark. Foto: DPA
Ein ausgewachsener weiblicher Wolf steht in seinem Gehege im Tierpark. Foto: DPA
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Nach dem Stopp für die Ausnahmegenehmigung zum Schnellabschuss eines Wolfs in Aurich schlagen die Wellen hoch. Wolfschützer freuen sich unterdessen über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Aurich - Der Umgang mit Wölfen bleibt ein Politikum, die Diskussion bleibt festgefahren. Am Donnerstag wurde bekannt, dass das Verwaltungsgericht Oldenburg einem Eilantrag von Wolfsschützern stattgegeben und den vom Landkreis Aurich genehmigten Schnellabschuss eines Wolfes am Dornumer Deich damit gestoppt hat. Es folgten zahlreiche Stellungnahmen zum weiteren rechtlichen Umgang mit dem Thema von Tierschutzverbänden, Weidetierhaltern und der CDU.

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Lechner, forderte postwendend eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, „damit endlich Wolfsabschüsse möglich werden“ und damit der durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie eröffnete Spielraum beim Wolfsmanagement auch national effektiv genutzt werden könne. Er kündigte einen Entschließungsantrag für den Niedersächsischen Landtag an.

CDU fordert Bundesratsinitiative von Landesregierung

Kritik äußerte er an Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), der eine Bundesratsinitiative einbringen und Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) damit den richtigen Weg weisen müsse. Lemke habe sich unter dem Beifall ihres niedersächsischen Amtskollegen Christian Meyer (Grüne) geweigert, das Bundesnaturschutzgesetz im Hinblick auf ein Wolfsmanagement anzupacken, so Lechner.

„Es hieß, man müsse lediglich einen Leitfaden ändern, um zu Wolfsabschüssen zu kommen. Die jüngsten Verwaltungsgerichtsurteile haben gezeigt, dass dies ein Irrtum war und ist. Die seit rund einem Dreivierteljahr durch Minister Meyer angekündigte Verordnung zu Schnellabschüssen ist zudem nicht da und wird wohl auch nie kommen. Längst ist deutlich geworden, dass die angeblichen Schnellabschüsse nichts anderes als weitere grüne Nebelkerzen waren.“ Daher müsse die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes kommen, um Abschüsse von Problemwölfen endlich möglich zu machen.

Schafhalter: Koexistenz nur unter Bejagung

Der Förderverein der Deutschen Schafhaltung kritisierte laut Agenturmeldungen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg und forderte die Bundesregierung zu einer umfangreichen Gesetzesänderung beim Artenschutz auf. Es fehlten praktikable Maßnahmen, um Wolfsattacken zu unterbinden, erklärte Vereinssprecher Wendelin Schmücker und ergänzte: „Wir müssen endlich an den Punkt kommen, dass Wölfe erst gar nicht an Weidetiere gehen.“

Das gehe nur mit einem Bestandsmanagement der Wölfe. Ein Blick in die Geschichte zeige, dass es eine Koexistenz zwischen Weidewirtschaft und Wölfen nur unter Bejagung gebe.

CDU Aurich nennt Forderungen der Wolfschützer „weltfremd“

Die CDU Aurich kritisierte den Landestierschutzverband Niedersachsen für seine Aussagen vom vergangenen Wochenende. Dieser hatte sich gegen einen genehmigten Wolfsabschuss im Landkreis Aurich ausgesprochen und auf den bestehenden strengen Schutz von Wölfen in Deutschland verwiesen und mehr „Herdenschutzmaßnahmen“ gefordert. Dies bezeichnete der Vorsitzende der Auricher CDU, Dr. Joachim Kleen, als „weltfremd“.

Ihm zufolge werde dadurch deutlich, „dass sich manche Tierschützer nicht aus ihrem geistigen Schützengraben bewegen wollen und sich weigern, Realitäten zur Kenntnis zu nehmen. Der Tierschutzbund fordert weiter mehr öffentliches Geld für mehr Herdenschutzmaßnahmen, ganz egal, ob diese an den Deichen Ostfrieslands überhaupt durchführbar sind. Es gibt mittlerweile zahlreiche Belege dafür, dass auch hohe und stabile Zäune für Wölfe kein Hindernis sind.“

CDU: Küstenregion muss wolfsfrei bleiben

Eigentlich, so Kleen, sei die Diskussion um den Wolf mittlerweile schon weiter und man rede darüber, wie die Wolfspopulation effektiv zu managen sei. Die Erklärung mache aber deutlich, dass bei maßgeblichen Meinungsmachern keine Bereitschaft zum Dialog vorhanden sei.

Als „entlarvend“ bezeichnete der CDU-Vorsitzende die Äußerungen des Tierschutzbundes, dass, so die Organisation, „intensive Bemühungen von Politik, Verwaltung und Interessengruppen“ immer noch keine vollständige „Akzeptanz“ des Wolfes erreicht hätten. „Hier wird deutlich, dass Interessengruppen im Hintergrund Einfluss auf die rot-grüne Landesregierung nehmen und es erklärt, warum SPD und Grüne in Hannover beim Thema Wolf nichts tun. Die Stimmen aus Ostfriesland, die nicht mehr hinnehmen wollen, dass mittlerweile wöchentlich Weidetiere von Wölfen gerissen werden, spielen offensichtlich keine Rolle“, so Kleen.

Die CDU im Landkreis Aurich, in Ostfriesland und in Niedersachsen strebe ein aktives Wolfsmanagement an, bei dem der Wolfsbestand durch geplante Entnahmen begrenzt werde. Der besonderen Situation Ostfrieslands mit Weidehaltung und Deichsicherheit sei Rechnung zu tragen, indem die Küstenregion „wolfsfrei“ gehalten werde. Die auch von den Tierschutzverbänden angestrebte Ko-Existenz von Wolf, Weidetieren und Menschen verlange ein aktives Wolfsmanagement.

Tierschutzverbände: EuGH-Urteil setzt klare Grenzen für Abschuss

Der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzbund freuten sich am Donnerstag unterdessen nicht nur über die Entscheidung des Oldenburger Verwaltungsgerichts, sondern auch über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Hinsichtlich eines Falls aus Tirol habe dieser die Argumentation der Tierschutz- und Artenschutzverbände bestätigt, dass der Abschuss von Wölfen die absolute Ausnahme sei und zunächst alle Schutzmaßnahmen wie Zäune und Schutzhunde auszuschöpfen seien. Wirtschaftliche Schäden rechtfertigten noch keinen Abschuss, so der Tierschutzbund.

Vielmehr bedeute das Urteil, dass die EU-Staaten ihren Tierhaltern Geld zur Verfügung stellen müssen, um ihre Herden zu schützen. „Darüber hinaus wird dadurch auch der konsequente Herdenschutz der Weidetierhalter bestätigt, die sich bereits an die Situation angepasst haben, aber bisher dadurch gegenüber ihren Kollegen, die den Herdenschutz vom Grund her ablehnen, Wettbewerbsnachteile erdulden mussten“, so der Tierschutzbund. Auch der Tierschutzbund kritisiert Umweltminister Christian Meyer (Grüne), der die rechtliche Situation nicht anerkennen wolle.

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